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Autor Thema: Bin selbstständig, freigeg. v. IV - kann ich jemanden auf 400,- einstellen?  (Gelesen 1700 mal)

allrounderin

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  • Beiträge: 7

Guten Tag,
ich bin seit Juli 09 in Regelinso, mein Gewerbe wurde vom IV freigegeben. Kann ich jemanden auf 400,- Euro-Basis einstellen?
Guten Rutsch an alle und ein frohes neues Jahr
allrounderin
Gespeichert
 

tomwr


Ja natürlich kannst Du neue Arbeits-, Miet- und sonstige Verträge im Rahmen Deiner selbständigen Tätigkeit abschließen. Die Insolvenzmasse haftet nach der Freigabeerklärung nicht für Ansprüche aus diesen Vertragsverhältnissen, sollte es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen handelt es sich um Neuverbindlichkeiten.
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