Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: allrounderin am 31. Dezember 2010, 15:48:45

Titel: Bin selbstständig, freigeg. v. IV - kann ich jemanden auf 400,- einstellen?
Beitrag von: allrounderin am 31. Dezember 2010, 15:48:45
Guten Tag,
ich bin seit Juli 09 in Regelinso, mein Gewerbe wurde vom IV freigegeben. Kann ich jemanden auf 400,- Euro-Basis einstellen?
Guten Rutsch an alle und ein frohes neues Jahr
allrounderin
Titel: Re: Bin selbstständig, freigeg. v. IV - kann ich jemanden auf 400,- einstellen?
Beitrag von: tomwr am 02. Januar 2011, 18:25:14
Ja natürlich kannst Du neue Arbeits-, Miet- und sonstige Verträge im Rahmen Deiner selbständigen Tätigkeit abschließen. Die Insolvenzmasse haftet nach der Freigabeerklärung nicht für Ansprüche aus diesen Vertragsverhältnissen, sollte es zu Zahlungsschwierigkeiten kommen handelt es sich um Neuverbindlichkeiten.