Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: silberstreif am 29. Dezember 2008, 23:30:02

Titel: Bis zu welchem Zeitpunkt vor RI einzelne Gläubiger befriedigen?
Beitrag von: silberstreif am 29. Dezember 2008, 23:30:02
Hallo, die Antwort zu folgender Frage konnte ich leider nicht über die Suchfunktion herausbekommen:

Ich habe hauptsächlich Großgläubiger, aber dabei ist vor allem einen "Kleingläubiger", der angesichts der anderen Summen im Verfahren kaum etwas sehen wird. Kann ich mit ihm vorab einen Vergleich schließen, so dass ich ihm zumindest einen Teil gleich bezahlen kann?

Noch habe ich keinen Antrag auf RI abgegeben.

Bis zu welchem Zeitpunkt kann ich das machen, ohne dass es unzulässige Gläubigerbegünstigung ist?

Danke + liebe Grüsse
silberstreif
Titel: Re: Bis zu welchem Zeitpunkt vor RI einzelne Gläubiger befriedigen?
Beitrag von: paps am 30. Dezember 2008, 21:03:14
Verfügungen, die drei Monate vor der Eröffnung vorgenommen wurden und einem Gläubiger - außerhalb eines Bargeschäftes - eine höhere Befriedigung verschafft haben, als den anderen Gläubigern, können zu Anfechtungsrechten führen, wenn der Gläubiger wusste, dass der Schuldner insolvent ist oder Insolvenz drohte.


Also Einigung auf Grundlage einer Einmalzahlung treffen und mind. 3 Monate warten.
Titel: Re: Bis zu welchem Zeitpunkt vor RI einzelne Gläubiger befriedigen?
Beitrag von: silberstreif am 30. Dezember 2008, 21:28:20
Hallo paps, vielen Dank für die sorgfältige Auskunft!

Liebe Grüsse
silberstreif