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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz  (Gelesen 3828 mal)

Kobold

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Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« am: 01. Dezember 2007, 20:40:03 »

Hallo erstmal ein großes LOB für das Board  :thumbup:

Hoffe das auch mir jemand Helfen kann.

Ich bin Selbständig ( Handwerk Einzelunternehmen ) habe offene Forderungen beim Finanzamt ( ca 4800,- € ) das FA hat  jetzt einen Antrag für ein Insolvenverfahren  gestellt als der Brief kam hats mich erstmal aus den Socken gehauen. . . . .
In den Schreiben steht ich habe 4 Wochen zeit selber einen Antrag zu stellen  mit Restschuldbefreiung. . . . . . würdeauch gerne auf das schreiben reagierenaber ich weißnicht wie habe gleich beim Amtsgericht angerufen. . der konnte mir aber nicht wirklich weiterhelfen habe von denen nur eine Telenr.  für eine Schuldnerbertung bekommen. . . habe da auch prompt angerufen. . war sehr nett die Dame aber leider darf sie nur Privatleute beraten und keine selbständigen. . . . . Habeaber den Tipp bekommen ichsolle mir einen Steuerberater suchen der auch gleichzeitig Rechtsbeistand ist. . . . . was mir aber auch nicht viel weiterhilft habe bei einigen angerufenund ohne einen Vorschuß von 1000-1500 € wird keiner Tätig und das kann ich mir leider nicht Leisten. . . . . gibt es keine Kosenlose  Beratungsstellen für Selbständige ??????

Und wie wäre das überhaupt bei einem Insolvenzverfahren ich bin verheiratet und habe 3 Kinder zahle Miete 1000 €

Bisjetzt wurde es von mir so gehandhabt das wenn ein Auftrag erledigt war und die Zahlung einging das ich Rechnung bezahlt habe und mir was zum leben genommen habe Miete und Leben. . so ca.  2000 €

Wie wäredas jetzt wenn da ein Insolvenzverwalter das übernimmt wieviel steht dann einem zu ??
müssen wir zur Not umziehen. . . . obwohle es wohl nix günstigeres gibt für 5 Personen in Hamburg?

Wäre Super wenn jemand ein paar tipps hat oder sowas ähnliches gerade mitmacht und helfen kannvielen Vielen Dank

Gruß aus Hamburg
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Feuerwald

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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 01. Dezember 2007, 21:17:37 »

Hallo nach Hamburg

Wie sind denn die Gesamtverbindlichkeiten ? Außer Finanzamt ?
Basieren die Fa Forderungen auf Schätzungen ?

Gruss
Feuerwald
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Kobold

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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 01. Dezember 2007, 21:32:55 »

Hallo Feuerwald,

Außer FA sind das so ca.  5000 €

FA forderungen sind teilweise schätzungen

aber im Privatenbereich sind auch ca 5000,00 € schulden vorhanden

also im moment weiß ich nicht wo mir der kopf steht oder was ich machen soll kann ja nicht den antrag so ausfüllen ohne zu wissen was auf mich zu kommt und langsam läuft mir die zeit weg :(

Gruß zurück aus Hamburg
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Feuerwald

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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #3 am: 01. Dezember 2007, 21:44:00 »


Möglichkeiten:

1.) FA zur Rücknahme des Antrags bewegen.
a) Zahlung, b) Verhandlung, c) prüfen wie weit man die Forderungen entkräften kann.

2.) Eigenantrag stellen. Keine Hexerei. Nur ob sich das "lohnt".
Unsatz/Ertrag ? Auftragslage ? Liquidität ? usw.

3.) Vermögen vorhanden ? Sachwerte ?  Pkw ? Altersicherung ?

Wenn Sie hier Hilfe erhalten wollen, müssen Zahlen auf den Tisch (natürlich anonym).

Gruss
Feuerwald
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Kobold

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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2007, 22:15:24 »

Hallo


Also mit dem FA verhandeln habe ich versucht die lassen sich aber auf nichts ein.

Vermögen,Sachwerte,Altersversicherung ist nicht vorhanden nur ein Firmenwagen wert ca.  2000

Die Firma hat seit Februar einen ertrag von ca 25. 000 € Auftrags lage ist mäßig zum leben reichts aber nicht um schulden zu tilgen

Schulden FA ca.  5000 €

Schulden bei Lieferanten ca.  5000 €

Private schulden ca. 6000 €
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Feuerwald

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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #5 am: 01. Dezember 2007, 22:21:31 »

Wir können das ja mal durchspielen

Im Fall der Insolvenz (Eigenantrag, Stundung der Verfahrenskosten und Antrag auf Restschuldfreiung)

Wohnung -> Erklärung gem. § 109 InsO durch den IV. -> Alles bleibt wie es ist

Gewerbe -> Erklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO und Freigabe des Gewerbes aus der Insolvenzmasse (das wäre der Idealfall)
"(2) Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. § 295 Abs. 2 gilt entsprechend. Auf Antrag des Gläubigerausschusses oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Gläubigerversammlung ordnet das Insolvenzgericht die Unwirksamkeit der Erklärung an. "



Insolvenzmasse -> Alles was an pfändbaren Vermögen verwertbar ist

Abzuführender Betrag -> § 295 Abs. 2 InsO
" ... soweit  der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre)"

 -> Bei einer  Familie mit 3 Kindern + Ehepartner (ohne eigene Einkünfte) dürfe nicht viel zu entrichten sein. 1979,99 Euro sind bei 4 unterhaltspflichtigen Personen gem. Lohnpfändungstabelle gänzlich unpfändbar. Kindergeld bleibt außen vor. Der Mehrbetrag über 1979,99 Euro wäre dann anteilig pfändbar (Spalte mit der Nr. 4 der Lohnpfändungstabelle).


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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #6 am: 01. Dezember 2007, 22:29:30 »

Das Prob ist durch die "Insolvenz" dennoch nicht gelöst,
denn die Ursache der Problematik ist damit nicht geklärt. Eine Weiterführung in der Insolvenz dürfte schnell wieder Schulden anhäufen. Auch bei FA. Das sollten Sie bedenken.

Zudem bitte § 290 InsO lesen.

Gruss
Feuerwald
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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #7 am: 01. Dezember 2007, 22:39:22 »

Vielen Dank Feuerwald,

Ich bin schon auf der Suche nach einer Festanstellung somit dürften keine neuen schulden bei lieferanten und FA aufkommen.

Aber ein paar fragen hätte ich noch wenn die firma jetzt erstmal weitergeführt wird und der Kunde Zahlt die Rechnung verfüge ich dann über das Geld oder übernimmt das der IV und zahlt mir meinen unpfändbaren Teil aus ?

Und was passiert wenn der Antrag abgelehnt wir?
oder die Restschuldbefreiung abgelehnt wird?

Gruß aus Hamburg
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Feuerwald

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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #8 am: 01. Dezember 2007, 22:49:23 »

Gut,
wenn Sie eine Entscheidung getroffen haben, ggf. wieder in eine abhängige Beschäftigung zu wechseln, ist es mit der „Zukunft“ evtl. sicherer.

Der zitierte § 35 Abs. 2 InsO sieht vor, dass ein Gewerbe aus der Insolvenzmasse freigegeben wird, inkl. Der Umsätze. Der § 35 Abs. 2 InsO ist noch recht neu und Insolvenzgericht und Insolvenzgläubiger haben auch ein Mitspracherecht.

Was ich Ihnen empfehlen würde, ist die Einschaltung eines Beraters, bspw. eines Steuerberaters, der mit die FA nochmals verhandelt.  Ggf. ist doch eine Rücknahme möglich. Falls nicht, können Sie einen Eigenantrag stellen. Dann muss man sehn wie der IV mit den (neuen) § 35 Abs. 2 InsO umgeht.

Es gibt keine Garantien im Leben.

Da Ihre Verschuldung nicht soooo sehr hoch ist, würde sich m.E. die Anstrengung einer  Insolvenzvermeidung lohnen, wobei ich mit solchen Ratschlägen mittlerweile vorsichtig bin. Kämpfen kostet Kraft und wenn’s dann nicht klappt, kommt schnell Undank auf.

Gruss aus dem Pott
Feuerwald
 
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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #9 am: 01. Dezember 2007, 22:54:40 »

"Und was passiert wenn der Antrag abgelehnt wird?"

-> Der Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer natürlichen Person in Verbindung mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung (§ 287 InsO) und einem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten (§4a InsO) kann eigentlich nur  abgelehnt werden, wenn Versagungsgründe des § 290 Abs. 1 Nr. 1 und 3 vorliegen (bekannt sind).

"oder die Restschuldbefreiung abgelehnt wird?"

Dazu lesen man § 290 InsO und ggf. noch § 295 InsO.

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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #10 am: 01. Dezember 2007, 23:02:17 »

Hallo Feuerwald,

Ich habe ja schon mit solchen beratern gesprochen aber wie gesagt die wollen erstmal einen vorschuß von 1000-1500 €

Aber was mich jetzt Interessieren würde oder was ich noch nicht verstanden habe was passiert wenn der Insolvenzantrag abgelehnt wird. . . wie reagiert dann das FA oder andere Gläubiger
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Feuerwald

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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #11 am: 01. Dezember 2007, 23:09:09 »

wie gesagt, ein Eigenantrag kann im Grunde nicht abgewiesen werden, wenn er wie beschrieben gestellt wird. Falls das Insolvenzverfahren dennoch nicht öffnet würde (bspw. zu später Eigenantrag und Fremdantrag mangels Masse abgewiesen) oder später die Restschuldbefreiung versagt werden, können die Gläubiger ganz normal die Einzelzwangsvollstreckung betreiben. Das FA könnte zudem ein Gewerbeuntersagungsverfahren einleiten.

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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #12 am: 01. Dezember 2007, 23:35:39 »

noch eine Sache

prüfen Sie mal gegen wen die Steuerforderung besteht, gegen Sie alleine oder auch Ehepartner

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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #13 am: 02. Dezember 2007, 19:43:02 »

Eine frage hätte ichnoch betrifft die insolvenz nur die Firma oder auch Privat?
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Re: Bitte Bitte Hilfe bei Regelinsolvenz
« Antwort #14 am: 02. Dezember 2007, 19:47:19 »

als Einzelunternehmer (natürliche Person) trifft Sie die Insolvenz insgesamt, da wird nicht zwischen Unternehmen und Privat unterschieden, das gilt für Vermögen wie auch für Verbindlichkeiten.

Gruss
Feuerwald
 
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