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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bitte helft mir super wichtig!!!  (Gelesen 2919 mal)

suesse6

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Bitte helft mir super wichtig!!!
« am: 15. Juli 2010, 21:12:34 »

Hallo zusammen

bin auf Euer Forum gestossen und muss Euch gleich in Anspruch nehmen. Seit 2007 bin ich in Privatinsolvenz und nun hab ich ne Frage dazu.


Ich trennte mich im August 2008 von meinem Lebensgefährten der auch der Kindesvater ist. Für  September und Oktober 2008  bekam ich  ALG II was aber falsch berechnet wurde, da mein Exfreund mit seinem Gehalt mit einberechnet wurde. Ich sollte dann 261 Euro an das Amt zurückzahlen, weil ich angeblich zu viel Geld bekam, hatte aber nur knapp 200 Euro im Monat bekommen. Daraufhin legte ich Widerspruch ein, wo ich heute (15.7.2010) endlich ein Ergebnis mitgeteilt bekommen hatte.
Meinem Widerspruch wurde in vollem Umfang auf Verwaltungswege entsprochen. So das die 2 Monate im Jahr 2008 neu berechnet wurden und ich nun noch Geld nachgezahlt bekomme, da ich da schon als Alleinerziehend gegolten hatte und mein Exfreund gar nicht mehr in der Berechnung hätte auftauchen dürfen!


Ist von dem gesamten Geld etwas pfändbar , da es ja das Jahr 2008 betraf und ich in den 2 Monaten ja wesentlich weniger hatte, als mir zustand zum Lebensunterhalt ich aber durch einen Fehler vom Amt es erst jetzt nachgezahlt bekomme.

Desweiteren bekomme ich jetzt eine Zahlung vom Arbeitsamt um meine Nebenkostenabrechnung für 2008 beim Vermieter zu begleichen.

Bin total verwirrt und weiss nicht was ich machen soll.  :neutral:

Freundliche Grüße

suesse6
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Bankrotti

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #1 am: 15. Juli 2010, 21:29:51 »

Wann wurde denn das formelle Insoverfahren aufgehoben? Und ist die Nachzahlung so hoch, dass etwas gepfändet werden könnte?

Gruß Bankrotti
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suesse6

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #2 am: 15. Juli 2010, 21:40:48 »

Das läuft noch bis 2013.

Die Nachzahlung  ist aber auf Monate aufgeteilt September 2008 und Oktober 2008 und damals hatte ich nicht mal 200 Euro zum leben im Monat und jetzt müsste doch die nachzahlsumme auch auf den Monat umgelegt werden oder?
Ich bin davon ausgegangen das, das geld nun für diesen Monat zählt, weil es jetzt auf meinem Konto eingeht und dann wär es ja komplett über Pfändungsgrenze.
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suesse6

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #3 am: 15. Juli 2010, 21:43:55 »

sorry musste eben nachsehen ... am 18.8.2008 wurde es aufgehoben und die WVP endet am 18.10.2013
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Bankrotti

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #4 am: 15. Juli 2010, 21:51:52 »

Meines erachtens wird nichts gepfändet, da verfahren im august 2008 aufgehoben wurde und die nachzahlungen sich auf die monate danach beziehen.
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suesse6

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #5 am: 15. Juli 2010, 21:53:39 »

ok...ich danke dir schon mal für deine Hilfe... :hi:
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Bankrotti

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #6 am: 15. Juli 2010, 21:57:21 »

ach so - ich würde dem TH die aufstellung der nachzahlung zur kenntnis bringen, damit er oder sie sieht, wie der betrag zustande kommt. Aber ich habe auch eine sehr nette THin, mit ihr könnte ich so etwas klären.
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suesse6

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #7 am: 15. Juli 2010, 22:01:57 »

ja hab heute schon ne Mail hingeschickt , werde die bescheide noch einscannen und hinterher schicken....bis jetzt hatte ich mit dem Insolvenzverwalter auch noch keinerlei Probleme bin da auch sehr pflichtbewusst denen immer alles mitzuteilen.
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paps

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #8 am: 16. Juli 2010, 00:12:28 »

Die Nachzahlung ist auf die entsprechenden Monate umzulegen und der pfändbare Betrag neu zu berechnen.

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suesse6

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #9 am: 16. Juli 2010, 07:02:04 »

Ahja dankeschön...dann dürfte mir nix passieren...ausser vielleicht bei dem Betrag für die Nebenkostenabrechnung 2008 ... weiss vor Schreck gar nicht mehr wie hoch mein Pfändungsbetrag ist bzw. die Grenze...bin alleinerziehend mit 1 Kind...
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Fallera

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #10 am: 16. Juli 2010, 07:46:48 »

Soweit ich weiß, gilt für Sozialleistungen eine Schutzfrist von 7 Tagen ab Eingang auf dem Konto. Während dieser Zeit sind sie nicht pfändbar. Danach werden sie zu Guthaben und unterliegen somit den normalen Pfändungsfreigrenzen. Wie hoch ist Ihr ALG2 Bezug? Wäre es eine Überlegung generell Ihr Konto in ein Pfändungsgeschütztes P-Konto umzuwandeln?
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paps

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #11 am: 16. Juli 2010, 08:27:59 »

Es geht nicht um Kontopfändung, sondern um die mgl. Zahlung an den TH.

PS: die Zahlung des AA für die Nebenkosten ist nicht pfändbar.
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suesse6

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #12 am: 16. Juli 2010, 08:33:05 »

Es geht nicht um Kontopfändung, sondern um die mgl. Zahlung an den TH.

PS: die Zahlung des AA für die Nebenkosten ist nicht pfändbar.

Genau keine Kontopfändung....im Moment bin ich im ALG I aber damals war ich im ALG II und das betrifft auch die Nachzahlung und es war ja ein Fehler vom Amt....habe nun über 1 Jahr auf das Schreiben gewartet wegen meinem Widerspruch.

Weiss halt nur nicht mehr genau wie hoch mein Pfändungsfreibetrag mit 1 Kind war 1200 Euro oder so...
Mal sehen ob ich heute ne Antwort bekommen von meinem TH dann weiss ich mehr und bin auf der sicheren Seite.

Danke Euch.
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Fallera

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #13 am: 16. Juli 2010, 08:38:09 »

Lt. aktueller Pfändungstabelle liegt die Pfändungsfreigrenze bei einer Unterhaltberechtigten Person bei: 1.359,99 EUR bereinigtem Nettoeinkommen.
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suesse6

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Re: Bitte helft mir super wichtig!!!
« Antwort #14 am: 16. Juli 2010, 08:40:11 »

wow ihr seit super....da bin ich auf jedenfall drunter...

Vielen lieben Dank  :juchu:
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