Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: no_name am 02. Dezember 2007, 16:39:11

Titel: bitte um (start)hilfe (regelinsolvenz)
Beitrag von: no_name am 02. Dezember 2007, 16:39:11
hallo zusammen,

meine situation:

Schulden         ca.  500 000 €
Gläubiger        ca.  35 - 40
Einkommen          850 € ( Umschulung )

abgabe der ev : nächste woche
vermögen : efh (schätzwert 158 000 € ) versteigerungstermin feb.  08
verschiedene bürgschaften übernommen ( ca.  60 000 € )

kurz und knapp, werd regelinsolvenz beantragen.
jetzt hab ich natürlich hierzu einige fragen:

kann es mir finanziell nicht leisten, das ganze über einen anwalt zu machen.
kann man das ganze auch komplett alleine in Angriff nehmen? wenn ja, wer hat da schon erfahrung mit
und kann mir diesbezüglich tipps geben auf was zu achten ist.

order mit allen gläubigern hab ich schon zusammengestellt.

es fallen noch folgende sachen aus früherer gv-tätigkeiten an:

krankenkassenbeiträge  ( nicht abgeführte beiträge )
berufsgenossenschaftsbeiträge
finanzamt (ust)

fallen diese sachen auch mit rein ?
was ist mit den bürgschaften ? ( gläubiger werden demnächst auch auf mich zukommen )

wie soll ich gläubigern einen vergleich unterbreiten, wenn ich gar nichts habe ? ( einigungsversuch, wird ja vorgeschrieben )

bin über jedliche hilfe dankbar
Titel: Re: bitte um (start)hilfe (regelinsolvenz)
Beitrag von: Feuerwald am 02. Dezember 2007, 17:30:23
Hallo

und kurz vorab sfolgendes:

krankenkassenbeiträge  ( nicht abgeführte beiträge )

-> bei nicht abgeführten Arbeitnehmeranteile kann es Probs geben (deliktische Forderung, § 174 Abs. 2 InsO, § 266a StGB)


berufsgenossenschaftsbeiträge
finanzamt (ust)
fallen diese sachen auch mit rein ?

-> ja, das sind Insolvenzforderungen


was ist mit den bürgschaften ? ( gläubiger werden demnächst auch auf mich zukommen )

-> die werden auch durch die RSB mit erfasst.


wie soll ich gläubigern einen vergleich unterbreiten, wenn ich gar nichts habe ? ( einigungsversuch, wird ja vorgeschrieben

-> der AEV ist bei bei einem Regelinsolvenzverfahren nicht erforderlich



Titel: Re: bitte um (start)hilfe (regelinsolvenz)
Beitrag von: no_name am 22. Dezember 2007, 20:55:54
Danke erstmal,

noch 1-2 Sachen...

Wer kommt in die Gläubigerliste rein?
Der Gläubiger ansich  (z.b. Telekom) oder der Vertreter ( Inkassobüro)

Kann man Gläubigerschulden ( zusammenfassen )?
z.B. bei einer Bank wenn dort 4 Konten (Kreditkonten) bestehen, oder muss
man die jedesmal einzeln aufführen?

Was heißt das genau:
"Verfahrensbevollmächtige(-r) für das Insolvenzverfahren"  ( auf wen bezieht sich das ) ?

danke für hilfe
Titel: Re: bitte um (start)hilfe (regelinsolvenz)
Beitrag von: butcher am 26. Dezember 2007, 14:21:19
verfahrensbevollmächtigter ist der, der vom gericht eingesetzt wird.
Titel: Re: bitte um (start)hilfe (regelinsolvenz)
Beitrag von: butcher am 26. Dezember 2007, 14:24:01
kleiner tip noch, hat  mir auch sehr geholfen bei den details. caritas schuldnerberatung.ist kostenlos.
Titel: Re: bitte um (start)hilfe (regelinsolvenz)
Beitrag von: Schreiner am 26. Dezember 2007, 15:11:47
hi bin zwar neu hier kann dir aber vieleicht helfen bei deinen fragen!
    Formulare bekommst du beim Amstgericht bei der Rechtspflege
1) du brauchst keinen Anwalt mach deine unterlagen fertig schreibe alles rein lieber mehr als zuwenig( auch Gläubiger die du ewentuell schon teilweise oder ganz bezahlt hast. Kurzum alles mit angeben auch Bürgschaften, auch zb. Forderungen telekomm als einzelforderung und gleichzeitig forderung als vertreter telekomm vom Inkassobüro
2) Krankenkassenbeitrüge die nicht abgeführt wurden, werden als Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten handlung von der erteilung der restschuldbefreiung ausgenommen. Hört sich scheuslich an! ist aber nicht so schlimm. Wichtig ist nur dass du beim Prüfungstermien beim AG Wiederspruch einlegst und dies [b]persöhnlich [/b]
also selbst hingehen.
das AG bestellt dann einen IV für dich der für dich zuständig ist.