Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: damianino am 14. Oktober 2010, 15:31:08
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Hallo zsm,
Freund meiner Mutter, hat Privatinsolvenz. Wir leben zsm (Er, meine Mutter, meine Tochter und ich). Seine Tochter lebt bei ihre Mutter.
Freund meiner Mutter zahlt Unterhalt für seine Tochter und hat gleichzeitig Privatinsolvenz laufen.
Laut dem Ausschnitt dieser Tabelle...(http://www.kapitalwissen.de/bilder/pfaendungstabelle-01.jpg)
..spielt es eine Rolle ob man eine "Unterhaltsberechtigte Person" hat. Wenn ja muss man weniger zahlen.
Jetzt die Frage:
Freund meiner Mutter zahlt an seine Tochter Unterhaltsgeld, bedeutet es, dass es eine "Unterhaltsberechtigte Person" für ihn ist und es soll nach dem Tarif "1" (Tabelle) berechnet werden ?
weil, dass wir keine "Unterhaltsberechtigte Person" für ihn sind, ist es mir wahrscheinlich klar, da wir in keinen rechtlichen Beziehung zu dem stehen.. :neutral: obwohl er uns unterhalten muss, weil meine Mutter arbeitslos ist und wir zusammen leben und sein Gehalt unser einziges Einkommen ist.
Wir wären euch sehr, sehr dankbar für eine schnelle und konkrete Antwort.
Gruß
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Hallo !
Du hast es eigentlich schon ganz genau erkannt !
Nur seine Leibliche Tochter ist unterhaltsberechtigt !
Wenn er deine Mutter heiraten würde, würde die Sache anders aussehen.
Sorry, aber das ist Fakt.
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er wird die ganze Zeit nach Tarif "0" berechnet.. ich verstehe aber nicht wieso nicht nach Tarif 1 :dntknw: :dntknw: :dntknw: ??
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Er darf nicht nach "Tarif1" berechnet werden.
Das er eine leibliche Tochter hat, ist doch klar!?
Er sollte sofort mit seinem TH reden!
Wenn das nichts nützt, beschwerde beim Gericht einlegen.
Das Geld steht Ihm zu und er wird es auch bekommen, aber er muß sich sofort kümmern !
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Entschuldige sehr, aber es widerspricht sich das Ganze..
ich verstehe immer noch nicht
ich :er wird die ganze Zeit nach Tarif "0" berechnet.. i
du: Er darf nicht nach "Tarif1" berechnet werden.
Er sollte sofort mit seinem TH reden!
Wenn das nichts nützt, beschwerde beim Gericht einlegen.
Wenn er immer nach "0" rechnet wird, wieso soll ich mich beschweren wenn wie du sagtest mit "1" klappt ehe nicht.. hast du etwa die Zahlen verwechselt :biggrin: :wink:
PS - Was ist TH ? :rougi: :rougi: :rougi:
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Er muss seinen Arbeitgeber darüber informieren, dass er unterhaltspflichtig für 1 Kind ist. Dann muss der Arbeitgeber dieses berücksichtigen und die pfändbaren Anteile entsprechend der Tabelle (1) berechnen und an den Treuhänder (TH) abführen.
Es sei denn, er leistet die Zahlung für seine Tochter freiwillig. (z.B. Tochter ist 28 Jahre und studiert, oder Tochter ist Azubi und verdient über Regelsatz)
Dann wär er nicht unterhaltspflichtig.
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Ok, also beim Arbeitsgeber bescheid sagen. Danke fürs Info
Es wird bei ihn schon immer mit der Stuffe "0" berechnet.. denkt ihr man könnte auch das Geld was man die Jahre (seit 1999) ungerecht bezahlte, zurück fordern ?
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Wenn der Arbeitgeber informiert war und den pfändbaren Betrag falsch berechnet und abgeführt hat, haftet er für den entstandenen Schaden und muss evtl. an den Arbeitnehmer nachzahlen.
Insolvenzverfahren seit 1999 ???
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aso, danke :wink:
ojee stimmt .. er zahlt Unterhaltsgeld seit 99 aber die Insolvenz hat er ja erst ein Jahr lang.. aber auch sogar wenn es für 1 Jahr zurückbezahlt werden soll.. macht es schon paar hundert €, die man gebrauchen kann.
Danke sehr für eure Hilfe !!!!!!