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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Bitte um Rat!  (Gelesen 2950 mal)

FrauAlbrecht

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Bitte um Rat!
« am: 14. Juli 2007, 18:59:58 »

Ein liebes Hallo an alle!

Auch ich bin jetzt ein "Insolvenzfall" und ein gescheiterter Existenzgründer.
Vor kurzem musste ich mein Gewerbe abmelden.
Ich hatte einen handwerksähnlichen Betrieb (Einzelunternehmen).
Bei der Schuldnerberatung war ich schon und ich bin jetzt dabei, alle Papiere zusammenzubekommen, damit wir loslegen können.
Also ist alles noch am Anfang und bei Gericht noch nichts eingereicht.

Jetzt habe ich akut das größte Problem mit meinem (Ex-)Vermieter.
Ich hatte für Wohnung und Geschäftsräume den gleichen Vermieter.
Die Wohnung haben wir schon geräumt und das Haus übergeben.
Die Geschäftsräume will er am 31.07.07 abnehmen.
Da ich bei ihm noch Mietschulden habe und er außerdem Verschleißsachen als Sachbeschädigung ankreidet, habe ich heute Post bekommen von der hiesigen Schiedsstelle mit der Aufforderung, deshalb zu einem Termin Ende des Monats zu kommen.
Ich weiß jetzt schon, das wir zu keiner Einigung kommen werden, da die Fronten zwischen uns verhärtet sind.
Ich kann einerseits den Vermieter sehr gut verstehen, aber ich habe mir auch nicht gewünscht, in Insolvenz zu geraten und bin da nicht aus Verschwendung oder unverhältnismäßigem Leben reingekommen!
Außerdem wird ja Sachbeschädigung vorgeworfen, was nicht stimmt und beleidigt wurde ich auch.

Nicht zuletzt kommt dazu, das ich schon längere Zeit nicht mehr krankenversichert bin und ich nötige Medikamente nicht mehr bekommen konnte.
Das ist auch ein Grund, weshalb ich psychische Probleme habe.
Zwar bin ich jetzt bei der Arge gemeldet und soll ja darüber wieder in die Krankenkasse kommen, aber die lassen mich auch hängen.
Jedenfalls denke ich oft, ich packe das alles nicht mehr und will einschlafen, ohne je wieder aufzuwachen.
Aber einzig meine beiden Kinder halten mich davon ab!
Ihretwegen will ich das alles durchstehen!

Meine Frage ist, ob dieser Termin bei der Schiedsstelle mit dem Vermieter wirklich stattfinden muss, denn ich weiß auch, das ich mit meiner seelischen Verfassung nicht stark genug dafür bin!
Außerdem scheint mein Vermieter nicht zu wissen, was Insolvenz bedeutet, denn wie soll ich zahlen, wenn ich nichts habe?!
Ich hab leider kein Schweizer Konto in Reserve!
Wenn ich Geld hätte, würde er's bekommen- ich hab aber nichts!


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Vielen Dank im voraus und herzlichen Gruß!
 

paps

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Re: Bitte um Rat!
« Antwort #1 am: 14. Juli 2007, 20:08:13 »

zu erst mal herzlich willkommen.

Ihre seelische Verfassung ist vielen usern  nicht unbekannt.
Gerade wenn man weder ein noch aus weis, kommt es darauf an, den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Den ersten Schritt haben Sie mit dem Gang zur SB bereits getan.

Den Termin bei der Schlichtungsstelle würde ich warnehmen. Vielleicht kommt ja der Schlichter mit Ihrer Situation besser zu recht und kann dem Vermieter ihre Zahlungsunfähigkeit klarmachen.
Schließlich soll es doch darum gehen, den Vorsatz aus dem Weg zu räumen. Oder?
In der regel wird die Schlichtungsstelle dann angerufen, wenn man sich einen Prozess nicht oder noch nicht leisten will/kann.

Andererseits wären diese Forderungen eh Insoforderungen. Und der Vermieter müßte diese abschreiben.

Gibt es Kautionen, die man im Schlichtungsverfahren anbieten könnte?


Zur Krankenversicherung:
Dies sollten sie jetzt vorrangig in Angriff nehmen.
Entweder die Arge bestätigt die Vers.-Pflicht, dann hin zur Krankenkasse oder Sie wird abgelehnt, dann zur Privaten KV.
In beiden Fällen würden die Beiträge zur Grundabsicherung übernommen.
Das ist für Sie die oberste Priorität. 
Vor nicht all zu langer Zeit habe ich das an einem Tag hinbekommen. War zwar ein Haufen Lauferei, aber die Krankenversicherung war gesichert.
 
Lassen Sie sich nicht unterkriegen und bleiben Sie in diesem Punkt hartnäckig, bis zu Klärung.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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beherit

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Re: Bitte um Rat!
« Antwort #2 am: 15. Juli 2007, 17:09:16 »

Wenn der Vermieter auf Schadensersatz klagt und damit durchkommt, fällt das keineswegs unter die Inso, weil dieses dann eine Forderung aus unerlaubter Handlung wäre.  Wenn also tatsächlich ein Insolvenzverfahren beantragt werden soll, würde ich anstatt zu einer Schuldenberatung zu einem Rechtsanwalt gehen, der sich auf Insolvenzrecht speziwlisiert hat.  Bezüglich der Angelegenheit mit Deinem Vermieter wirst Du sicherlich Prozesskostenbeihilfe beantragen können.

Nun zur Krankenversicherung: Du hattest angedeutet, dass Du dringend Medikamente brauchst.  Unabhängig davon welche Krankheit du hast, trete Deinem ARGE-Berater in den Hintern.  Ansonsten - wenn es gar nicht mehr anders geht - lasse Dich in ein Krankenhaus einweisen und medikamentös versorgen; wenn Du nicht krankenversichert bist übernimmt das Deine Kommune und die werden sich zukünftig dreimal überlegen, Dir die Krankenversicherung zu verwehren.

Auch wenn es jetzt vielleicht abwegig klingt und hier wieder eine Diskussion losgeht: Schreibe dem Bürgermeister Deiner Stadt mal einen Brief, wo Du Deine iItuation schilderst.  Immerhin warst Du ja mal Existenzgründerin, also Teil der aktiven Wirtschaft in Deinem Ort.  Hinter der Blume würde ich die Presse erwähnen, die solche Sachen gerne zur Kenntnis nehmen wie z. B.  "Von der Existtenzgründung in den Ruin".  Gibt es bei Euch eine lokale Wirtschaftsförderung? Eventuell können die Dir für ein halbes Jahr geschäftliche Mieträume kostenlos zur Verfügung stellen - in manchen Kommunen klappt das.

Und jetzt kommt wieder ein Hammer -man mag mich hier ja nicht so besonders  :biggrin: - wie sieht Deine Schufa aus? Hast Du schon Unternehmerkredite bekommen? Wenn Du noch relativ schufaclean bist, schreibe noch einmal einen neuen Businessplan und gehe damit zur Deutschen Bank.  Laut meiner Erfahrung ist das momentan die einzige Bank, die relativ schnell KfW-Darlehen einreichen. 

Warum diese Schritte? Auch hier wird sicherlich wieder herumdiskutiert werden, aber ich kann Dir sagen dass es sauschwer ist innerhalb eines Insolvenzverfahrens wieder in Lohn und Brot zu kommen.  Daher mein Rat: Versuche Dein Unternhemen weiterzuführen, bzw.  neu zu beginnen.  Es gibt heutzutage einige Möglichkeiten, dieses zu bewerkstelligen - zur Not mit einer englischen Limited. 
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Feuerwald

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Re: Bitte um Rat!
« Antwort #3 am: 15. Juli 2007, 18:35:12 »

"Wenn der Vermieter auf Schadensersatz klagt und damit durchkommt, fällt das keineswegs unter die Inso, weil dieses dann eine Forderung aus unerlaubter Handlung wäre" 


-> Lesen Sie bitte die Insolvenzordnung gründlich, § 174 Abs. 2 InsO und § 302 Abs. 1 InsO.



 
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beherit

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Re: Bitte um Rat!
« Antwort #4 am: 15. Juli 2007, 18:43:11 »

Kenne ich natürlich - du anscheinend nicht:

Eine unerlaubte Handlung ist der rechtswidrige Eingriff in eine fremde Rechtssphäre. Typischer Fall einer Forderung aus unerlaubter Handlung ist die Schadensersatzpflicht aus § 823 Abs. 1 BGB:

"Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Bei einer Verurteilung würde daher der Vorwurf der unerlaubten Handlung greifen, natürlich kann man Widerspruch einlegen usw. - aber das wissen Sie sicherlich  :biggrin:

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Feuerwald

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Re: Bitte um Rat!
« Antwort #5 am: 15. Juli 2007, 19:06:54 »

 :wow: ach was ?

jezt bitte mal langsam.

Da macht ein Vermieter einen Schaden an der Mietsache geltend. Mehr ist NICHT bekannt. Damit eine solcher Schadenersatz unter § 302 Abs. 1 InsO fällt, wäre immer noch der VORsatz nachzuweisen.  Es müsste also schon VORsätzlich mit dem Hammer die Mietsache beschädigt worden sein.  Deshalb genau lesen.

Und DU habe ich Ihnen in diesem Forum auch nicht angeboten.

MfG
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beherit

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Re: Bitte um Rat!
« Antwort #6 am: 15. Juli 2007, 19:18:02 »

 :fuchsteufelswild: gleich flippe hier aus

1. In jedem öffentlichen Forum duzt man sich, außer ein von Arrgoganz durchtriebener Depp glaubt, dass er was Besseres ist.

2. Lesen SIE sich doch noch mal den Text durch - der Vermieter kreidet Verschleißteile als Sachbeschädigung an - das ist sein gutes Recht; geht die Dame von in das Inso-Verfahren, kann er dieses problemlos bei Gericht als Forderung aus unerlaubter Handlung anmelden. Ob das letztendlich richtig ist oder nicht, entscheiden Andere. Entweder ein Zivilgericht entscheidet, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden oder nicht. Falls ja, sind diese aus der Restschuldbefreiung ausgenommen - und jetzt noch etwas, was von Ihnen als Befürworter des Insolvenzverfahrens sicherlich auch bekannt ist, aber nicht erwähnt wird - man will ja hier Kunden fangen - Auch während der Wohlverhaltensphase kann ein Gläubiger seine Forderung nachträglich als "forderung aus unerlaubter Handlung" titulieren, wenn er gerade mal Lust darauf hat. Wenn das zufällig eine Bank ist und man sich auf einen Zivilprozess einlääst, können Sie sich vorstellen wer den Kürzeren zieht. Das bedeutet, im Gegensatz wie hier häufig beschrieben wird, der Gläubiger bleibt auch nach der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung auf seinen Schulden sitzen.



 
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Feuerwald

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Re: Bitte um Rat!
« Antwort #7 am: 15. Juli 2007, 20:03:35 »

"Verschleißsachen als Sachbeschädigung ankreidet"

Es bedarf immer noch eines Vorsatzes.
Ein Schadenersatzanspruch, wenn er denn festgestellt würde, reicht alleine noch nicht aus.
Man kann einen Schaden verursachen und deshalb schadenersatzpflichtig werden, auch ohne vorsätzlich zu  handeln.


MfG
Feuerwald

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ThoFa

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Re: Bitte um Rat!
« Antwort #8 am: 15. Juli 2007, 22:48:50 »

Auch während der Wohlverhaltensphase kann ein Gläubiger seine Forderung nachträglich als "forderung aus unerlaubter Handlung" titulieren, wenn er gerade mal Lust darauf hat. Wenn das zufällig eine Bank ist und man sich auf einen Zivilprozess einlääst, können Sie sich vorstellen wer den Kürzeren zieht. Das bedeutet, im Gegensatz wie hier häufig beschrieben wird, der Gläubiger bleibt auch nach der Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung auf seinen Schulden sitzen.

Nun ja Halbwissen ist ja bekanntlich auch Wissen:

§ 87 InsO
§ 174(2) InsO
§ 201 InsO
§ 302 1. InsO

Ein Insolvenzgläubiger, der seine Forderung nach Insolvenzverfahren nochmals tituliert, wo haben Sie das denn her ? Lesen Sie o.g. Paragraphen und versuchen Sie wenigstens etwas zu verstehen.

Und Sie wissen schon, dass man im allgemeinen Sprachgebrauch bei "Forderung titulieren" den Weg über den Vollstreckungsbescheid meint ? Und Sie wissen auch, dass der BGH schon im April 2005 beschlossen hat, dass man das Merkmal der unerlaubten Handlung nicht mittels VB titulieren kann ?

Und nein, man dutzt sich nicht in jeden Forum.

 :cool:

P.S.: Noch vergessen, natürlich handelt es sich bei der Forderung des Vermieters nicht um eine Forderung aus unerlaubter Handlung im Sinne der InsO.



« Letzte Änderung: 15. Juli 2007, 22:52:44 von ThoFa »
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