Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: heidrun am 16. September 2010, 12:58:24

Titel: Brauche Beratung
Beitrag von: heidrun am 16. September 2010, 12:58:24
Hallo

Mein Ex Mann ist insolvent und nun muss ich die Suppe mit auslöffeln.
Der Insolvenzverwalter macht mir das Leben schwer.
Ich bräuchte dringend Jemanden der sich in Abwehrmaßnahmen gut auskennt.
Sozusagen ein Profi, den ich auch bezahlen werde.



Titel: Re: Brauche Beratung
Beitrag von: doktor mabuse am 16. September 2010, 14:42:46
Hallo,

ist Ihr Mann in einer Regel,- oder Verbraucherinsolvenz?
Haben Sie für Verbindlichkeiten mitunterschrieben, bzw. gebürgt?
Was konkret möchte der TH/IV von Ihnen? Will er Geld oder nur Unterlagen?

Bitte etwas mehr Informationen, damit das Forum weiterhelfen kann.

Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: Brauche Beratung
Beitrag von: heidrun am 16. September 2010, 15:38:29


Er ist in einem Regelinsolvenzverfahren.

Ich habe leider für einige Immobilienchulden (300000€ )mitunterschrieben, obwohl Ich kein Einkommen habe.

Jetzt werde ich gedrängt meine Wohnung zu verlassen damit diese gut verkauft werden kann.

Zur Zeit lebe ich vom Ersparten und muss wohl bald zum Sozialamt.
Titel: Re: Brauche Beratung
Beitrag von: Fallera am 17. September 2010, 09:33:08
Und wie macht ihnen der IV nun das leben zur Hölle?
Titel: Re: Brauche Beratung
Beitrag von: doktor mabuse am 17. September 2010, 10:14:03
Hallo,

das der TH Informationen haben will, wenn Sie mitunterschrieben haben ist normal.
Ist die Wohnung ihr Eigentum und gehört vielleicht zu den gemeinsamen Immobilienschulden?
Auch dann ist es normal, das der TH sich um Verwertungsmöglichkeiten im Sinne der Gläubiger kümmert.
Aus der Wohnung geschmissen werden Sie so schnell nicht, aber Sie werden damit rechnen müssen, in Zukunft für die Wohnung zahlen zu müssen, bis alles geklärt ist.
Aber, so pauschal lässt sich das nicht alles beantworten, dazu fehlen noch mehr Details.

Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: Brauche Beratung
Beitrag von: heidrun am 18. September 2010, 18:25:22
Danke schon mal für die Antworten,


ja ich gehe mal davon aus das ich nicht ohne  Schulden aus der Sache herauskommen werde.
Jemand sagte mir dass es evtl. sittenwidrig war mich in die Mithaftung zu nehmen, da ich zum Zeitpunkt der Mithaftung ohne Einkommen war und auch sonst kein nennenwertes Vermögen hatte.

Bezüglich der Wohnung sie gehört alleine meinem ex, habe ich damals kurz vor der  Scheidun mit ihm einen sehr geringen Mietpreis ausgehandelt.Diesen zahle ich auch den Verwalter.
Hat er denn die Möglichkeit diese Miete zu erhöhen ?
Das Problem ist dass er  und die Bank auf mich psychischen Druck ausüben ich soll doch baldmöglichst mir eine andere Wohnung suchen , da ich bei einem Verkauf sowiso raus müßte.
Titel: Re: Brauche Beratung
Beitrag von: paps am 18. September 2010, 23:10:01
Sie haben einen gültigen Mietvertrag?
Dann kann der IV gar nichts.

Er müßte die Wohnung als vermietet verwerten.
Titel: Re: Brauche Beratung
Beitrag von: heidrun am 20. September 2010, 17:29:54
Hallo

Ich habe mir heute einen Anwalt genommen der mich gegenüber den Ansprüchen der Bank vertreten soll.
Auch er meinte nach Durchsicht des Mietvertrages das dieser gültig sei und ich nicht aus der Wohnung müßte.
Er wird mich auch bei einer evtl. Kündigung durch die Erwerber vertreten.
Desweiteren habe ich mich entschlossen der Bank nicht mehr zuzuarbeiten da sie mir auch nicht bei der Mithaftung entgegenkommt.
Laut Auskunft meines Anwalts brauche ich keinen Makler oder Kaufinteressenten in die Wohnung zu lassen.
Vielleicht bewegt sich die Bank dann da sie in diesem Falle mit einem wesentlich geringeren Erlöß rechnen müsse.

trotzdem danke für die bisherigen hinweise.