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Autor Thema: Brauche dringend euren rat!abtrittserklärung arbeitgeber  (Gelesen 6379 mal)

olsaro

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hallo zusammen, habe ende april 07 insolvenz beantragt. die gläubiger anschreiben sind am 09. 05 raus. alle gläubiger haben für das außergerchtlichen Verfahren abgelehnt. und nun warten wir seit tagen auf die unterlagen vom anwalt doch der regt sich nicht.
nun hat mein arbeitgeber vor einer woche  einen netten brief erhalten von , einer bank der ich ca 10 000 € schulde, dass mein arbeitgeber die abtrittserklärung unterschreiben soll.
mein chef mich gefragt , was da los ist. ich sofort dem anwalt bescheid gegeben und nun meldet er sich nicht. mein chef ist ja verpflichtet ein teil vom lohn ab zutreten.
wie lange darf sich denn ein anwlt zeit lassen?bin so sauer echt. . .  :fuchsteufelswild:


und dann habe ich noch eine frage , mein auto war kaputt und ich habe einen dispo den ich anrühren musste , denn mir konnte niemad geld leihen für die reparatur. gesamt habe ich mir 400 € vom dispo  geholt. doch innerhalb von 10 tagen konnte ich ihn ausgleichen . meine frage hat das negative auswirkungen für mich?kann das der th prüfen?denn das konto besteht nun nicht mehr , bin zu einer anderen bank wo ich nun ein guthaben konto habe.
für eure schnelle antwort bin ich sehr dankbar.
liebe grüße
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Feuerwald

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Re: Brauche dringend euren rat!abtrittserklärung arbeitgeber
« Antwort #1 am: 17. Juli 2007, 20:21:49 »





Moin,

zur Lohnabtretung,
da kommt es zunächst auf den Arbeitsvertrag an. Möglicherweise ist eine Lohnabtretung ausgeschlossen ? Vielleicht gibt es in der Firma auch eine allg. Betriebsvereinbarung, die eine Lohnabtretung ausschließt ?

Falls nicht, wird der Arbeitgeber den pfändbaren Betrag berechnen und abführen, auch im eröffneten Insolvenzverfahren bis zu 2 Jahre.


zum ausgeglichenem Dispo,
das passiert oder droht nichts weiter.

Gruss
Feuerwald
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olsaro

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Re: Brauche dringend euren rat!abtrittserklärung arbeitgeber
« Antwort #2 am: 17. Juli 2007, 20:29:03 »

ok , und wenn der arbeitgeber den pfändbaren teil abtritt?was bekommen dann die anderen gläübiger?ich dachte es darf kein gläubiger benachteiligt werden?
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Feuerwald

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Re: Brauche dringend euren rat!abtrittserklärung arbeitgeber
« Antwort #3 am: 17. Juli 2007, 20:45:25 »

Hallo

der (Insolvenz)Gläubiger mit wirksamer Lohnabtretung hat im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren bis max. 2 Jahre Vorrang (§ 114 InsO) und erhalten den pfändbaren Betrag.  Sollte die Lohnabtretung, wie zuvor geschrieben, ausgeschlossen sein, dann natürlich nicht, dann bekommt der Treuhänder den pfändbaren Betrag.

Die anderen Insolvenzgläubiger gehen in dieser Zeit leer aus.


Gruss
Feuerwald
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