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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Brauche dringend Hilfe! Anklage wegen Betruges.... heul  (Gelesen 2574 mal)

stammzelle

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Brauche dringend Hilfe! Anklage wegen Betruges.... heul
« am: 25. Oktober 2007, 19:05:20 »

Hallo an alle und einen schönen guten Abend.
Ich bin neu hier, verfolge aber schon seid längerem das Forum.

Nun habe auch ich eine dringende Frage:
Ich befinde mich seit 10/2006 im lfd.  Regelinso Verfahren. . . .  ich führe monatlich ganz brav meine Pfändbaren Beträge ab, da ich ein durchschn.  Einkommen von 1500€ habe.  Ich lebe getrennt von meinem Mann zusammen mit meiner Tochter.

Nun kommt mir heute ein Brif vom hiesigen AG ins Haus: Anklageschrift wegen Betruges.

Mir wird vorgewurfen 2005 Leistungen (Fahrtkosten) vom Arbeitsamt erhalten zu haben, welche mir nicht zugestanden hätten, da mir dafür ein "Dienstwagen" gestellt worden wäre.  Es stimmt, das ich zu diesem Zeitpunkt im Aussendienst tätig war, aber ohne Dienstwagen Regelung.  D. H.  mir ist für dienstliche Fahrten ein Fahrzeug zur Verfüfung gestellt woreden.  Problem ist nun: mein damaliger AG sagt was ganz anderes und die Anzeige beim Arbeitsamt kam von meinem "EX"Mann! zum damaligen Zeitpunkt liefen meherer Anzeigen gegen meinen Mann wegen Stalking. . . . . 
Was soll ich nun tun? Besteht Gefahr das mir die Restschuldbefreiung versagt wird? Bin total verzweifelt. . . .  ich führe monatlich alles möglich ab, verhalte mich vorbildlich und nun das. . . 
Ich danke schon mal für Eure Antworten.
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paps

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Re: Brauche dringend Hilfe! Anklage wegen Betruges.... heul
« Antwort #1 am: 25. Oktober 2007, 21:26:34 »

Als erstes gilt es Ruhe zu bewahren.

Wenn eine Anzeige gegen Sie läuft, sind Sie ja noch lange nicht verurteilt.  :nono:

Sie können sich jetzt einen Anwalt ihres Vertrauens suchen, der sicherlich das Problem für Sie klärt.

Sicherlich haben Sie auch noch Abrechnungen aus dieser Zeit, dann sollte der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens ersichtlich sein. Gibt es keine Verrechnung des geldwerten Vorteil nicht, ist davon auszugehen, dass nur dienstliche Nutzung vorliegt.

Gefahr für die RSB steht erst mal nicht.

Die Forderung an sich gehört erst mal zur Insolvenz.

Ist das AA auch Gläubiger mit angemeldeten Forderungen.
Sie sollten zumindest den Sachverhalt dem TH mitteilen.

Wie hoch soll denn die erschlichene Leistung sein?
ggf. könnte man eine Einigung mit dem AA finden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

stammzelle

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Re: Brauche dringend Hilfe! Anklage wegen Betruges.... heul
« Antwort #2 am: 25. Oktober 2007, 21:47:05 »

Sicherlich haben Sie auch noch Abrechnungen aus dieser Zeit, dann sollte der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens ersichtlich sein.  Gibt es keine Verrechnung des geldwerten Vorteil nicht, ist davon auszugehen, dass nur dienstliche Nutzung vorliegt. 

---- ja die gibt es, es gibt auch ein eindeutiges Schreiben, aus dem hervorgeht, dass es "nur" zur dienslichen Nutzung ist------

Die Forderung an sich gehört erst mal zur Insolvenz.
----kann mir dadurch die RSB verweigert werden? da jetzt eine "Anklage" erfoglt?

Ist das AA auch Gläubiger mit angemeldeten Forderungen.

---- ja ist es. . . .  ich hatte Arbeitnehmer, welche Insolvenzgeld bezogen haben. . .  so steht es in der Auflistung des TH

Wie hoch soll denn die erschlichene Leistung sein?
ggf.  könnte man eine Einigung mit dem AA finden.

--- es geht um 1000€. . . .

Danke erstmal für die schnelle Anwort, welche mich etwas beruhigt hat.  Habe morgen einen Termin beim Anwalt.
Gespeichert
 

Feuerwald

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Re: Brauche dringend Hilfe! Anklage wegen Betruges.... heul
« Antwort #3 am: 26. Oktober 2007, 11:33:58 »

"kann mir dadurch die RSB verweigert werden? da jetzt eine "Anklage" erfoglt?"

Problematisch wären nur rechtskräftige Verurteilungen wegen  Insolvenzstraftaten, §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs.

Abgesehen von der Klage und dessen Ausgang -> !!! Anwalt nehmen und bis dahin bloss keine Aussagen machen !!! <- ist jeodch ein andere Punkt zu beachten:
 
290 InsO - Versagung der Restschuldbefreiung

(1) In dem Beschluß ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn dies im Schlußtermin von einem Insolvenzgläubiger beantragt worden ist und wenn

 2.  der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden


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