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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Brauche dringend Hilfe  (Gelesen 8569 mal)

ChrisK

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Brauche dringend Hilfe
« am: 09. Oktober 2008, 08:57:40 »

Hallo zusammen,

ich bin sehr verzweifelt, denn mein Insolvenzverwalter setzt mir die Pistole auf die Brust. Ich möchte mal etwas konkreter werden.
Im Sommer 2005 begann mein Insolvenzverfahren, danach wurden dann über die Lohnbuchhaltung die pfändbaren Betrage abgeführt. Schon damals hatte ich einen Firmen PKW.
Um weiter zu entwickeln machte mir mein Arbeitgeber ein Angebot, sobald ich keine Pfändung mehr auf dem Lohnzettel habe, werde ich befördert und bekomme einen Vertrag als
Leitender Angestellter. Dies teile ich meinem Insolvenzverwalter mit und es wurde im Mai 2007 schriftlich vereinbart, daß ich monatlich mein Einkommen offenlege. Daraufhin, habe ich meinen neuen Arbeitsvertrag vorgelegt, aus dem ein Brutto von 4100 .- € hervorgeht, ebenso eine Tantieme Regelung für das komplette Jahr von Mai 07 - April 08, die Tantieme beträgt brutto 8000.- € welche im April 08 gezahlt wurde.

Mein Kenntnissstand war bis dato, dass die Tantieme eine Jahresleistung ist (ich bekomme kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und somit anteilig monatlich auf das Brutto nachgerechnet wird. Somit habe ich einen Nachzahlungsbetrag von 1629.- € ermittelt.

Desweiteren habe ich seit März einen neuen Firmen-PKW, da mein alter ausgelaufen ist. der zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt 1043.- € !!!.  Nun schickte mir mein Insolvenzverwalter eine saftige Nachberechung die ich umgehend zu begleichen habe, in Höhe von 8000.- € da seine Mitarbeiterin angeblich die Pfändungsmöglichkeit des geldwerten Vorteils entdeckt hat. Nach diesem Gespräch in seinen Büroräumen hatten wir 2-3 mal E-Mail-Kontakt und er schlug vor 25 % des geldwerten Vorteils seien ausreichend, dass hiesse dann bei einem derzeitigen Netto von 2207.- €, 260.-€ plus 262.- € für den PkW = 522 € bei insgesamt 4 Personen im Haushalt. Mein Sohn, mein Stiefsohn, meine Frau und ich. Wobei mein Stiefsohn nicht angerechnet wird, er lebt zwar im Haushalt (bekommt auch keinen Unterhalt), aber wird eben nicht berücksichtigt. Meine Frau arbeitet nicht, da sie Hausfrau ist.

Ich soll nun diesen geldwerten Vorteil nachbezahlen und so kommen die 8000.- € zu Stande. Was glauben die Insolvenzverwalter eigentlich warum man eine Insolvenz macht? Wohl kaum wenn man tausende auf dem Sparbuch hat.

Aber zurück zu meinen Fragen, was kann ich nun tun. Die Tantieme kann ich ihm zurückzahlen i.H. von 1629 € (auf Monatsnettolohn und Pfändungsgrenze heruntergerechnet). Aber der geldwerte Vorteil?
Ich konnte ihm anhand des Kilometerstandes vorrechnen dass ich keine 10% privat fahre, dies lässt er jedoch nicht gelten. sondern beharrt auf 25% und evtl. die Möglichkeit nach einem Jahr etwas zurück zu bekommen. Schon komisch, normalerweise geben sie doch nichts mehr heraus, was sie einmal haben.

Für Tipps und Hilfe wäre ich dankbar.

MfG Chris
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ThoFa

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Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2008, 13:12:56 »

Hallo,

eine jährlich wiederkehrende Tantieme ist voll pfändbar und wird nicht auf die Monate runtergerechnet.

Die Berechnung des geldwerten Anteils eines Dienstwagen ist ein bekanntes Problem. Rein rechtlich handelt Ihr IV zunächst richtig. Einen privatwagen müssten Sie auch von Ihrem nicht pfändbaren Netto bezahlen. Problematisch sind halt die oft großzügig bemessenen Dienstwagen, deren Neupreis den gelwerten Vorteil in die Höhe schießen lassen. Müssen Sie den Dienstwagen für Ihren Job haben ?

Wenn ich das richtig verstanden habe, weiß Ihr Arbeitgeber von der Insolvenz, aber Sie führen den pfändbaren Betrag selber ab, richtig ?

MfG

ThoFa

 

 
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ChrisK

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Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #2 am: 19. November 2008, 11:37:42 »

Hallo ThoFa,

vielen Dank für die Anwort. Ja es stimmt ich hatte eine schriftliche Vereinbarung, in der ich die Beträge selbst an den IV entrichtete. Leider hat sich das Problem verschärft, denn der IV stellte mir 8000 .- € in Rechnung da er im Oktober dem Gericht einen Zwischenbericht vorlegen müsse. Daraufhin habe ich mit dem Gericht Kontakt aufgenommen, denn das Geld habe ich nicht 8000.- €.

Dort sagte man mir, ich solle dies schriftlich einreichen, was ich dann auch gemacht habe. Mit dem Ergebnis, der IV wurde vom Gericht zur Stellungnahme aufgefordert. Doch am 09.11.2008 kam dann der große Schlag. Als ich ins Geschäft kam, fand ich in meiner Postmappe, welche mir täglich durch meine MA aufbereitet wird, ein Schreiben des IV. In diesem Schreiben zog er seine Vereinbarung zurück.

Dieses Schreiben wurde nicht an mich persönlich, sondern meinen Arbeitgeber mit der Adressierung PERSONAL versandt. Als ich ihn zu lesen bekam, war er schon geöffnet. Jetzt können Sie sich vorstellen, was die MA dazu sagen. Daraufhin habe ich dem Richter ein Fax mit diesem unpersönlichen Brief geschickt und um einen Termin gebeten. Seither warte ich.

Nun muss ich offensichtlich mit der Versagung der Insolvenz rechnen? Zudem bekam ich noch einen Brief eines Gläubigers, in diesem Fall eine Bank, welche mir einen Genossenschaftsanteil auszahlen möchte und mich ausschließen möchte. Ich glaube von diesem Gläubiger geht alles aus, hier die Sparda Bank.

Was kann ich jetzt noch tun?

Mit freundlichen Grüßen

Chris
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Tatum

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Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #3 am: 19. November 2008, 14:00:58 »

Zudem bekam ich noch einen Brief eines Gläubigers, in diesem Fall eine Bank, welche mir einen Genossenschaftsanteil auszahlen möchte und mich ausschließen möchte.

Nur mal so am Rande:
Wenn die Sparda-Bank aufgrund der dortigen Schulden beabsichtigt, dich aus der Genossenschaft auszuschliessen, warum sollte sie da auch noch den Anteil an dich auszahlen?   :dntknw:
Hat die Bank das so mitgeteilt? Der Genossenschaftsanteil beträgt m.E. doch auch nur 50 Euro, bei dir nicht?

LG Tatum
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♥♥♥ •*´¯)(¯`*• Doch, ich glaube an Engel. Ich kann dir sogar 5 oder 6 zeigen. Flügel haben sie allerdings keine. •*´¯)(¯`*• ♥♥♥
 

ThoFa

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Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #4 am: 20. November 2008, 14:04:02 »

Hallo,

nach nunmehr 40 Tagen schaffen Sie es auf meinen Beitrag zu antworten und gehen aber nicht auf meine Fragen ein.  :nono:

MfG

ThoFa
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Tatum

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Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #5 am: 20. November 2008, 15:04:13 »

Entschuldige.... :rougi:  :dntknw:
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Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #6 am: 20. November 2008, 15:39:40 »

Entschuldige.... :rougi:  :dntknw:

Sie sind nicht gemeint... :klapp:
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ChrisK

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Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #7 am: 24. November 2008, 17:40:38 »

Hallo und Entschuldigung ThoFa,

leider war es mir nicht möglich früher zu antworten. Darum heute die Angaben dazu. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich Anspruch auf einen Dienstwagen habe. Da ich versetzt wurde und eine weitere Anreise habe, hier 85 km einfach, Fahrtdauer ca. 1,5 Stunden habe ich dies natürlich angenommen. Desweiteren hatte ich auch vorher schon einen Firmenwagen, die Anfahrt war hier jedoch nur 67 km, Fahrzeit 40 min. Der alte Dienstwagen wurde nie bei einer Pfändung berücksichtigt, auch nicht als unsere Personalabteilung die Pfändung überwies. Daher sage ich ich muss den Wagen für meinen Job haben.

Nachdem die Geschäftsführung in unserem Unternehmen wechselte, wissen es die neuen Geschäftsführer nicht. Denn Pfändung und der Job als Leitender Angestellter ist nicht zu vereinbaren.

Bis dahin :-)

lg ChrisK
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ThoFa

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Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #8 am: 25. November 2008, 01:07:43 »

Hallo,

Sie antworten nicht auf meine Frage. Brauchen Sie den Wagen für Ihren Job ? Also z.B. für den Außendienst etc..
Zur Arbeit könnten Sie zur Not auch mit der Kutsche fahren.

MfG

ThoFa
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Insokalle

Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #9 am: 26. November 2008, 17:12:54 »


Hallo,

mir scheint, daß Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem IV ist etwas aus dem Ruder gelaufen, was aber auch vermeidbar gewesen wäre. Das Verhalten des IV, den Arbeitgeber über die Insolvenz zu informieren, ist angesichts der gravierenden Fehler bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens durchaus nachvollziehbar. Verwunderlich ist, daß es ihm nicht vorher aufgefallen ist. Ihre Lohnabrechnungen lagen ihm doch vor, oder nicht?

Der geldwerte Vorteil durch Kfz-Gestellung ist pfändbar, § 850e Nr. 3 ZPO. Es bestehen m.E. keine Bedenken, diesen mit der 1%-vom-Listenpreis-Regel wie im Steuerrecht zu bewerten und bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens dem Auszahlungsbetrag wieder hinzuzurechnen. Auch die Personalverwaltung dürfte seinerzeit falsch gerechnet haben. (Möglicherweise haftet der Arbeitgeber für diese fehlerhafte Berechnung, die er selbst durchführte.)

Die Frage, die sich zunächst stellt, ist doch, ob die Nachberechnung des IV in der Höhe überhaupt zutreffend ist. Wie errechnen sich genau die 8.000,00 €? Ihre Ausführungen sind diesbezüglich nicht ohne weiteres nicht vollziehbar, insbesondere hinsichtlich irgendwelcher 25%. Von welcher Basis wurde der pfändbare Betrag bisher berechnet? Und welchen Zeitraum genau betrifft die Nachberechnung?
Wenn es die Monate März 2008 bis Oktober 2008 betrifft, komme ich auf eine Forderung von etwa 4.000,00 €, ohne Berücksichtigung der Tantiemeproblematik.
Also wenn ich richtig verstehe und rechne, haben Sie bei ausgezahlten 2.200,00 € und zwei unterhaltsberechtigten Personen bisher monatlich ca. 250,00 € an den IV gezahlt.
Mt dem geldwerten Vorteil (ca. 1.040,00 €) ergibt sich ein Netto in Höhe von über 3.200,00 € und m.E. ein pfändbarer Betrag in Höhe von ca. 750,00 €. Für acht Monate beträgt die gesamte Differenz eben 4.000,00 €.
Dies ist überschlägig errechnet. Das ganze Zahlenmaterial bedarf einer genauen Überprüfung.

Sie haben zwar lt. Vertrag Anspruch auf einen Dienstwagen. Aber vielleicht reicht in der Tat ein kleineres Modell, so daß der pfändbare Betrag gesenkt werden kann. Wenn die 1.040,00 €  auf Basis der 1%-Regel ermittelt wurden, müßten Sie zur Zeit ja einen 100.000,00 €-Wagen nutzen. Da müßte doch Spielraum nach unten sein.

MfG


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ChrisK

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Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #10 am: 03. Dezember 2008, 09:04:10 »

Hallo zusammen und danke für Ihre Antworten.

@ThoFa: Ja ich benötige den Wagen um an meinen Arbeitsplatz zu kommen. 80 km einfache Fahrtstrecke. Laut ihnen reicht mir dann wohl eine Kutsche.

@Insokalle: Ja offensichtich ist das Verhältnis aus dem Ruder gelaufen. Es stimmt, ich faxe jeden Monat meine Gehaltsabrechnung. Ja die bisherigen Zahlungen von 255,01 € stimmen. Aber genau nun kommt das Problem mit der 1% Regelung, diese wird nämlich mit den Entfernungskilometern gerechnet 1% vom Neuwagenpreis x die einfache Entfernung. mit jedem Kilometer den ich mehr fahre, darf ich mehr bezahlen. Dass heisst, ich bemühe mich nach einem besseren Einkommen und nehme täglich 3 Stunden Fahrt auf mich und darf dann auch noch tiefer in den Geldbeutel greifen. Das ist ein Minusgeschäft.

Desweiteren stelle ich mir die Frage, weshalb mir der IV nie eine Frist gesetzt hat. Er tritt ja für die Gläubiger ein, vlt erhofft er sich ja bei einer Entlassung eine saftige Abfindung, welche es in der Tat gäbe. 9 Jahre Betriebszugehörigkeit entsprechen dann wohl ca. 27000 Brutto.  Diese Abfindung wäre ja dann wiederum voll pfändbar !

Entschuldigen Sie, dass ich nicht sofort auf ihre Schreiben reagieren kann, sondern immer erst etwas später von mir Antwort bekommen.

lg
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ThoFa

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Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #11 am: 03. Dezember 2008, 17:36:14 »

Hallo,

also Sie brauchen den Wagen nicht, um Ihren Job auszuüben. Dann geben Sie das Auto zurück, kaufen sich eine alte Gurke und das Problem ist erledigt.

MfG

ThoFa
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Insokalle

Re: Brauche dringend Hilfe
« Antwort #12 am: 05. Dezember 2008, 16:38:51 »


Hallo,

dieser Vorschlag erscheint die eleganteste Lösung, das pfändbare Einkommen zu reduzieren. Dem ist an sich nichts hinzuzufügen, zumal es sich bei einer bisher angenommenen Differenz von 500,00 € im Monat über die Rückgabe des Wagens nachzudenken lohnt.

Sollten Sie einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf einen Dienstwagen haben, müsste der Vertrag angepasst werden, was schwierig werden könnte. Bisher wurde die Frage, ob und in welchem Umfang das Fahrzeug beruflich genutzt wird, nicht hinreichend beantwortet. Es könnte doch ausreichen, wenn der Arbeitgeber einen Wagen an der Arbeitsstätte bereit hält, den Sie bei Bedarf nutzen können, und Sie mit eigenem Wagen zur Dienststelle pendeln. 

Immer noch nicht klar sind mir die Berechnungen. Wenn ich es jetzt richtig verstehe, nutzen Sie den gestellten Pkw auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Berechnung des pauschalen geldwerten Vorteils erfolgt in diesen Fällen nach § 8 Abs. 2 EStG zweistufig. Im ersten Schritt kommt die 1%-Regel zum Einsatz. Im zweiten Schritt die 0,03%-Regel für die Berechnung des Aufwands der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Beträgt der Bruttolistenpreis z.B. 30.000,00 € und die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 85 km, sieht die Berechnung wie folgt aus:
1. 30.000,00 * 1% = 300,00 €
2. 30.000,00 * 0,03% = 9,00 € * 85 km = 765,00 €
Summe = geldwerter Vorteil: 1.065,00 €.

Wenn Ihr Arbeitgeber so gerechnet hat, sind die Zahlen nicht zu beanstanden. Wenn Ihr Verwalter in der bereits erläuterten Weise das pfändbare Einkommen berechnet haben sollte, besteht an der Nachforderung zunächst ebenfalls kein Zweifel, was aber mangels Angaben nicht prüfbar ist. Die von Ihnen erwähnten 25% sind immer noch rätselhaft.

Anstelle der pauschalen Berechnung kann der geldwerte Vorteile auch anhand der tatsächlichen Kfz-Kosten ermittelt werden. Welche Methode günstiger ist, hängt nicht zuletzt von der Höhe der Kosten und dem Verhältnis beruflicher/privater Nutzung (Fahrtenbuch) ab.

Sie könnten außerdem mit einem Antrag nach § 850f ZPO bei dem Insolvenzgericht zu erreichen versuchen, dass Ihnen ein Teil des pfändbaren Einkommens belassen wird, so dass sich der an den Insolvenzverwalter abzuführende Betrag trotz Dienstwagen verringert.

MfG

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