"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Nach inso. Eröffnung prob. Strom,Gas,Wasser Versorger  (Gelesen 2897 mal)

DBPB

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Nach inso. Eröffnung prob. Strom,Gas,Wasser Versorger
« am: 20. September 2013, 21:00:16 »

Hallo zusammen bin neu hier und habe gleich ein Problem. Und zwar folgendes bei mir und meinem Mann ist Anfang August das inso. Verfahren eröffnet worden. Jetzt kam vorgestern einer vom Versorger und sagt er braucht die aktuellen Zählerstände ist ja auch kein Problem dachten wir, gestern also einen Tag später wurde unser monatlicher Abschlag für Wasser von 61€ im Mon. Auf 185€ hoch gestuft und die kundennr. Die wir vorher hatten existiert auch nicht mehr. Jetzt meine frage macht das der Versorger von sich aus damit er sein Geld auf jedenfall bekommt (haben nix auf beim Versorger) oder hängt da der inso. Verwalter hinter damit er sich eine Rückerstattung ein Sacken kann ? Er hat etliche Leute angeschrieben Kfz Versicherung, Vermieter, usw. Kann man da eventuell gegen angehen wenn er das eingefädelte hat ? Weil das ist uns nicht möglich das Geld aufzubringen , bin für jeden Ratschlag oder tip dankbar und Sage schonmal danke im voraus .
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Nach inso. Eröffnung prob. Strom,Gas,Wasser Versorger
« Antwort #1 am: 20. September 2013, 21:10:41 »

Das der Wasserversorger jetzt abrechnet, ist an sich in Ordnung. Allerdings sollten Sie mal nachfragen, warum der Abschlag verdreifacht wurde. Das müssen Sie nicht hinnehmen. Für den folgenden Abrechnungszeitraum muss die Abschlagszahlung schon passen.
Gespeichert
 

DBPB

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Nach inso. Eröffnung prob. Strom,Gas,Wasser Versorger
« Antwort #2 am: 20. September 2013, 21:22:51 »

Danke erstmal für die rasche Antwort was ich vergessen habe wir wohnen erst seit 3 Monaten dort und die Vormieter  hatte auch einen Abschlag von 61€ im Monat und hat wohl was wieder bekommen. Darauf hin hat uns der Versorger auch auf 61€ monatlich eingestuft die wir auch die letzten 3 Monate pünktlich bezahlt haben. Und von jetzt auf gleich nach dem Besuch von dem Herren vom Versorger wurden wir ohne jegliche Begründung hoch gestuft.
Gespeichert
 

waldi

Re: Nach inso. Eröffnung prob. Strom,Gas,Wasser Versorger
« Antwort #3 am: 21. September 2013, 21:14:03 »

Vielleicht ist ja anhand des Zählerstandes festgestellt worden, dass Ihr Verbrauch wesentlich höher ist als der der Vormieter.
Gespeichert
 

DBPB

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Nach inso. Eröffnung prob. Strom,Gas,Wasser Versorger
« Antwort #4 am: 22. September 2013, 18:51:31 »

Hallo wir haben das mal hoch gerechnet und die 61€ würden passen würde ja auch nix sagen wenn es auf 80€ oder 100€ hoch gesetzt wird aber um das dreifache. Und was auch so komisch ist das die alte kundennummer der Letzten 3 Monate nicht mehr existiert und das Geld auf eine neue kundennummer umgebucht wurde. Aber kann es sein das der inso. Verwalter seine Finger da im Spiel hat? Um ne Rückzahlung zu Kriegen ? Gruß DBDP
Gespeichert
 

eidechse

Re: Nach inso. Eröffnung prob. Strom,Gas,Wasser Versorger
« Antwort #5 am: 23. September 2013, 15:17:09 »

Die Vergabe einer neuen Kundennummer ist geradezu löblich von Seiten des Versorgers. So kann man die Zeiträume vor und nach der Insolvenz nämlich auseinanderhalten. Wenn nämlich für die 3 Monate vor Insolvenzeröffnung die Vorausszahlungen nicht ausgereicht hätten, dann könnte der Versorger diesbezüglich nur Insolvenzforderungen geltend machen aber keine Nachzahlung vom Schuldner fordern. Das sieht für die Zeit nach der Insolvnezeröffnung anders aus. Da kann der Vorsorger natürlich Nachzahlungen fordern, wenn die Vorauszahlungen nicht ausreichen.

Der IV wird seine Finger bei der Festsetzung der Höhe der Vorauszahlung nicht im Spiel haben. Das machen die Versorger alleine.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz