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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Brauche Hilfe  (Gelesen 5236 mal)

Jossy

  • Gast
Brauche Hilfe
« am: 26. Januar 2008, 20:10:14 »

Hallo,
bin neu hier und seit 2003 im Privatinsolvenzverfahren wegen 19 000 €)
Habe zwie kinder 13 ( fast 14) und 17 ( ab Juni 18) . Meine Große macht noch 3 Jahre Schule für ihr ABitur und meine Kleine ist sowieso noch auf der Schule. Für meine Große bekomme ich 100 € Unterhalt (habe ich eingeklagt- einen Titel habe ich daraif- beläuft sich mittlerweile auf fast 30.000 €) bei meiner Kleinen bekomme ich seit 7 Monaten garnichts mehr ( Titel ist beantragt beläuft sich jetzt auf ca. 7000 €).
Verdienen tue ich ca 1500 €.  Ich habe bei meinem Insolvenzverwalter schon ,ehrfach die Frage gestellt ob er mit behilflich sein kann bei der Eintreibung der Unterhaltsschulden und ob ich mittlerweile wieder einen Lebensversicherung haben darf und ob ich Meister BaföG geantragen darf da ich gerne den Fachwirt per efrnstudium machen würde. Aber ich bekomme einfach keine Antwort. Sie sind zwar immer schnell bei meinem Arbeitgeber ihre Rechte anzumelden aber sie helfen mir nicht weiter.
Dazu kommt noch das mir mein Finazamz mitteilte, dass mein Insolvenzverwalter seit 2 Jahren gemeldet hätte ich wäre nicht mehr im Insolvenzverfahren.

Was soll ich von all dem halten und kann mir einer auf meine Fragen eine Antwort geben.
Ich wäre echt dankbar.

Gruß Jossy
 
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Feuerwald

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Re: Brauche Hilfe
« Antwort #1 am: 27. Januar 2008, 00:03:21 »

Hallo  Jossy

Mal ganz allgemein folgendes dazu:


"Dazu kommt noch das mir mein Finazamz mitteilte, dass mein Insolvenzverwalter seit 2 Jahren gemeldet hätte ich wäre nicht mehr im Insolvenzverfahren."

-> sie sollten wissen, dass ein Insolvenzverfahren keine 6 Jahre dauert. Man unterscheidet zwischen Insolvenzverfahren und der Wohlhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens. Vermutlich ist Ihr Insolvenzverfahren längst aufgehoben! Daher fällt eine evtl. Steuererstattung wieder Ihnen zu (es sei denn, das Finanzamt ist Insolvenzgläubiger und rechnet auf).


"Ich habe bei meinem Insolvenzverwalter schon ,ehrfach die Frage gestellt ob er mit behilflich sein kann bei der Eintreibung der Unterhaltsschulden"

-> das Beitreiben von Unterhalt der Kinder ist  n i c h t  die Aufgabe des Insolvenzverwalters bzw. des Treuhänders. Der Unterhalt für die Kinder hat mit Ihrem Insolvenzverfahren nichts zu tun.


"Verdienen tue ich ca 1500 €. "

-> bei zwei Kindern sind gem. Lohnpfändungstabelle nichts pfändbar und auch nichts abzuführen. Welche Rechte sollte der TH denn geltend machen ?


"ob ich mittlerweile wieder einen Lebensversicherung haben darf und ob ich Meister BaföG geantragen darf"

-> nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens – in der sog. Wohlverhaltensphase können Sie wieder Vermögen bilden. Es steht Ihnen auch völlig frei, ein Meister BaFöG zu beantragen.

Gruss
Feuerwald
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Jossy

  • Gast
Re: Brauche Hilfe
« Antwort #2 am: 27. Januar 2008, 10:25:11 »

Können sie mir sagen woher ich die Auskunft bekomme ob ich in der Wohlverhaltensphase bin?
Werden in der Wohlverhaltensphase, keine Pfändbaren Beträge mehrabgezogen?? ( falls ich mal mehr verdiene wie 1500 €??)

Mir wurde damals von meinem Schuldenbetrater gesagt das mein Insolvenzverfahren von 2003 - 2010 läuft, solange müsste ich alle Pfändbaren Beträge ( auch Lohnsteuer) an den TH abführen.
 Seit der Treuhänder eingesetzt wurde habe ich keinerlei neue Informationen erhalten und dachte es wäre immer noch so.

Wie lange dauert diese Wohlverhaltensphase und wann kann ich die restschuldbefreiung beantragen??
Ich habe nur einen Gläubiger ( Citibank).


Vielen Dank für die Informationen

Jossy
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ThoFa

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Re: Brauche Hilfe
« Antwort #3 am: 27. Januar 2008, 11:57:21 »

Hallo,

da muss man sich schon fragen von wem Sie da beraten worden, oder besser nicht beraten worden...

Sie müssen einen Beschluss bekommen haben, in dem steht, dass das Insolvenzverfahren beendet ist. Seit dem befinden Sie sich in der WVP.
Wenn das Verfahren 2003 eröffnet wurde, läuft der Rest der WVP noch bis 2009, also sechs (!) Jahre nach Eröffnung.
Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de können Sie unter Detailsuche und mit Angaben Ihres Aktenzeichen selber nachschauen, welchen Status Sie haben.

Die Restschuldbefreiung haben Sie schon beantrag, dies wird mit dem Eröffnungantrag zusammen gemacht.

Die pfändbaren Beträge werden bis zum Ende der WVP eingezogen. Bei zwei Kindern, denen Sie untehaltspflichtig sind, wäre bei Ihnen erst ab einen Nettoeinkommen von 1.570,00 € etwas pfändbar. Weder Kindesunterhalt noch Kindergeld wird bei der Berechnung des pfändbaren Betrages einberechnet.

Eventuelle Steuererstattungen erhalten Sie zurück, sofern Sie sich tatsächlich in der Wohlverhaltensphase befinden.

MfG

ThoFa
 

 

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Jossy

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Re: Brauche Hilfe
« Antwort #4 am: 27. Januar 2008, 12:09:55 »


Hallo, vielen Dank für die Antworten.

Jetzt fühle ich mich schon etwas sicherer.
Wie gesagt ich wurde von meinem Schuldnerberater beraten. Meinen TH habe ich noch NIE persönlich erreicht. Wenn ich in die Kanzlei bin, war nur eine Rechtsanwaltsgehilfin für mich zuständig und die hat mir zwar jedesmal versprochen sie erkundigt sich und beantwortet mir dann meine Fragen. Aber eine Antwort bekam ich nie.
Also blieb ich auf dem Stand, von der Schuldnerberatung.
Da ich wußte, das ich Änderungen im Einkommen bzw. Arbeitgeber- und Wohnortwechsel zu melden habe und das ich unter dem Pfändungsbetrag lag, habe ich mich bisher immer nur an die Infos  dieser Schuldnerberatung  gehalten.

Meine Fragen nach Lebensversicherung und Meister BaföG blieben aber auch diesmal unbeantwortet und daher bin ich sehr froh das sie mir weiterhelfen.

Ich bin davon ausgegangen, dass wenn ich Meister-BaföG beantrage ich ja neue Schulden fabriziere und damit meine Restschuldbefreiung riskiere. Gut zu wissen das dies nicht so ist.

Sie sagen meine Wohlverhaltensphase läuft bis 2009 ??
Meine Infos dazu waren: 6 Jahre Insolvenzverfahren- 1 Jahr WVP dann Restschuldbefreiung, das wäre dann 2010. Wie sie ja jetzt sagten sieht das etwas anders aus. Aber endet mein WVP dann 2009??

Dann wurde mir noch gesagt, das ich nach Erteilung der RSB alle Einträge aus der SchuFA gelöscht bekomme ( auf Antrag) und zwar gleich nach Erteilung. Ist das richtig??

Hat mein Treuhänder nicht auch die Pflicht mich über meine Möglichkeiten und Pflichten aufzuklären??


Danke für die Infos
Jossy
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ThoFa

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Re: Brauche Hilfe
« Antwort #5 am: 27. Januar 2008, 12:19:27 »

Hallo,

Ihre Schuldenberatung taugt nichts, dies mal vorweg.

Das gesamt Verfahren dauert sechs Jahre. Es beginnt mit der Insolvenz, die i.d.R. ca. 12-18 Monate dauert und geht dann nahtlos in die WVP über. Sechs Jahre nach Insolvenzeröffnung erhalten Sie die Restschuldbefreiung.

Bezgl. Schufa schauen Sie mal hier: http://www.pleite-was-nun.info/Forum-topic-1895.html

Ihr Treuhänder ist nicht Ihr Berater !

MfG

ThoFa
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Jossy

  • Gast
Re: Brauche Hilfe
« Antwort #6 am: 27. Januar 2008, 12:26:08 »

Also ich habe folgendes gefunden:
 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen xxxxxxxxxx,xxxxxxxxx, ist das Verfahren aufgehoben worden. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach § 297 oder § 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht xxxxx, 22.09.2005


Darüber habe ich keinen Bescheid bekommen. Was heißt das jetzt?? WVP??

Mfg Jossy
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ThoFa

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Re: Brauche Hilfe
« Antwort #7 am: 27. Januar 2008, 12:31:08 »

Hallo,

ja Sie sind in der WVP.

MfG

ThoFa
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Jossy

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Re: Brauche Hilfe
« Antwort #8 am: 27. Januar 2008, 12:35:41 »

Danke :biggrin:

Muss sich für sie ja alles ziemlich dämlich anhören. Aber ich wurde wohl total falsch beraten.

Und war dumm genug mich darauf zu vrelassen. :rougi:
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suzzanedied

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Re: Brauche Hilfe
« Antwort #9 am: 11. April 2008, 01:54:09 »

Vielleicht liegt es ja an der Nachtzeit, aber ich habe das noch nicht ganz klar verstanden (ich antworte mal hier, da ich in einer ähnlichen Situation bin - wie Jossy).

In der WVP kann ein Meister-Bafög beantragt werden? Dieser beinhaltet ja auch ein Teil von einer Bank der Aufbau-Bank. Bekomme ich den überhaupt? Die Schufa-Einträge sind ja noch nicht gelöscht. Mir wäre das staatliche Diplom so wichtig. Ich habe einen etwas fähigeren Insolvenzverwalter (die gerichtliche Phase ist in wenigen Monaten abgeschlossen) - kann ich ihn dazu befragen, oder soll ich das lieber lassen?
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paps

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Re: Brauche Hilfe
« Antwort #10 am: 11. April 2008, 18:59:06 »

Sie können in der WVP Meisterbafög beantragen.

Ob es durchgeht, kann aber keiner von hier aus sagen.

Was hat der Th damit zu tun.?
Maximal doch nur, wenn die pfändbaren beträge dadurch weniger werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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