Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Braun am 12. Juni 2012, 00:32:45

Titel: Brauche Hilfe
Beitrag von: Braun am 12. Juni 2012, 00:32:45
 Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und brauche hilfe.
Ich bin seit März 2012 Insolvent.Ich habe aber am Nov.2011 eine Lebensversicherung an meine Frühere Frau überschreiben lassen damit Sie unsere gemeinsamen Schulden tilgen konnte.Die Lebensversicherung hat Sie dann auch an die Bank abgetreten.Jetzt sagt aber meine Insolvenzverwalterin das,die LV in die Insolvenzmaße gehört und mein Ex Frau die Summe bezahlen muß.Zählt die LV noch zur Insolvenzmaße oder nicht ?

MfG
 
Titel: Re: Brauche Hilfe
Beitrag von: Der_Alte am 12. Juni 2012, 18:26:19
Die Überschreibung der LV ist aller Voraussicht nach anfechtbar, damit könnte sie zur Insolvenzmasse gehören.

Es ist Sache der TH, sich in einer Gläubigerversammlung den Auftrag zu holen, die Anfechtung zu erklären. Solange das nicht geschehen ist, ist sie zur Anfechtung nicht berechtigt.
Die Ansprüche muss sie im Übrigen gegen Ihre Ex stellen, Sie haben damit nichts weiter zu tun.
Titel: Re: Brauche Hilfe
Beitrag von: Braun am 12. Juni 2012, 21:30:54
Hallo ,
vielen Dank für die Nachricht,klar habe ich damit nichts zu tun ,ich versteh mich mit meiner ex noch gut ,außerdem sind da noch meine Kinder.

vielen Dank gruß
Braun