Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: heinelo am 12. Oktober 2008, 13:59:15
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Hallo zusammen,
Mein Vater hatte mir ein Konto eröfnet auf den mein Einkommen überwiesen wurde und das jetzt auch schon seit drei Jahren
dieses Konto ist dem Insolvenzverwalter bekannt und auch dem Finanzamt bekannt gewesen da ich von dort auch Geld an Finanzamt überwiesen habe.
Aus Schätzungen Heraus will das Finanzamt von mir noch etwas über 10 000,- Euro haben
Jetzt wollen sie das Geld bei meinem Vater Pfänden laut § 191 AO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 AnfG.
ich muss jetzt einen Stellung da zu nehmen bzw. mein Vater
ich will es nur richtig schreiben den meiner auffasung nach hätte das Finanzamt so wieso nicht an das Geld kommen können da es nur der Pfändungsfrei betrag war der auf das Konto gegangen ist den den Pfänbaren Betrag hat ja der Insolvenzverwalter schon Gepfändet
kann mir da vieleicht jemnd einen Tipp geben was ich sschreiben kann?
mfg
Heinelo
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Zu einer Antwort fehlt uns leider die Vorgeschichte.
Allein deswegen, dass Ihr Vater ein Konto eröffnet hat, ist er nicht in der Haftung und eine Gläubigerschädigende Handlung läßt sich daraus auch nicht herleiten.
Sind die Forderungen des FA nicht auch Insolvenzforderungen?
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Hallo Paps,
Nein die Forderung vom FA gehören nicht zur Insolvenz es sind Schätzungen für das Jahr 2006 aus meiner Freiberuflichkeit das selbe Problem hatte ich schon mal 2005 mit FA da Wolletn sie mir schon das Gewerbe Zwangs weise Abmelden wegen Angeblicher Steuerschulden von ca.9000,- Euro und Übrig geblieben sind dann nur noch 700,- Euro und jetzt wieder das selbe Theater
nur das sie diesmal versuchen sich das Geld was ja auch wieder nur eine Schätzung ist sich jetzt schon mal von meinem Vater zu holen obwohl das Geld was auf das Konto gegangen ist nur der Pfändungsfreibetrag ist also schon nur das war was der Insolvenzverwalter mir Übrig gelassen hat.
Ich bekomme keine Mahnungen oder Zahlungerinnerungen mehr vom Finazamt sonndern seit 2 Jahren nur noch direkt Konto Pfändungen androhung von Auto Zwangs stillegung usw.
Beispiel habe für ein Auto KFZ.Steuer Bezahlt Verkaufe das Auto Kurz danach Melde es ab Melde ein Neues an bekomme eine Mitteilung das das Guthaben Umgebucht wird ich dachte auf die Steuer für das Neue Auto Höre aber nichts Mehr vom FA nach 5 Monaten bekomme ich eine Zwangsabmeldung vom Strassen Verkehsamt wegen nicht Bezahlter KFZ Steuer so geht es mir Laufend mit dem FA
Ich habe das Gefühl als wenn der Bearbeiter sich nur mit mir Beschäftigen würde.
Heinelo
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Hallo,
Ich habe das Gefühl als wenn der Bearbeiter sich nur mit mir Beschäftigen würde.
und ich habe das Gefühl, dass dies vollkommmen zurecht passiert . Warum machen Sie keine Steuererklärung ?Es geht hier nicht um Theater, sondern lediglich darum, dass Sie eine Erklärung abzugeben haben.
Warum lassen Sie alles über das Konto Ihres Vaters laufen ?
Ihr Vater wird sich einen Fachanwalt für Steuerrecht suchen müssen.
MfG
ThoFa