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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Brauche Hilfe Insolvensantrag  (Gelesen 2142 mal)

Mordona

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Brauche Hilfe Insolvensantrag
« am: 13. Juni 2011, 15:46:04 »

Hallo,

Ich habe eine frage, ich habe mit Hilfe eines Anwaltes den aussergerichtlichen Einigungsversuch abgeschlossen und dieser ist gescheitert.
Der Anwalt will aber jetzt für das ausfüllen und abgeben des Antrages 250€ haben und die habe ich nicht.
Hab mir jetzt "Vordrucke für das Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren"
ausgedruckt und hänge schon bei der ersten seit.
Zu meiner frage : kann ich diesen Antrag überhaupt alleine ausfüllen und einreichen ?
oder brauche ich da eine bestimmte Person oder Einrichtung für ?
Ich kann mir nicht vorstellen das ich selber mit Verfahrensbevollmächtigter gemeint bin.

Ich hoffe Ihr hab da ein paar Tips für mich.

MfG
Mordona
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Insokalle

Re: Brauche Hilfe Insolvensantrag
« Antwort #1 am: 13. Juni 2011, 16:15:11 »

Sie können den Antrag selbst ausfüllen und abgeben. An der Stelle "Bevollmächtigte" tragen Sie dann gar nichts ein. Sie selbst stehen ja in dem Antrag und oben auf der Anlage 1.
Wichtig ist, dass Sie vom Anwalt die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs erhalten (Anlage 2 des Insolvenzantrags). Diese Bescheinigung muss zwingend bei einem Verbraucherinsolvenzantrag beigefügt werden, s. § 305 InsO.
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Mordona

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Re: Brauche Hilfe Insolvensantrag
« Antwort #2 am: 13. Juni 2011, 16:18:39 »

Vielen dank für die schnelle Antwort.

MfG
Mordona
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Mordona

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Re: Brauche Hilfe Insolvensantrag
« Antwort #3 am: 13. Juni 2011, 16:39:29 »

Hab doch noch eine Frage : gibt es eine Seite oder eine Einrichtung die mir beim ausfüllen des Antrages Helfen kann ?
Gibt jetzt schon ein paar Stellen wo ich mir nicht sicher bin was ich dort eintragen soll.
Und einen Falsch ausgefüllten Antrag will ich nicht unbeding abgeben.

MfG
Mordona
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Angestellte80

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Re: Brauche Hilfe Insolvensantrag
« Antwort #4 am: 14. Juni 2011, 07:50:21 »

ich denke eine Schuldenberatung kann da helfen, aber die haben in der Regel sehr lange Wartezeiten und der Antrag für ddie Insolvenz muss spätestens 6 Monate nach dem AEV abgegeben werden bei Gericht.

Ich habe mich nicht an den Antrag alleine ran getraut und habe einen Anwalt beauftragt. Frag zur Not nach Ratenzahlung!
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Viele Grüße

Angestellte80
 

Mordona

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Re: Brauche Hilfe Insolvensantrag
« Antwort #5 am: 14. Juli 2011, 11:55:45 »

Hallo da es immer noch um meinen Antrag geht schreibe ich mal hierrein.

Hab meinen Antrag zum Amtsgericht geschickt und habe einen Brief, in dem die Fehler aufgelistet sind, zurückbekommen.
Ich hab aber keine Ahnung was die jetzt von mir wollen.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

1. - des Schuldenbereinigungsplans (§305 Abs. 1 Nr.4InsO;Anlage7):
Es fehlt die Gebotene-der Schuldenbereinigungsplan besitzt die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs - namentliche
Mitteilung der vertretungsberechtigten Person für die Gläubigerin zu 1..
Diese ist trotz evtl. erfolgter Mitteilung von Verfahrensbevollmächtigten deshalb nicht entbehrlich, weil sich diese
Verfahrensbevollmächtigten bislang nicht (bei Nicht-Rechtsanwälten: unter Vollmachtsvorlage, vgl §§80, 88 ZPO) als
solche zu Akte gemeldet haben.

Ich verstehe leider nicht, was die von mir wollen.

2. Was muss in Anlage 7B reingeschrieben werden ?

MfG
Mordona
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Insoman

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Re: Brauche Hilfe Insolvensantrag
« Antwort #6 am: 14. Juli 2011, 12:38:13 »

@Mordona
Zitat
Es fehlt die Gebotene-der Schuldenbereinigungsplan besitzt die Wirkung eines gerichtlichen Vergleichs - namentliche
Mitteilung der vertretungsberechtigten Person für die Gläubigerin zu 1..

Die vertretungsberechtigte Person ist:
Zitat
Der gesetzliche Vertreter ist ein Stellvertreter, dessen Vertretungsmacht nicht auf einer Vollmacht, das heißt einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht, beruht, sondern sich unmittelbar aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt. Gesetzliche Vertreter sind beispielsweise die Eltern für ihr minderjähriges Kind oder der Vormund, wenn den Eltern die elterliche Sorge nicht zusteht. Der Vorstand für seine Aktiengesellschaft oder seinen eingetragenen Verein, der Geschäftsführer für seine GmbH oder der Gesellschafter für die offene Handelsgesellschaft sind ebenfalls gesetzliche Vertreter.
(Quelle:Wikipedia)

wenn der Gläubiger etwa eine AG ist (trifft vor allem auf Banken zu), wäre der gesetzliche Vertreter der Vorstand, bzw. Vorstandsvorsitzende... bei einer GmbH ist es der Geschäftsführer usw.
Wenn du dir den Internetauftritt des Gläubigers anschaust, findest du im Impressum sowohl die Rechtsform des Unternehmens als auch die Namen der vertretungsberechtigten Personen..
Es ist nicht immer so, dass die Gerichte solcherlei detaillierte Auskünfte zu den Gläubigern haben möchten, aber wenn es denn in deinem Fall gefordert ist, dann liefere ihnen, was sie brauchen..

@Mordona
Zitat
2. Was muss in Anlage 7B reingeschrieben werden ?
Anlage 7b als Zusatz zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan verlangt Auskunft über bestehende Sicherheiten der Gläubiger.
Hier spielt etwa eine Grundschuld auf Immobilienvermögen eine Rolle, meistens geht es aber um von dir im Zusammenhang mit der Aufnahme von Verbraucherkrediten unterschriebenen "Abtretungserklärungen".
Wenn du also einen derartigen Kredit in der Vergangenheit aufgenommen hast, schau in den zugehörigen Unterlagen nach, ob du eine Abtretungserklärung unterzeichnet hast.
Wenn du mehrere Kredite in den letzten drei Jahren aufgenommen hast und also mehrere A-erklärungen gezeichnet hast, melde dich noch mal!
Ansonsten würde der Text in 7b z.b lauten müssen (Wenn keine Abtret. vorhanden/keine Grundschulden o.ä.):
Zitat
"Sicherheiten für die Gläubiger bestehen nicht"

Wenn Abtretung vorhanden:
Zitat
"Es besteht eine Lohn-und Gehaltsabtretung zugunsten des Gläubigers XY, die für die Dauer von 24 Monaten nach Eröffnung des Verfahrenes vorrangig zu bedienen ist. Datum der Abtretung: 00.00.0000
Allerdings müsste eine solche Abtretung auch in Anlage 7a berücksichtigt sein..
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

tomwr

Re: Brauche Hilfe Insolvensantrag
« Antwort #7 am: 14. Juli 2011, 15:10:10 »

Hallo da es immer noch um meinen Antrag geht schreibe ich mal hierrein.

Hab meinen Antrag zum Amtsgericht geschickt und habe einen Brief, in dem die Fehler aufgelistet sind, zurückbekommen.
Ich hab aber keine Ahnung was die jetzt von mir wollen.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.

Sofern möglich kann man auch zur Rechtsantragstelle des Insolvenzgerichts gehen und sich dort erklären lassen woran es genau mangelt (in Normaldeutsch und nicht im Juristendeutsch). Ob eine telefonische Klärung auch möglich ist, weiß ich nicht da die sich ja gleich immer auf den Datenschutz beziehen.
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