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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag  (Gelesen 3459 mal)

Sweetshark

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Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« am: 23. Dezember 2012, 19:54:00 »

Nachdem wir nun umgezogen sind und die ersten paar Monate in unserem neuen Heim hinter uns liegen, rückt das Thema PI wieder in den Blick.

Nach den Feiertagen werde ich nun einen Termin bei der Schuldenbelastung machen. Danach werde ich alle Unterlagen zusammenstellen, damit wir die dorthin mitnehmen können.
Es ist bereits alles soweit in einem Ordner abgeheftet, aber da mein Mann und ich ja getrennt die PI beantragen müssen, muss ich ja alle gemeinsamen Kredite kopieren und zweimal abheften, oder?

Bei der Kreditkarte und dem überzogenen Konto dachte ich mir, packe ich die letzten Kontoauszüge mit rein.

Wenn ich es richtig verstanden habe, brauchen mein Mann und ich nun getrennte Konten. Ich habe bereits ein Guthabenkonto bei der ComDirect. Das nutze ich hin und wieder, aber dort geht bislang kein Gehalt ein (das läuft bislang auf das gemeinsame Konto). Schulden habe ich dort keine.
Macht es Sinn, mein Gehalt nun dorthin zu leiten und dieses Konto in ein P-Konto umzuwandeln? Oder Leiber ein ganz neues Konto?

Wie ist das mit der Aufstellung der Forderungen? Muss ich vor dem Termin bei der Schuldenbelastung alle Gläubiger anschrieben und um aktuelle Aufstellungen bitten?
Trage ich die Summen mit Zinsen oder ohne ein?

Zum zeitlichen Ablauf dachte ich mir folgendes:

1. Termin Schuldenberatung vereinbaren

2. Unterlagen zusammen stellen (dazu ggf. Gläubiger anschreiben)

3. Termin wahrnehmen

4. Konten einrichten

5. Außergerichtlicher Einigungsversuch startet und parallel dazu wird das Gehalt umgeleitet und alle Zahlungen eingestellt
(bislang haben wir weder Mahnbescheide noch sonstwas bekommen)

6. Nach dem Scheitern des aEV beantragen wir sofort die PI vom AG

wir realistisch ist es bei diesem Ablauf, dass vor der PI weder der GV kommt, noch Gehalt gepfändet wird? Wie schnell sind die Banken mit sowas, wenn die merken, dass kein Geld mehr kommt bzw. die AEV versucht wird?

so richtig? Oder jetzt schon Zahlungen der Kredite einstellen?

Wenn ich die Pfändungstabelle richtig gelesen habe, werden wir in der PI zusammen 1200€/ Monat mehr zur Verfügung haben, da wir jetzt über 2000€ an Verbindlichkeiten haben, aber bei jedem nur ca. 400€ gepfändet werden.

Sollten wir dieses Summe pro Monat auch während des aEV zum Schuldenabbau nutzen? oder ist das sinnlos?

Und dürfen wir während der PI damit machen was wir wollen? Ich denke, wir dürfen ja kein Vermögen ansparen, nichts wertvolles davon kaufen, nicht in Urlaub fahren...aber was dürfen dann damit machen?

Vielen Dank schonmal im voraus euch allen!!!
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #1 am: 24. Dezember 2012, 11:48:21 »

Hallo,
zum Thema Kont: Lassen sie die Finger weg von diesen Onlinekonten....die Probleme sind hier immer wieder nachzulesen. Eröffnen Sie ein Guthabenkonto bei einer Bank/ Sparkasse in ihrer Nähe und sprechen sie mit dem Sachbearbeiter über die Situation...das erleichtert so einiges.

Die Unterlagen, welche beide betreffen brauchen sie eigentlich nicht kopieren...das sollte eine Schuldnerberatung für sie erledigen.

Bis jetzt haben sie noch keine Mahnbescheide und Pfändungen. ok. Eine kostenlose Schuldnerberatung arbeitet nicht immer sehr zügig. Unser Anwalt hat damals Fristen von 2 Wochen gesetzt und nach dieser Frist den aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan als gescheitert erklärt und den Insolvenzantrag eingereicht. Bis zur Eröffnung dauerte es nochmals 4 Tage. Aber wie gesagt, bei den öffentlichen Stellen, von denen ich ersteinmal abrate, wirds wahrscheinlich länger dauern....Wenn Sie durch das Einstellen der monatlichen Verpflichtungen über 1000 Euro sparen, überlegen sie sich, einen Anwalt zu beauftragen...der hat viele legale Tricks, entschuldigung, Möglichkeiten, wie sie einen finanziellen Puffer erschaffen können.

Wenn das Verfahren dann mal läuft, wäre es dumm, irgendwelche Gläubiger zu bezahlen....wofür? Fahren sie von dem "gesparten" Geld lieber in den Urlaub oder kaufen sie sich was schönes.

Frohes Fest
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Der_Alte

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Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #2 am: 24. Dezember 2012, 13:42:22 »

Es ist bereits alles soweit in einem Ordner abgeheftet, aber da mein Mann und ich ja getrennt die PI beantragen müssen, muss ich ja alle gemeinsamen Kredite kopieren und zweimal abheften, oder?

Wenn Sie das bereits alles für jede Akte machen, freut sich die Schuldnerberatung. Notfalls machen die das aber auch für Sie.

Bei der Kreditkarte und dem überzogenen Konto dachte ich mir, packe ich die letzten Kontoauszüge mit rein.

Ja

Wenn ich es richtig verstanden habe, brauchen mein Mann und ich nun getrennte Konten. Ich habe bereits ein Guthabenkonto bei der ComDirect. Das nutze ich hin und wieder, aber dort geht bislang kein Gehalt ein (das läuft bislang auf das gemeinsame Konto). Schulden habe ich dort keine.
Macht es Sinn, mein Gehalt nun dorthin zu leiten und dieses Konto in ein P-Konto umzuwandeln? Oder Leiber ein ganz neues Konto?

Ja, Sie benötigen getrennte Konten und die Banken sollten keine Gläubiger sein. Ideal ist es, das Konto bei einer lokalen Bank als Guthabenkonto zu führen. Die neuen Konten sollten Sie auch noch vor dem Einstellen aller Zahlungen machen, weil sonst zumindest Ihre Bankgläubiger weiterhin von Ihrem Girokonto abgebuchen.

Wie ist das mit der Aufstellung der Forderungen? Muss ich vor dem Termin bei der Schuldenbelastung alle Gläubiger anschrieben und um aktuelle Aufstellungen bitten?
Trage ich die Summen mit Zinsen oder ohne ein?

Nein, das macht die Schuldnerberatung für Sie.

Der zeitliche Ablauf ist:

Termin mit Schuldnerberatung
Konten umstellen
Zahlungen einstellen
Schuldnerberatung arbeiten lassen (alle Anschreiben, AeV und Insoantrag machen üblicherweise die)


wir realistisch ist es bei diesem Ablauf, dass vor der PI weder der GV kommt, noch Gehalt gepfändet wird? Wie schnell sind die Banken mit sowas, wenn die merken, dass kein Geld mehr kommt bzw. die AEV versucht wird?

Bei mir hat in etwa 18 Monaten zwischen Einstellung der Zahlung und Antrag auf Insolvenz kein Gläubiger eine Titulierung erreicht, MAhnbescheiden hatte ich am Anfang einfach widersprochen, Klagen wurden dann, als durch Schreiben der Schuldnerberatung der Weg in die Insolvenz klar war, nicht mehr eingereicht.


so richtig? Oder jetzt schon Zahlungen der Kredite einstellen?

ja, man kann die Zahlung jederzeit einstellen. Es ist allerdings die Frage, wie man damit umgehen will. Gläubiger, die auf das Geld angewiesen sind, würde ich versuchen so gut wie möglich zu bezahlen. Drei Monate vor dem Einreichen sollte man aber alle Zahlungen eingestellt haben, da ab diesem Moment der Treuhänder das Geld vom Gläubiger zurückfordern kann.

Wenn ich die Pfändungstabelle richtig gelesen habe, werden wir in der PI zusammen 1200€/ Monat mehr zur Verfügung haben, da wir jetzt über 2000€ an Verbindlichkeiten haben, aber bei jedem nur ca. 400€ gepfändet werden.

Sollten wir dieses Summe pro Monat auch während des aEV zum Schuldenabbau nutzen? oder ist das sinnlos?

Natürlich können Sie das Geld weiterhin zum Schuldenabbau nutzen, aber vielleicht sollte man es auch in unpfändbbare Dinge investieren, die man während des Verfahrens vielleicht nicht oder nur mit Aufwand finanzieren kann. Ich denke da an Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschine und Gefriertruhe, die ja gern im falschen Moment ihren Geist aufgeben.
Und eine Reserve in der Keksdose ist immer gut.

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Sweetshark

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Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #3 am: 25. Dezember 2012, 09:52:26 »

Hallo,
zum Thema Kont: Lassen sie die Finger weg von diesen Onlinekonten....die Probleme sind hier immer wieder nachzulesen. Eröffnen Sie ein Guthabenkonto bei einer Bank/ Sparkasse in ihrer Nähe und sprechen sie mit dem Sachbearbeiter über die Situation...das erleichtert so einiges.

Okay, aber eine Sparkasse in einer Stadt weiter weg ist einer der Gläubiger. Könnte das dann Probleme geben? Kann das Onlinekonto weiter bestehen bleiben, oder sollte ich das der Übersicht halber kündigen? Nutzen kann ich es ja eh nicht mehr, da alles Geld, was ich temporär darauf schiebe, automatisch Masse wäre?

Bis jetzt haben sie noch keine Mahnbescheide und Pfändungen. ok. Eine kostenlose Schuldnerberatung arbeitet nicht immer sehr zügig. Unser Anwalt hat damals Fristen von 2 Wochen gesetzt und nach dieser Frist den aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan als gescheitert erklärt und den Insolvenzantrag eingereicht. Bis zur Eröffnung dauerte es nochmals 4 Tage. Aber wie gesagt, bei den öffentlichen Stellen, von denen ich ersteinmal abrate, wirds wahrscheinlich länger dauern....Wenn Sie durch das Einstellen der monatlichen Verpflichtungen über 1000 Euro sparen, überlegen sie sich, einen Anwalt zu beauftragen...der hat viele legale Tricks, entschuldigung, Möglichkeiten, wie sie einen finanziellen Puffer erschaffen können.

Wie finde ich denn einen kompetenten Anwalt? Gelbe Seiten? Ich kann ja schlecht Freunde und verwandte fragen, ob ie mir einen empfehlen können  :lollol:

Wenn das Verfahren dann mal läuft, wäre es dumm, irgendwelche Gläubiger zu bezahlen....wofür? Fahren sie von dem "gesparten" Geld lieber in den Urlaub oder kaufen sie sich was schönes.

Ist es nicht "Verschwendung", wenn wir keine Raten mehr zahlen, sondern sonstwas dafür kaufen? Müssen wir nicht irgendwann erklären, was wir mit genau diesem Geld gemacht haben???

Vielen Dank!
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Sweetshark

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Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #4 am: 25. Dezember 2012, 10:05:24 »


ja, man kann die Zahlung jederzeit einstellen. Es ist allerdings die Frage, wie man damit umgehen will. Gläubiger, die auf das Geld angewiesen sind, würde ich versuchen so gut wie möglich zu bezahlen. Drei Monate vor dem Einreichen sollte man aber alle Zahlungen eingestellt haben, da ab diesem Moment der Treuhänder das Geld vom Gläubiger zurückfordern kann.

Wir haben nur Banken als Gläubiger, alle noch ausstehenden Arztrechnungen wollte ich vorher bezahlt haben.

Natürlich können Sie das Geld weiterhin zum Schuldenabbau nutzen, aber vielleicht sollte man es auch in unpfändbbare Dinge investieren, die man während des Verfahrens vielleicht nicht oder nur mit Aufwand finanzieren kann. Ich denke da an Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschine und Gefriertruhe, die ja gern im falschen Moment ihren Geist aufgeben.
Und eine Reserve in der Keksdose ist immer gut.

Fragt denn nie jemand, was genau wir mit dem Geld gemacht haben??? Ich meine, bei uns sind das, wenn wir keine Raten mehr zahlen, ca. 2.000€/ Monat...okay, realistischerweise könnten wir etwas mehr für Lebensmittel ausgeben als bisher.
Klar, ein neuer Kühlschrank muss her (der alte pfeift aus dem allerletzten Loch), ein paar neue Kleidungsstücke bräuchten wir auch ganz dringend (kein modischer kram, eher Basics, weil wir uns die letzten Jahre fast alles verkniffen habe).
Urlaub wäre auch mal toll, unsere Kinder waren bis auf 5 Tage Nordsee noch nie wirklich in Urlaub.
Aber wie gesagt, wird da keiner stutzig, wenn wir 2.000 € in unpfändbare Güter bzw. in die Keksdose packen?

Ich dachte mir das jetzt so: Wir zahlen alle noch offenen Arztrechnungen, tätigen die Anschaffungen (Kleidung, Kühlschrank), die wirklich sein müssen, legen zu guter letzt einen Betrag x in die Keksdose, und was dann noch aufläuft bekommt der IV zur Verteilung.
Oder ist das dumm?
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #5 am: 25. Dezember 2012, 12:44:36 »

Hallo,
einen guten Anwalt lässt man sich tatsächlich empfehlen...ich habe einen befreundeten genommen und lustiger Weise war dieser wiederum mit einem Geschäftspartner von mir befreundet....also, die Idee, im Freundeskreis nachzufragen ist garnicht so abwägig :-)

Zur Bank: Gibt es in Ihrer Nähe wirklich nur eine Bank mit Filialbetrieb? Also wir haben vor Inso alle unsere Konten zur Spasskasse gelegt und offen darüber gesprochen was Sache ist. Nutzen tun wir unser Kotno auch nur online...In der Filiale sind wir vielleicht 1-3 Mal im Jahr. Habe hier schonmal erwähnt wie kulant unser Sachbearbeiter ist...da haben wir echt Glück gehabt.
Sie müssem ja sowieso alle bestehenden Konten im Antrag angeben...werfen Sie den Ballast von nicht benötigten Konten über Bord.

Zuviel Geld über vor der Inso: OK, 2tsd Euro ist ne Menge....sammeln sie beim Li..l oder so ein paar Quittungen, gleiches an der Tanke....besorgen sie sich Belege darüber, dass sie z.B. ne neue (gebrauchte) Waschmaschine, Kühlschrank etc. angeschafft haben...nen Quittungsblock gibts bei Kaufland für 1,89€  :wink:
Mir ist jedoch kein Fall bekannt, wo jemand Rechenschaft über den Verbleib seines "Überschusses" abgeben musste. Wir hatten ca, 10 Monate vor Inso Eröffnung jeden Monat rund 4tsd Euro über.....aber da hilft halt ein "netter" Anwalt, welcher gegen einen kleinen Obulus wirklich für dich arbeitet.

Es mag sein, dass Gläubiger auf ihr Geld angewiesen sind---aber: Die die zu keinen Kompromissen bereit waren, bekommen garnichts, die die unfreundlich waren, bekommen auch nichts, Banken die mit meiner Pleite Gewinn machen, bekommen auch nichts, der kleine Händler der immer nett und ehrlich zu mir war, bekommt sein Geld....IN BAR, OHNE BELEGE!
Der Arzt bekommt nichts....ist sein Risiko, wenn überteuerte Honorare offen bleiben...die sind sowieso nie zufrieden...und das auch nicht wenn sie denen was zahlen.

Der Treuhänder bekommt nichts von dem, was sie mühsam an Seite gelegt haben! Er bekommt schließlich das pfändbare Arbeitseinkommen...das sollte genug sein.
Man sollte ein bischen skrupellos sein und an sich denken....das machen die Gläubiger schließlich auch...sonst wäre ein Verfahren ja zu vermeiden gewesen!
« Letzte Änderung: 25. Dezember 2012, 12:46:11 von Die_Anderen_waren_es »
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Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #6 am: 25. Dezember 2012, 12:59:44 »

So wie sie hier schildern, sind sie ja momentan noch in der Lage, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen....Ich habe schon oft Fälle erlebt, wobei man in diesen Fällen von der Schuldnerberatung weggeschickt wird mit dem Hinweis "kommen sie wieder, wenn sie nicht mehr bezahlen können und die ersten Mahnungen das sind"   ich finds unverschämt, da man sich selbst schon Gedanken über seine Situation gemacht hat und ja eigentlich Schlimmeres vermeiden will.
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Der_Alte

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Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #7 am: 25. Dezember 2012, 13:02:53 »

Die Arztrechnngen würde ich schon bezahlen. Zum einen möchte man ja auch zukünftig sich von diesem Arzt des Vertrauens behandeln lassen, zum anderen haben es die meisten Ärzte - auch wenn es "Die Anderen waren es" anders sieht - häufig sehr nötig, um den Praxenbetrieb aufrecht zu erhalten.

Den Rest wie schon gesagt in die Keksdose oder bei den Kindern auf deren Sparkonten (immer nur Bareinzahlungen oder noch besser Überweisungen von Oma und Opa) parken.

Die Frage des Treuhänders, falls sie kommen sollte, was man mit dem Mehreinnahmen der letzten Monate gemacht hat, kann man getrost so beantworten: Wie, Mehreinnahmen, habe ich gar nicht bemerkt.
Und ich glaube, das ist bei vielen Schuldnern so gar ganz ehrlich geantwortet.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #8 am: 25. Dezember 2012, 13:18:18 »

Noch was zum Konto: getrennte Konten machen vor der Inso Sinn...alleine schon wegen des P-Kontos...im Verfahren kann man sich die Gebühren für 2 Konten sparen....da reicht wieder ein gemeinsames.



Ein pauschalierter Grundfreibetrag von derzeit 1028,89 Euro wird prinzipiell jedem Inhaber eines P-Kontos gewährt. Um diesen Freibetrag in Anspruch zu nehmen ist keine Bescheinigung erforderlich.
Beim P-Konto Freibetrag kommt es auf die Art des Kontoguthabens nicht an. Arbeitslohn, Sozialleistungen, Kindergeld oder sonstige Zahlungseigänge werden gleich behandelt. Es gibt keine privilegierte Behandlung von zum Beispiel Arbeitslosengeld.
Dieser Grundfreibetrag kann auf Antrag des P-Konto Inhabers erhöht werden bei:
Unterhaltsverpflichtungen
Einmaligen Sozialleistungen
Mehraufwand aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen
Bezug von Kindergeld
 
Unterhaltsverpflichtungen:
Jedes Jahr wird im Bundesgesetzblatt die sogenannte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht. Dort sind die jeweils geltenden Freibeträge nachzulesen. Derzeit gilt:
387,22 Euro für die erste Person, für die Unterhalt geleistet werden muss
215, 73 Euro für die zweite bis fünfte Person.
 
Einmalige Sozialleistungen:
Bei Einmalleistungen der Sozialleistungsträger kann der Freibetrag in dem Monat erhöht werden, für den diese Leistungen bestimmt sind. Die Sozialkassen sind angewiesen dafür Sorge zu tragen, dass die gewährte Einmalzahlung auch im Bestimmungsmonat auf das P-Konto überwiesen wird.
 
Kindergeld und sonstige Geldleistungen für Kinder
Der Gesetzgeber hat Leistungen für Kinder unter einen besonderen Schutz gestellt. Kindergeld oder auch Kinderzuschläge sind prinzipiell dem Pfändungsfreibetrag hinzuzurechnen.
 
Erhöhungen des Freibetrags müssen gegenüber der Bank mittels einer Bescheinigung  nachgewiesen werden!

Der Basis- oder Sockelfreibetrag in Höhe von derzeit 1028,89 Euro ist ohne gesonderte Bescheinigung vor Pfändungen geschützt. Soll der Pfändungsfreibetrag hingegen aus den vorgenannten oder anderen Gründen erhöht werden, ist diese Erhöhung der Bank gegenüber, mittels einer Bescheinigung einer geeigneten Stelle nachzuweisen.
Geeignete Stellen sind u.a.:

Arbeitgeber
Familienkassen
Jobcenter
Sozialbehörden
Schuldnerberater
Rechtsanwälte

Unterlagen zur Erhöhung des Freibetrages auf dem P.Konto gibts hier:

http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/AG-SBV_P-Konto_Bescheinigung_2011.pdf


weitere hilfreiche Vorlagen sind hier zu finden:
http://www.schuldenhelpline.de/index.php?id=131
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Sweetshark

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Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #9 am: 25. Dezember 2012, 21:22:41 »

Danke für die Links!  :thumbup:

Ich war den ganzen Tag unterwegs und kann Links nur zu Hause am Rechner öffnen ;-)

Sorry, falls darauf schon geantwortet wurde, aber nochmal meine Frage:

Kann ich auf dem P-Konto genau den Betrag vor Pfändungen sichern, der mir auch bei der PI vom TH bleiben würde? denn sonst würden mir ja nur der Grundbetrag plus zwei Unterhaltspflichtige Kinder bleiben und das ist erheblich weniger als mir in der PI aufgrund meines Nettogehalts bleiben würde....

Denn sollte wirklich nur so wenig "geschützt" sein, sollte ich alle Raten möglichst bis zur Eröffnung zahlen (oder sicher sein, dass keiner mein Konto mehr pfändet), denn ansonsten könnte ich unsere Fixkosten nicht decken...


« Letzte Änderung: 25. Dezember 2012, 21:27:16 von Sweetshark »
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Esmeralda

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Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #10 am: 25. Dezember 2012, 21:52:11 »

Der Pfändungsfreibetrag fürs Konto ist 2 unterhaltspflichtige Kinder + Kindergeld, aber das rechnet die Schuldnerberatung direkt aus. Der Pfändungsschutz auf dem P-Konto entspricht nicht der Pfändungstabelle nach dem Gesetz. Ist bei mir leider auch so. Also mehr Einnahmen als Schutz auf dem Konto. Aber während der PI wird oder darf nicht mehr das Konto gepfändet werden.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #11 am: 27. Dezember 2012, 12:21:08 »

@ Esmeralda: Der Freibetrag auf dem P-Konto muss nicht ausgerechnet werden. Die Staffelung der Freibeträge ist vom Gesetzgeber festgelegt und unabhängig vom Einkommen.Zusätzliche Erhöhungen sind durch das zuständige Gericht möglich...In den Erhöhungsanträgen können auch individuelle Beträge eingetragen werden. Normalerweise wird das ohne weitere Nachfragen von der Bank akzeptiert, vorrausgesetzt, die Eintragungen sind von entsprechender Stelle bestätigt. Im laufenden Verfahren werden die abzuführenden Beträge individuell nach Familiensituation und dem individuellen Einkommen berechnet, nach Düsseldorfer Tabelle. Ein P-Konto im laufenden Verfahren ist überflüssig (solange keine neuen Schulden anlaufen)
« Letzte Änderung: 27. Dezember 2012, 12:23:30 von Die_Anderen_waren_es »
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Insokalle

Re: Brauche noch ein paar Infos vor dem Antrag
« Antwort #12 am: 27. Dezember 2012, 17:48:13 »

Die Düsseldorfer Tabelle enthält Richtsätze für Unterhaltszahlungen. Die spielen für das Insolvenzverfahren so kein Rolle, denn das pfändbare Einkommen wird der Pfändungstabelle entnommen.

Ein Konto kann nach Verfahrenseröffnung zwar nicht mehr von einem Gläubiger gepfändet werden. Es kann sich aber Guthaben ansammeln, das zur Insolvenzmasse gehören könnte.
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