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Autor Thema: Brief vom Amtsgericht.  (Gelesen 2672 mal)

Nico1977

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Brief vom Amtsgericht.
« am: 04. Oktober 2011, 15:55:20 »

Hallo zusammen
Heute kam ein Brief Vom Gericht.
Leider verstehe ich da gar nichts draus.Ich Tippe ihn jetzt mal ein und Hoffe das mir da jemand weiter helfen bzw.bischen erklären kann.

                                              Beschluß
                                           vom 28.09.2011
                                               In dem
                                          Insolvenzverfahren

über das Vermögen des ............

                                                  1.
Das schriftliche Verfahren zur Prüfung der bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist nachträglich angemeldeten und bei Gericht eingegangenen,nicht nachrangigen,Forderungen wird angeordnet (§177Abs.1S. 2 InsO).

                                                  2.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts .............. niedergelegt.

                                                  3.
Der schriftliche widerspruch,mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet,muß bis zum 03.11.2011 bei Gericht eingehen.Im Widerspruch ist anzugeben,ob die Forderung nach ihrem Grund,ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

                                                  4.
Hinweis für den Insolvenzschuldner (gilt für Verfahren,die ab dem 1.7.2007 eröffnet wurden):
Der Widerspruch gegen eine Titulierte Forderung ist binnen einer Frist von einem Monat,die mit dem Bestreiten der Forderung beginnt,zu verfolgen.Die Verfolgung des Widerspruchs ist innerhalb dieser Frist dem Insolvenzgericht nachzuweisen.Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.

Das wars auch schon,wäre nett wenn mich da mal jemand aufklären könnte um was es da genauer geht.
Vielen Dank im Vorraus  :thumbup:
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Der_Alte

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Re: Brief vom Amtsgericht.
« Antwort #1 am: 04. Oktober 2011, 18:01:20 »

Es sind nach dem eigentlichen Prüftermin noch weitere Forderungen angemeldet worden, die nun geprüft werden. Wenn darunter Forderungen wären, für die das Merkmal vbuH angemeldet ist, müsste das Gericht darauf eigentlich explizit hinweisen.
Zur Sicherheit würde ich mir die Forderungstabelle bei Gericht ansehen und auf das Merkmal vbuH prüfen. Wenn keine solchen Eintragungen vorhanden sind ist grundsätzlich nichts weiter zu tun, andernfalls ist zu prüfen, ob das Merkmal zu recht angeführt ist. Wenn nicht muss im schriftlichen Verfahren diesem Eintrag bis zum Prüfungstermin widersprochen werden.
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Nico1977

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Re: Brief vom Amtsgericht.
« Antwort #2 am: 04. Oktober 2011, 20:14:06 »

Was genau bedeutet dieses nun? Hat ein Gläubiger diese Nachprüfung veranlasst, damit eine Forderung evtl. korrigiert wird oder ähnliches? Oder ist es etwa ein ganz normaler Vorgang, der routinemäßig vom Insogericht durchgeführt wird?
Was sollte jetzt mein Nächster Schritt sein?TH anrufen,oder einfach mal aufs Gericht gehen und da nachfragen?
Es sind nach dem eigentlichen Prüftermin noch weitere Forderungen angemeldet worden, die nun geprüft werden. Wenn darunter Forderungen wären, für die das Merkmal vbuH angemeldet ist, müsste das Gericht darauf eigentlich explizit hinweisen.
Zur Sicherheit würde ich mir die Forderungstabelle bei Gericht ansehen und auf das Merkmal vbuH prüfen. Wenn keine solchen Eintragungen vorhanden sind ist grundsätzlich nichts weiter zu tun, andernfalls ist zu prüfen, ob das Merkmal zu recht angeführt ist. Wenn nicht muss im schriftlichen Verfahren diesem Eintrag bis zum Prüfungstermin widersprochen werden.
Was für Forderungen könnten das denn sein?Ich habe nur einen einzigen Gläubiger!!!
Und da wurde alles geprüft nehme ich mal an.
Man O man
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Der_Alte

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Re: Brief vom Amtsgericht.
« Antwort #3 am: 04. Oktober 2011, 21:55:56 »

Wenn nur ein einziger Gläubiger vorhanden ist lassen Sie sich doch einfach einen neuen Tabellenauszug übersenden bzw. sehen Sie beim Gericht die Tabelle ein. Dann haben Sie Gewissheit.
Wenn klar ist, was sich geändert hat einfach hier posten.
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Nico1977

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Re: Brief vom Amtsgericht.
« Antwort #4 am: 07. Oktober 2011, 00:06:42 »

Wenn nur ein einziger Gläubiger vorhanden ist lassen Sie sich doch einfach einen neuen Tabellenauszug übersenden bzw. sehen Sie beim Gericht die Tabelle ein. Dann haben Sie Gewissheit.
Wenn klar ist, was sich geändert hat einfach hier posten.
War heute morgen beim Gericht.War ganz ok so  :cheesy:
Habe in meine Akte sehen dürfen,und da sah ich das eine Weitere Forderung angemeldet wurde.
Die Sache war damals so:Ein Gläubiger,und 2 Beträge jeweils mit ca.9 Monaten unterschied.
Der eine Zettel war bestempelt,und der wo noch Forderungen angemeldet ist eben nicht.
Sprich es handelt sich hierbei um 2 Unterschiedliche Beträge.
Der erste wäre durch,und der mit den Forderungen im moment gibts im November ein Verfahren.Hat mir so die sekretärin erklärt.
Da ich aber alles offengelegt habe,sollte da auch nichts passieren.Ist eben nur eine Prüfung.
Nur das zieht sich jetzt bestimmt nochmal 3-4 Monate hin.Der erste Gerichtstermin (Versammlung)war im Juni.
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