"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Brief vom Inso-Gericht  (Gelesen 1670 mal)

daMichi

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 41
Brief vom Inso-Gericht
« am: 16. Oktober 2009, 09:29:22 »

Guten Morgen an alle,

habe gestern einen Brief vom Inso-Gericht bekommen. Ist ein Beschluss mit Ankündigung der RSB, keine Versagensgründe geltend gemacht, IV bleibt gleich.
Ist das auch gleichzeitig der Schlusstermin?  :gruebel:
Habe ich somit wieder die "Gewalt" über mein Vermögen?

Gruß

daMichi
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Brief vom Inso-Gericht
« Antwort #1 am: 16. Oktober 2009, 22:28:35 »

Auf welcher Grundlage (§§) erging der Beschluß?
Steht da was von Aufhebung /aufgehoben?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

daMichi

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 41
Re: Brief vom Inso-Gericht
« Antwort #2 am: 28. Oktober 2009, 08:37:34 »

Hallo paps,

war eine Woche unterwegs, deshalb keine Antwort.
Ich schaue heute Abend mal nach, was genau da steht.
Im Internet steht aber noch nichts. Deshalb gehe ich nun davon aus, dass der Schlusstermin noch nicht stattgefunden hat und ich
noch etwas warten muss.

daMichi
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Brief vom Inso-Gericht
« Antwort #3 am: 28. Oktober 2009, 08:59:38 »

Dieser Beschluß kündigt Deine Restschuldbefreiung an. Er wird im Schlußtermin erlassen. Der Aufhebungsbeschluß ergeht  erst nach Verteilung an die Gläubiger. Ist keine Masse vorhanden für eine Verteilung, wird das Verfahren alsbald gem. § 200 InsO aufgehoben werden.
Gespeichert
pd
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Brief vom Inso-Gericht
« Antwort #4 am: 28. Oktober 2009, 16:39:50 »

Da der TH für die Zeit nach Aufhebung bereits benannt ist.."IV bleibt gleich" könnte es auch ein kompletter Beschluß sein.

Meiner ist jedenfalls damals auch vollumfänglich gewesen; Aufhebung, Belehrung 295, Ankündigung der RSB.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz