Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: daMichi am 16. Oktober 2009, 09:29:22

Titel: Brief vom Inso-Gericht
Beitrag von: daMichi am 16. Oktober 2009, 09:29:22
Guten Morgen an alle,

habe gestern einen Brief vom Inso-Gericht bekommen. Ist ein Beschluss mit Ankündigung der RSB, keine Versagensgründe geltend gemacht, IV bleibt gleich.
Ist das auch gleichzeitig der Schlusstermin?  :gruebel:
Habe ich somit wieder die "Gewalt" über mein Vermögen?

Gruß

daMichi
Titel: Re: Brief vom Inso-Gericht
Beitrag von: paps am 16. Oktober 2009, 22:28:35
Auf welcher Grundlage (§§) erging der Beschluß?
Steht da was von Aufhebung /aufgehoben?
Titel: Re: Brief vom Inso-Gericht
Beitrag von: daMichi am 28. Oktober 2009, 08:37:34
Hallo paps,

war eine Woche unterwegs, deshalb keine Antwort.
Ich schaue heute Abend mal nach, was genau da steht.
Im Internet steht aber noch nichts. Deshalb gehe ich nun davon aus, dass der Schlusstermin noch nicht stattgefunden hat und ich
noch etwas warten muss.

daMichi
Titel: Re: Brief vom Inso-Gericht
Beitrag von: dobberstein am 28. Oktober 2009, 08:59:38
Dieser Beschluß kündigt Deine Restschuldbefreiung an. Er wird im Schlußtermin erlassen. Der Aufhebungsbeschluß ergeht  erst nach Verteilung an die Gläubiger. Ist keine Masse vorhanden für eine Verteilung, wird das Verfahren alsbald gem. § 200 InsO aufgehoben werden.
Titel: Re: Brief vom Inso-Gericht
Beitrag von: paps am 28. Oktober 2009, 16:39:50
Da der TH für die Zeit nach Aufhebung bereits benannt ist.."IV bleibt gleich" könnte es auch ein kompletter Beschluß sein.

Meiner ist jedenfalls damals auch vollumfänglich gewesen; Aufhebung, Belehrung 295, Ankündigung der RSB.