"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Brief vom Insolvenzgericht. Wer kann mir helfen? (IK)  (Gelesen 2239 mal)

Raimundo_Palumbo

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11

Hallo Ihr lieben!
Ich habe mal wieder eine Frage zu meinem Insolvenzverfahren.
Kurz zu den Fakten. Insolvenz läuft seit 2011. Ich bin in einem Anstellungsverhältnis.
Nun kam heute folgende Benachrichtigung vom Gericht. Ich danke schon jetzt für eure Hilfe. Ich hab mal wieder keine Ahnung. Bedeutet das, dass ich plötzlich nur noch 12500€ Restschulden habe? Wenn ja, kann man das Verfahren dann nach 24 Monaten beenden?

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des ..................

 
soll die Schlussverteilung stattfinden.

Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 12576,17 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 3673,98 EUR.

Hiervon abzusetzen sind die weiteren Kosten gemäß §§ 54, 55 InsO.
Gespeichert
 

horst69

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 541
Re: Brief vom Insolvenzgericht. Wer kann mir helfen? (IK)
« Antwort #1 am: 14. Mai 2012, 10:35:19 »

Also, gernell ist es möglich.

Zuerst werden die Verfahrenskosten mit der Masse gedeckt.

Wenn Sie alle Gläubiger befriedigt haben und auch die Verfahrenskosten bezahlt sind, können Sie beim Gericht einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung stellen.

Dieses prüft dann ob alles bezahlt ist und wird Ihnen in diesem Falle auch die vorzeitige RSB aussprechen.

Dann sind Sie offiziell raus aus dem Verfahren  :biggrin:

Aber: Auch die vorzeitige RSB steht noch 3 Jahre nach Aussprache in der Schufa!

Sollte aber halb so schlimm sein....
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Brief vom Insolvenzgericht. Wer kann mir helfen? (IK)
« Antwort #2 am: 14. Mai 2012, 11:52:20 »

Auf der Geschäftsstelle das Amtsgerichts können Sie, nach Vorlage eines Ausweises, Einblick in Ihre Insolvenzakte nehmen.
Die dort niedergelegte Tabelle gibt Ihnen Aufschluss über die angemeldeten und geprüften Forderungen sowie deren Rang und Entstehungsgrund.
Nicht gelistete Forderungen/Gläubiger nehmen nicht an einer Verteilung statt, werden aber gleichwohl von der RSB erfasst.

Für eine exakte Berechnung der Verfahrenskosten ist es in der Regel noch zu früh, da sich sowohl TH-Vergütung als auch Gerichtskosten nach der bis zur Aufhebung des Verfahrens (oder eben vorzeitiger RSB) entstandenen Masse richten..
Sollten z.B. 14.000 € an pfändbaren Anteilen zusammenkommen, ist mit einer TH- Vergütung von € 700,00 netto (aber: mindestens € 100,00 pro Jahr..) zu rechnen (§ 14 (1) InsVV).
Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengestz ermittelt (Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) GKG / Gebührentatbestände 2310 ff.  aus 14.000 €/ + 15,00 je Gläubiger etc.)..
Die Berechnung ist recht kompliziert und könnte in Ihrem Fall wohl auf eine Summe zwischen 700,00 und 1.200,00 € hinauslaufen..
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz