Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: masochist85 am 11. Januar 2012, 12:14:19
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Hallo
habe mal eine kleine Frage zu einem Brief den Ich eben bekommen habe.
Ich diktiere mal...
Beschluss
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des
(Name Anschrift)
Treuhänder (...)
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§200InsO)
heißt das nun das Ich aus dem Insolvenzverfahren ausgeschlossen wurde??
vielen Dank für eure Hilfe....
Gruß Alex
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heißt das nun das Ich aus dem Insolvenzverfahren ausgeschlossen wurde??
nein.
Das Insolvenzverfahren ist das erste von zwei Verfahrensabschnitten.
Mit der Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses treten sie in die Wohlverhaltensphase (WVP) ein.
Sie schulden dann "nur" noch die pfändbaren Einkommensanteile und die Hälfte einer etwaigen Erbschaft an die Masse.
Anderes Neuvermögen müssen Sie nicht mehr abgeben.
Sie sind auf dem richtigen Wege. :thumbup:
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Danke für die gute Nachricht...
Wie lange dauert denn nun die WVP?
was ist denn mit Neuvermögen gemeint??
Gruß
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Die WVP endet zeitgleich mit dem Ablauf der Abtretungserklärung,
genau 6 Jahre nach Eröffnung des Inso-verfahrens.
Neuvermögen kann sein:
Steuererstattungen (verbleiben Ihnen nur, wenn das FA nicht verrechnen darf)
Gewinne
Schenkungen
Rückkaufswerte kapitalbildender Versicherungen
etc.
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danke für die Antwort...
:thumbup: