Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: pleite0105 am 05. Dezember 2010, 20:29:05

Titel: Bruttomethode oder Nettomethode beim Weihnachtsgeld
Beitrag von: pleite0105 am 05. Dezember 2010, 20:29:05
Mein Arbeitgeber hat in diesem Jahr eine neue Software eingesetzt mit der u. a. auch die Lohnpfändung berechnet wird.

Die alte Software hat bei der Pfändungsberechnung beim Weihnachtsgeld die Bruttomethode angewendet. Die neue Software (SAP) nutzt die Nettomethode, wodurch erheblich mehr gepfändet wird, weil vom eigentlich unpfändbaren Weihnachtsgeld noch anteilige Steuern abgezogen werden.

Das Lohnbüro behauptet, dass es umstritten ist, ob die Brutto- oder die Nettomethode anzuwenden ist. Die Rechtssprechung würde aber immer mehr zur Nettomethode übergehen.

Daher ist meine Frage, was ich dem Lohnbüro gegenüber sagen kann, damit wieder die Bruttomethode genutzt wird.

Ich hoffe auf Eure Antworten.
Titel: Re: Bruttomethode oder Nettomethode beim Weihnachtsgeld
Beitrag von: paps am 05. Dezember 2010, 23:29:20
Rein technisch gesehen, kann das Programm auf Brutto umgestellt werden.

Da die Frage aber bereits beantwortet wurde (SAP / oder Bruttoberechnung suchen) verzichte ich auf weitere Ausführungen.