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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Horstmen am 04. Mai 2013, 17:57:47

Titel: BU Rente im Insolvenzverfahren,Fragen dazu
Beitrag von: Horstmen am 04. Mai 2013, 17:57:47
Hallo zusammen!

Hatte vorgestern das erste Gespräch mit meinem zuständigen TH.

Als er nach meiner derzeitigen Arbeitsstelle und den derzeitigen Einkommen fragte,habe ich ihm
gesagt,daß ich z.Z. eine private BU Rente bekomme und aufgrund eines schweren Burn Out Syndroms
nicht arbeite.

Er hat mir dann am nächsten Tag eine Mail mit dem Hinweis geschickt,daß  meine BU Rente nicht pfändbar sei
(diese liegt 150 Euro über der Pfändungsfreigrenze) und ich somit über die ganze Rente verfügen kann.

Meine Fragen dazu:

-Wäre es jetzt aber besser von mir,freiwillig von meiner Rente etwas abzuführen,daß überhaupt was als
 Masse in das Insoverfahren kommt?
-Oder ist das halt jetzt im Moment so,solange ich noch diese BU Rente bekomme und dann halt erst wieder
 was an den TH abzuführen ist,sobald ich arbeite?

Desweiteren will mich der TH vehement wieder in die Arbeitswelt drängen (zuerst durch eine Wiedereingliederung),weil er sagt ich müsste ja lt.Insoverfahren jede zumutbare Arbeit annehmen.
Ich möchte das aber nach meinem eigenen Wohlbefinden und nach meinem eigenen Tempo bestimmen.

Wäre da evtl. eine Stellungsnahme meines Arztes von Vorteil,der dem TH schreibt,daß ich einfach im Moment noch nicht soweit bin und derzeit weiterhin noch berufsunfähig bin?

Was hat der TH so großes Interesse daran,daß ich wieder schnellstmöglichst arbeite?

Außerdem würde ich noch gerne wissen,ob ich dem TH die Anschrift meines Vermieters nennen muss (er hat danch gefragt.Dies möchte ich aber vermeiden.Erstens,weil das Mietverhältnis z.Z. ein wenig angespannt ist,und zweitens ich hier auf dem Dorf wohne,und ich Angst habe,sobald mein Vermieter was davon weiß,dies im halben Dorf "rumgeht".

Vielen Dank!

LG,
Jörg
 
Titel: Re: BU Rente im Insolvenzverfahren,Fragen dazu
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 05. Mai 2013, 13:20:36
Guten Morgen.

Ich habe mir deinen Bericht angesehen.

Aber Ehrlich, wer kann dir dazu etwa sagen?
Auch hier zeigt sich wieder mal, wie undurchsichtig Deutsche Gesetze sind.
ein Leie wie ich, hätrte dir noch nicht einmal sagen können, ob du im Hinblick auf deine Erkrankung hin in dem du sicherlich mit recht eine BU bekommst und auch nach Aussage deines TH nicht Pfändbar bist auch wenn deine BU im Bereich  über der Pfändungsgrenze liegst.
Wert kann dann Nachvollziehen, dass du trotzdem weiter verpflichtet bist dir einen Beruflichen Einstieg verschaffen zu müssen auch unter Berücksichtigung deiner Krankheit die dir zumutbar ist.
Ich frage mich, findet sich unter der derzeitigen Wirtschaftlichen Lage in Deutschland überhaupt ein Joob für jemanden der Krank ist der dann aber derart hoch Bezahlt wird, dass es gelingt mit der Höhe der Pfändung aus dem zukünftigen Einkommen deine Schulden in den sechs Jahren deiner Inso ganz zu tilgen.
Nun frage ich mich, wie verhalten sich deine Gläubiger oder besser wie haben sich deine Gläubiger sich dir gegenüber verhalten als du noch nicht krank warst, und auch vor der Inso.
Ich spreche da aber nur von Gläubiger wie Banken.
Es ist doch so bei diesen Banken, dass dort der einzelne Kunde solange was zählt wie er Zahlungsfähig ist.
Vergleiche im Vorfeld der Inso werden grunsätzlich immer abgelehnt.
Sieh ich konnte meine beiden Kredite auch nicht mehr zahlen wegen massiven Einkommensverlusten.
Musste aber erkennen, dass ich in meinem fall mit der Pfändung im Verfahren erheblich höher lag als was ich an Kreditraten gezahlt habe.
Ich kann hier nur für mich Sprechen.
Ich würde jedenfalls nichts aber keinen Cent freiwillig zahlen.
Außerdem glauber ich nicht, dass dies ohne Zustimmung des TH auch nicht gezahlt werden darf.
Es könnte mnatürlich sein, dass du über Verwandte soviel Geld bekommst, dass es möglich wäre sich aus der Inso frühzeitig zu kaufen.
Das gelingt aber sicherlich nur, wenn die auf Anschließende Ansprüche dir gegenüber ganz verzichten.
Was nun deine Adresse betrifft.
So braucht doch TH und Amtsgericht die um dich überhaupt Postalisch zu erreichen.
Ich denke die würden von sich aus nichts tun um deine Lage gegenüber deinem Vermieter zu verschlechtern.
Was würde es nützen, wenn du über irgendetwas noch deine derzeitige Wohnung verlieren würdest.
Man würde dich doch noch schlechter stellen als du ohnehin schon bist.
Andererseits weiß ich nicht, was es für Gründe sind, die im Mietverhältniss die eigene Lage so angespannt machen.
Für mich gesehen habe ich überall was meine Schulden betrifft mit offen Karten gespielt und auch mit meinem Vermieter bisher keine probleme.
Allerdings weioß ich auch, um die Verhältnisse im soziallem Wohnungsbau.
Allerding weiß ich auch, dass offene und Ehrliche Lebensweise heutzutage hier inn Deutschland nicht geschätzt ist.
Amliebsten hat man es mit Menschen zu tun die wie die drei Affen eingestellt sind und dann noch zum Lachen in den Keller gehen.
Es ist mitlerweile schon so Jahre so, dass wenn man Menschen auf der Strasse oder anderswo grüßt mit großen Augen angesehen wird aber noch in vielen Fällen nicht zurückgegrüßt wird.
Ich habe oft den eindruck die Probleme die ein jeder aus dem Beruflichen oder auch Privaten Bereich hat so groß sind, dass mann sich in sich selber zurückzieht und andere nicht mehr wahrnimmt.
Nun kenne ich die Gründe deiner Erkrankung nicht.
Ich kann dir aber sagen, dass auch ich im Schichdienst bei meinem ex Arbeitgeber keinen leichten stand hatte.
Auch ich wurde wie auch ander Kollegen aus der damaligen Zeit gemoppt.
Es war im übrigen auch ein Arbeitsverhältniss in Hiraschien mit all seinen Negativen zwischenmenschlichen auswirkungen.
Ich habe dann irgendwann zugemacht und habe meine Pflicht getan aber dann darüber hinaus nicht mehr viel an mich herangelassen.
Ich bin allerdings in meiner Freizeit weiterhin der offene freundliche Mensch geblieben.
Wäre ich das nicht würde ich auch nicht so viele Dinge schreibe wie ich sie hier im Internet schreibe.
So gehe ich aber auch mit meinen Mitmenschen um.
Ich gehe auf Menschen zu.
Ich weiß wie schwirig das heute ist, dennoch möchte ich dazu Mut machen.
So nun möchte ich enden und wünsche dir viel Glück Gesundheit und Lebensmut.

Glaube mir ich bekomme auch einen geschwollenen Hals, wenn ich lese, dass große Mietgesellschaften satte Gewinne machen umd in ihren Wohnungen aber so gut wie nichts machen und als Dank dann noch jedes Jahr die Mieten anheben.
Titel: Re: BU Rente im Insolvenzverfahren,Fragen dazu
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 05. Mai 2013, 13:32:08
Lol  :mad2:
Ich habe gerade gesehen, dass ich wieder mal ein paar Flüchtigkeitsfehler im Bericht gemacht habe.
Dazu fällt mir ein, dass es auch in meinem fall hier Mitmenschen gegeben hat, die Gramatik und Fehler bemängeln.
Es gab sogar auch in anderen Foren diese Leute die dann aber Grunsätzlich alles klein Schreiben um selber Fehler zu vermeiden.
Nun bin ich auch kein Studierter sonder Rentner der erst in letzter Zeit solche Berichte schreibt so wie es mir in den Sinn kommt.
Darum berherzige ich für mich den angenommenen wahlspruch, wer Fehler findet, soll sie behalten. :hi: