Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Plastikman am 13. März 2010, 12:26:55

Titel: Bundeswehr - Entlassungsgeld nach 23 Monaten Dienst
Beitrag von: Plastikman am 13. März 2010, 12:26:55
Guten Tag zusammen,

Ich befinde mich seit kurzen (seit ca. drei Monaten eröffnet) in der Verbraucherinsolvenz.
Ende Februar hatte ich mein Dienstzeitende bei der Bundeswehr erreicht und somit mein
entlassungsgeld erhalten. Nun sieht es so aus, das mein Insolvenzberater "nicht" weiß,
ob es gepfändet werden darf oder nicht. Mein "ehemaliger" Arbeitgeber sagt definitv: nein
da es sich hier um Überbrückungsgeld handelt. Nach einigen suchen im Internet bin ich
auf folgendes gestoßen:

§ 48 Soldatenversorgungsgesetz

(1) Ansprüche auf Versorgungsbezüge können, wenn bundesgesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur insoweit abgetreten oder verpfändet werden, als sie der Pfändung unterliegen.


(2) Ansprüche auf Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, einmalige Unfallentschädigung, einmalige Entschädigung und auf Schadensausgleich in besonderen Fällen können weder gepfändet noch abgetreten noch verpfändet werden. Ansprüche auf einen Ausbildungszuschuss, auf Übergangsgebührnisse und auf Grund einer Bewilligung einer Unterstützung nach § 42 können weder abgetreten noch verpfändet werden. Forderungen des Dienstherrn gegen den Verstorbenen aus Vorschuss- oder Darlehensgewährungen sowie aus Überzahlungen von Dienst- oder Versorgungsbezügen können auf das Sterbegeld angerechnet werden.

Ich war nicht bei der Bundeswehr verpflichtet sondern habe lediglich meinen Grundwehrdienst sozusagen freiwillig auf insgesamt 23 Monate erhöht. Naja und der beste im "gesetzesdeutsch lesen" bin ich auch nicht gerade. Deshalb hier meine Frage an die Wissenden: Ist dieses Geld Pfändbar?

Ich danke euch und verbleibe mit den besten grüßen,

"Plastikman"
Titel: Re: Bundeswehr - Entlassungsgeld nach 23 Monaten Dienst
Beitrag von: Insokalle am 15. März 2010, 19:37:49
Es gibt etliche Sonderregeln, die bestimmte Einkommens- oder Bezugsteile pfandfrei stellen.
Was Sie gefunden haben, könnte zutreffen, wenn dieses Überbrückungsgeld eine Überbrückungshilfe sein soll.