Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: ich32 am 15. März 2011, 13:40:28

Titel: BußGELD ...ALLES ZAHLEN ???? Dringend....
Beitrag von: ich32 am 15. März 2011, 13:40:28
Hallo mein insolvenzverwalter hat natürlich auch die stadt angeschrieben wegen schulden..nun kam heute ein brief von der stadt bußgeldstelle...ich hab da ein offenes bußgeld von 2009 offen...wusst ich nicht mal..mahnung hatte ich WIRKLICH KEINE..naja auch egal, nun will ich wissen ob ich das tatsächlich komplett zahlen muss??? also das Bußgeld selber ja (35 euro) aber doch nicht die anderen gebühren?????? das kann doch in die inso mit rein und ist doch auch nicht möglich haft für mahnkosten zubeantragen wenn ich das reine bußgeld nur gezahlt habe ein beziehungsweise einzahle heute oder ????

auch intressant das die erst jetzt damit kommen nachdem der brief vom insoverwalter kommt  :sad:
Titel: Re: BußGELD ...ALLES ZAHLEN ???? Dringend....
Beitrag von: horst69 am 15. März 2011, 14:49:45
Strafgelder sind grundsätzlich von der RSB ausgenommen.
Meiner Meinung nach auch die Zinsen und Gebühren hierfür!
Titel: Re: BußGELD ...ALLES ZAHLEN ???? Dringend....
Beitrag von: Insokalle am 15. März 2011, 17:57:08
Bußgeld zahlen.

Verfahrenskosten, Gebühren etc. sind m.E. normale Insolvenzforderungen. Es gibt ein meiner Meinung nach vergleichbares Urteil zu Gerichtskosten im Strafverfahren, das sind auch Insolvenzforderungen.