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Autor Thema: Bußgeldbescheiß nach Inso  (Gelesen 1995 mal)

MarioMunich

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Bußgeldbescheiß nach Inso
« am: 30. März 2007, 18:27:38 »

Hallo liebe Community,

habe mich eben registriert, um folgende Frage los zu werden:

Zu meiner Insolvenz gehört u.a. die Pflegeversicherung. Nun hat das LRA ein Ordnungswidrichkeitenverfahren deswegen eingeleitet. Allerdings erst nach der Inso-Eröffnung. Nun meine Frage: Gehören solche Verfahren, welche im Prinzip entstanden, weil man was nicht zahlte, mit zur Insolvenz, oder muß man diese bezahlen?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Mario[addsig]
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paps

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Bußgeldbescheiß nach Inso
« Antwort #1 am: 01. April 2007, 18:52:44 »

Reichen Sie die Forderung doch Ihrem IV/TH nach.
Dass reine Bussgeld wegen nichtzahlen der Pflegeversicherung dürfte aber nicht zur RSB zählen.

Das  Problem wäre, ob es noch berechtigt ist.
Ich würde unter Hinweis auf die Inso und der damit verbundenen \"Erledigung\" der Nichtzahlung der beiträge widersprechen.[addsig]
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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