Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: MarioMunich am 30. März 2007, 18:27:38
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Hallo liebe Community,
habe mich eben registriert, um folgende Frage los zu werden:
Zu meiner Insolvenz gehört u.a. die Pflegeversicherung. Nun hat das LRA ein Ordnungswidrichkeitenverfahren deswegen eingeleitet. Allerdings erst nach der Inso-Eröffnung. Nun meine Frage: Gehören solche Verfahren, welche im Prinzip entstanden, weil man was nicht zahlte, mit zur Insolvenz, oder muß man diese bezahlen?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Mario[addsig]
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Reichen Sie die Forderung doch Ihrem IV/TH nach.
Dass reine Bussgeld wegen nichtzahlen der Pflegeversicherung dürfte aber nicht zur RSB zählen.
Das Problem wäre, ob es noch berechtigt ist.
Ich würde unter Hinweis auf die Inso und der damit verbundenen \"Erledigung\" der Nichtzahlung der beiträge widersprechen.[addsig]