Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Julia am 18. November 2008, 12:48:44
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Hallo, ich brauche dringend einen Rat! Wer hat schon Mit Caritas oder Diakonie als Schuldner seine Erfahrungen gemacht? ich habe von meinem Fall bereits berichtet. Ich habe mal vor einigen Jahren für meinen(jetzt) EX- Ehemann einen Vertrag unterschrieben. Jetzt habe ich seinetwegen alle seine Gläbiger hintermich her. Mein Ex hat seit 2 Jahren eine Verbraucherinsolvenz und lacht jetzt über mich!
Ich bin zu Garitas wegen meiner Inso gegangen. Die Caritas Schuldenberatung meint die Eröffnung der Insolvenz würde um die 250 Euro kosten. Die Diakonie will, dass ich an Diakoniebzw Kirchenamt mind.10 Euro monatlich überweise! Das ganze Jahr lang, bis mein Verbraucherinsolvenz geöffnet wird. Die meinen da, es dauert 1 Jahr! Obwohl ich nur einen Gläubiger, die Citibank, habe.
Vor lauter Angst zahle ich schon seit 2 Jahren eine von zwei Forderungen ! 10 Euro monatlich, die ich eigentlich auch nicht habe und nur schwer leisten kann. Was soll ich nun tun? Wem vertrauen? 250 Euro an die Caritas zahlen? und da mein Insolvenz eröffnen lassen? Oder wie die Diakonie will, nicht mehr an die Gläubiger 10 Euro leisten,weil ich sie nicht habe, sondern an Diakonie diese 10 Euro jeden Monat bezahlen? Und dann... wieder das ganze von Vorne: Briefe mit Drohungen, Inkasso, Gerichtsvollzieher, villeicht auch eine Eidesst. Versicherung? Ich bin total verzweifelt! Wenn ich kein Geld habe und an die Gläibiger nicht zahlen kann, warum verlangt Diakonie von mir die 10 Euro? Dürfen Sie das? Das ist in Uelzen! Wer kenn diese Stellen? Was soll ich machen?
:gruebel:
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Ich bin zu Garitas wegen meiner Inso gegangen.
Die Caritas Schuldenberatung meint die Eröffnung der Insolvenz würde um die 250 Euro kosten.
- für was ? Verfahrenkosten oder deren Beratung?
Die Diakonie will, dass ich an Diakonie bzw Kirchenamt mind.10 Euro monatlich überweise! Das ganze Jahr lang, bis mein Verbraucherinsolvenz geöffnet wird. Die meinen da, es dauert 1 Jahr!
- wenn Sie schon zahlen, dann geht es ggf. auch schneller, mit einem Beratungshilfeschein und einem Anwalt.
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Hm. Ich bin verwirrt. :rougi:
Ich war bei einer Beratungsstelle, dessen Verein und Gesellschaften Mitglied im Diakonischen Werk e.V. sind.
Die Beratungsstelle sind für Menschen da, die durch Schulden belastet und in psycho-soziale Konflikte geraten sind. Sie stellen ihre Erfahrung im Umgang mit den Gläubigern und Ämtern zur Verfügung, moderieren, verhandeln und füllen gemeinsam mit dir den Insolvenzantrag aus.
Diese Beratungsstellen sind unabhängig von Finanzdienstleistern, Versicherungen und Behörden: die Beratung ist vertraulich und jetzt kommt es.....völlig kostenlos.
Meine erste Begegnung mit dieser Beratungsstelle bis hin zur Eröffnung meines Verfahrens dauerte 6 Monate.
ich habe keinen Cent für alles bezahlt und zudem von der Beratungsstelle eine sehr vorbildliche Beratung und Begleitung genossen. :cheesy:
LG Tatum
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Hallo, danke für eure schnelle antworten.
Bei Caritas die Verfahrenskosten würden 250 Euro kosten.
Diakonisches Werk hat mir einen Tettel mitgegeben , indem ich unterschreiben soll, dass ich in den letzten 10 jahren keine Schuldenberatung erhalten habe und mindestens 10 euro monatlich an das Kirchenkreisamt Uelzen auf ein Verwahrgeldkonto überweisen soll. Das Geld müsste angeblich zur Regulierung der Schulden sein. Davon erbittet man einmalig 4 Euro pro Gläubiger als Unkostenbeitrag!
Ich war sehr empört, als diie Frau sagte, zahlen sie nicht mehr an die Gläubiger sondern an uns!
Und wenn ich nicht kann, was dann? Wo soll ich dan Hilfe holen?
Es kostete mir schon Überwindung hin zu gehen..
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"Bei Caritas die Verfahrenskosten würden 250 Euro kosten."
-> nein, die 250 Euro sind für die Beratung und die Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs (AEV). Die gerichtlichen Verfahrenskosten werden gestundet. 250,- Euro sind nicht wirklich teuer, nur wenn man es halt nicht aufbringen kann ein Problem. Lösungsversuch: Beratungshilfeschein für die Durchführung eines AEV um ein Verbraucherinsolvenzverfahrenfahren beantragen zu können. Beim Amtsgericht beantragen, auch mit dem Hinweis, dass die örtlichen Caritas diese 250 Euro Beitrag erhebt.
"Das Geld müsste angeblich zur Regulierung der Schulden sein. Davon erbittet man einmalig 4 Euro pro Gläubiger als Unkostenbeitrag!"
->Nein, auch das ist nicht für die Regulierung der Schulden, sondern das Abverlangen eines(zumutbaren) Kostenbeitrags für a) Beratung und b) AEV. Auch da ist nicht zu teuer, jedoch wie zuvor, wo nichts ist, tut es weh.
"ich war sehr empört, als diie Frau sagte, zahlen sie nicht mehr an die Gläubiger sondern an uns!"
-> Das muss Sie nicht empören, die gute Frau hat ganz recht. Allerdings auch NUR, wenn dann zeitnah gehandelt wird, sprich das Insolvenzverfahren losgetreten wird.
"Und wenn ich nicht kann, was dann? Wo soll ich dann Hilfe holen?"
-> Eine Möglichkeit wurde Ihnen schon aufgezeigt.
PS: Wenn einer Zahn- oder Bauchschmerzen hat und zum Arzt geht, was wird abverlangt? 10 Euro obgleich ja schon tüchtig für die KV-Beitrag bezahlt wurde. Das wird auch geschluckt. Und wenn einer mal ne Brille braucht, weil er sonst nur noch düster weiter leben kann, interessiert es auch keinen, die muss gelöhnt werden, woher das Geld kommt, interessiert alle beteiligen recht wenig.
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Es wäre nicht schlecht, Herr Feuerwald, wenn Ihre Beiträge, genau wie die anderen hier auch, zitiert bze. markiert würden.
So ließe es sich besser lesen; glauben Sie mir das.
LG Tatum.