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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase  (Gelesen 4276 mal)

Sterntaler61

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Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« am: 09. Oktober 2012, 09:45:25 »

Bin ein wenig überrascht das es bei mir so lang bis zur Wohlverhaltensphase dauert.

Habe im August 2010 meine Unterlagen komplett beim Amtsgericht eingereicht. Zwischenzeitlich gab es zwei Prüfungstermine (August 2011 und Januar 2012) sowie den schriftlichen Schlußtermin (Juni 2012). Da ich bis jetzt keine Nachricht, weder vom Amtsgericht noch von meinem Insolvenzverwalter ein Information erhalten habe, gehe ich mal davon aus das ich immer noch nicht in der Wohlverhaltensphase bin. Ist das so?

Warum dauert das so lang in meinem Fall. Wenn ich bei anderen im Gläubigerinformationssystem nachsehe sind die ruckzug in der Wohlverhaltensphase. Warum ist das bei mir nicht so? Liegt es daran das ich arbeiten gehe und von Zeit zur Zeit etwas über der Pfändungsgrenze liege? Diese Beträge gehen dann automatisch direkt von meinem Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter. Oder wo harkt es?
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malud

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Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2012, 13:35:26 »

Hallo.

In der Regel dauert die Zeit vor Wohlverhaltensphase ca sechs Monate (ungefährer Richtwert). Danach treten Sie in die Wohlverhaltensphase ein, die eigentlich nicht einmal einen großen Unterschied ausmacht. Die längere Bearbeitungszeit kann am Verwalter/Treuhänder liegen, an nachträglichen Forderungsanmeldungen und an "Auseinandersetzungen" mit Gläubigern.

Gruß.
www.lldk-insolvenzrecht.de
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VerzweifelteStudentin

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Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 10. Oktober 2012, 13:37:32 »

meine inso wurde im januar 2010 eröffnet und ich bin immernoch nicht in der WVP.

laut gericht liegt das daran, weil zwei gläubiger den ausfall noch nicht beziffert haben.

ich habe kein vermögen.

kann man dagegen vorgehen?
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Insokalle

Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 10. Oktober 2012, 19:24:08 »

Schlussbericht schon eingereicht? An sich kann man nicht so viel machen. Gericht und Verwalter werden § 190 InsO sicher kennen. Sie scheuen sich aber manchmal davor, den konsequent durchzuziehen. Nach § 190 InsO müssen die Gläubiger innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen den Ausfall beziffern. Machen sie das nicht, nehmen sie an der Verteilung nicht teil. Deswegen warten Verwalter, bis die Gläubiger den Ausfall genau beziffern. Dabei können die Gläubiger in vielen Fällen den mutmaßlichen Ausfall schon früh angeben.

Bei Sterntaler ist der Schlusstermin schon vor Monaten gewesen. Die Ankündigung der RSB müsste er eigentlich schon haben. Ich würde bei Gericht nachfragen, woran es denn insgesamt hapert.
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Spike

Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #4 am: 14. Oktober 2012, 15:26:45 »

Hi,

ich bin seit 09/2009 im eröffneten Verfahren, normalerweise müßte schon längst alles klar gewesen sein, denke das der TH das Verfahren einfach offen hält um eventuelle Steuererstattungen einzustreichen.

Letzten Monat bekam ich endlich vom Gericht bescheid, das der TH den Schlussbericht eingereicht hat.

Mal schauen wielange es nun noch dauert bis zur WVP.


MfG

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VerzweifelteStudentin

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Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #5 am: 14. Oktober 2012, 15:34:27 »

Schlussbericht schon eingereicht? An sich kann man nicht so viel machen. Gericht und Verwalter werden § 190 InsO sicher kennen. Sie scheuen sich aber manchmal davor, den konsequent durchzuziehen. Nach § 190 InsO müssen die Gläubiger innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen den Ausfall beziffern. Machen sie das nicht, nehmen sie an der Verteilung nicht teil. Deswegen warten Verwalter, bis die Gläubiger den Ausfall genau beziffern. Dabei können die Gläubiger in vielen Fällen den mutmaßlichen Ausfall schon früh angeben.

Bei Sterntaler ist der Schlusstermin schon vor Monaten gewesen. Die Ankündigung der RSB müsste er eigentlich schon haben. Ich würde bei Gericht nachfragen, woran es denn insgesamt hapert.


Bei mir wurde der Schlussbericht noch nicht eingereicht. Habe mich ans Gericht gewandt und die sagen, dass es erlaubt ist, ein Verfahren so lange laufen zu lassen. Es gebe da keine zeitliche Begrenzung.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #6 am: 14. Oktober 2012, 18:13:45 »

In der Regel dauert das so 12-18 Monate. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, welche hier schon genannt wurde. Bei uns ist es auch etwas seltsam: Mein verfahren wird Mitte Januar geschlossen. es war sehr umfangreich und 2 Gläubiger haben fragwürdige Forderungen angemeldet, welche aber der TH abgeschmettert hat. Das verfahren meiner Frau wurde zeitgleich mit meinem eröffnet. Hier haben wir noch nichts vom Gericht gehört. Ich fragte meinen TH und der schmunzelte etwas und sagte: Ach so...Ihre frau....ups..hab ich vergessen...ich wollte Ihr Verfahren schnell durchbringen damit sie wieder durchstarten können und ihr Unternehmen wieder an den Start bringen....aber wenn ich etwas Luft habe, mache ich das für ihre frau schnell fertig.

Es hängt also auch viel vom TH ab.....und solange du keine Erbschaft erwartest oder nen Lottogewinn, ist es eigentlich ziemlich egal, um nicht zu sagen besser, wenn das Verfahren noch läuft: Du musst nicht arbeiten und hast genügend Zeit dich auf den finanziellen Neustart vorzubereiten. Ich komme langsam in Stress...nur noch bis Mitte Januar....bis dahin müssen meine Kontakte stehen und die Planung zur firmengründung abgeschlossen sein.
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tomwr

Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #7 am: 14. Oktober 2012, 19:56:43 »

Solange das Verfahren läuft, kann man schon mal gegen keine Erwerbsobliegenheiten verstoßen.  :wink:
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VerzweifelteStudentin

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Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #8 am: 14. Oktober 2012, 20:18:03 »

Solange das Verfahren läuft, kann man schon mal gegen keine Erwerbsobliegenheiten verstoßen.  :wink:

Leider gilt das nur, wenn keine Verfahrenskosten gestundet wurden...
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #9 am: 14. Oktober 2012, 20:19:20 »

Nicht richtig: Die Kosten werden dir ja gestundet weil du nichts hast.
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VerzweifelteStudentin

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Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #10 am: 14. Oktober 2012, 20:24:42 »

Nicht richtig: Die Kosten werden dir ja gestundet weil du nichts hast.

Erwerbsobliegenheit ausgedehnt
Der neue § 290 Abs. 1 Nr. 7 RefE-InsO verlagert die zurzeit nur in der Wohlverhaltensperiode bestehende Erwerbsobliegenheit des Schuldners auf das eröffnete Verfahren vor. Den Schuldner wird künftig bereits ab Insolvenzeröffnung eine Erwerbsobliegenheit treffen. In der Praxis wird sich durch diese neue Vorschrift wenig ändern, denn eine Erwerbsobliegenheit gilt schon derzeit für Schuldner, denen die Verfahrenskosten gestundet wurden, § 4c Nr. 4 InsO.
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #11 am: 14. Oktober 2012, 20:42:36 »

Erwerbsobliegenheit derzeit ab beginn der WVP. Die neue Regelung bezieht sich auf die noch nicht abgesegnete Reform und vermutlich nur beim verkürzten Verfahren

Wohlverhaltensphase (Laufzeit der Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO)
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tomwr

Re: Warum dauert es so lang bis zur Wohlverhaltensphase
« Antwort #12 am: 15. Oktober 2012, 23:03:43 »

Es ist richtig, dass theoretisch eine Erwerbsobliegenheit im Rahmen der Verfahrenskostenstundung besteht. Praktisch stellen die Gerichte in der Regel aber keine hohe Anforderungen an eine solche Erwerbsobliegenheit. Insofern gerät insbesondere die Frage der Angemessenheit einer Beschäftigung in den Hintergrund.

Der entscheidende Punkt ist aber die Gefahr der Versagung der RSB. Die ist nach derzeitiger Rechtslage ausgeschlossen, maximale Sanktion ist der Widerruf der Verfahrenskostenstundung aber keine Versagung der RSB. Das ist der entscheidende Unterschied. Häufig kann in Verfahren (insb. Regelinsolvenzen) aber soviel Masse generiert werden, dass die Verfahrenskostenstundung in den Hintergrund tritt oder man ggf. im Falle eines Falles selbst die restlichen Verfahrenskosten übernehmen könnte.

Es ist auch richtig, dass eine Änderung derart in Planung ist, die Erwerbsobliegenheit gegenüber den Gläubigern (nicht nur gegenüber der Staatskasse) künftig in das laufende Verfahren vorzuverlagern und als Versagungsgrund für die RSB zu deklarieren. Auf der anderen Seite ist aber auch die Verkürzung der gesamten Verfahrensdauer geplant. Bleibt abzuwarten, was (und wann) tatsächlich beschlossen wird.
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