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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Darf der Insolvenzverwalter das?  (Gelesen 8028 mal)

Someone

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #20 am: 06. November 2009, 08:50:27 »

Guten Morgen,

konnte den Kleingarten inzwischen abgeben ohne weitere Kosten.
Die geschätzten 170,- Euro hat der Verein einbehalten, so wie der Bundesgartenverband gefordert hat.

Das Thema ist also durch. Inzwischen habe ich wieder Post vom IV erhalten..........wieder schafft er es das ich mich kümmern muß :dntknw:

" Anliegend überreiche ich Ihnen in Kopie  die Mitteilung des Finanzamtes XXXX vom 19.10.2009 mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Als Insolvenzverwalter gehört es zu meinen Pflichten die Steuereklärung zu erstellen. Jedoch steht in diesem Insolvenzverfahren nicht genügend Masse zur Verfügung, die die Beauftragung eines Steuerberaters ermöglicht.
Ich habe daher gegenüber dem Finanzamt XXX angeregt, die Besteuerungsgrundlage zu schätzen.  Diese Schätzungen bilden sodann die Grundlage für die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Steuererklärung auf eigene Kosten zu erstellen. In diesem Fall wollen Sie mir bitte die Steuererklärung zukommen lassen, sodass ich diese von hier aus an das Finanzamt xxx schicken kann."

Das Finanzamt gehört nicht zu meinen Gläubigern, habe das immer vermieden. Können die mich jetzt schätzen und ich habe da dann auch noch Schulden? Ist mir nicht egal da sie dann für die Zukunft dieses mit eventuellen Guthaben aus der Einkommenssteuer verrechnen dürfen.

Noch einen schönen Tag und freundliche Grüße.
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Scarlett

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #21 am: 06. November 2009, 12:12:47 »

Ach der IV weiß sogar, dass er die Steuererklärung machen muss. Wir sollten die selbst machen.
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Ein Diamant ist nichts als Kohle, die dem Druck standgehalten hat.
 

Someone

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #22 am: 06. November 2009, 13:07:12 »

Zitat
Ach der IV weiß sogar, dass er die Steuererklärung machen muss. Wir sollten die selbst machen.

Vielleicht gibt es einen Unterschied zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenz? Ich weiß es aber nicht.

Gruß
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Insokalle

Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #23 am: 06. November 2009, 17:20:09 »

nein, gibt´s nicht.

Was steht denn in dem besagten Schreiben vom FA? Zeiträume vor IE?
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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #24 am: 06. November 2009, 17:24:12 »

Hallo Insokalle,

Zitat
Was steht denn in dem besagten Schreiben vom FA? Zeiträume vor IE?

EK und Umsatzsteuer 2008....habe heute dort angerufen, die wollen mir beim ausfüllen helfen. Hatte ja sonst immer einen Steuerberater.

Gruß
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Insokalle

Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #25 am: 06. November 2009, 17:33:57 »

Das es sowas noch gibt. Könnte hilfreich sein, denn Ihre Vermutung:

"Können die mich jetzt schätzen und ich habe da dann auch noch Schulden? Ist mir nicht egal da sie dann für die Zukunft dieses mit eventuellen Guthaben aus der Einkommenssteuer verrechnen dürfen."

trifft für den Zeitraum der WVP zu.
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Someone

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #26 am: 06. November 2009, 17:45:30 »

Zitat
trifft für den Zeitraum der WVP zu.

ja, deshalb frage ich mich wie der IV, der ja auch nicht umsonst ist, mir seine Pflichten immer aufs Auge drücken kann...

kaum Masse vorhanden, aber eine unnötig teure Schätzung beantragen.........wenns dann knallt, schnell aus der Masse freigeben....

Ja die WVP kennt er auch schon.............nächstes Jahr im September............ist zwar alles erledigt soweit, aber sein Terminkalender sei bis dahin ausgebucht. Na dann....

Gruß
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Insokalle

Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #27 am: 07. November 2009, 11:25:20 »

Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass ein IV die Schuldner über zu erwartende Schätzungen informiert. Und die Schätzung ist eben nicht teuer, sie kostet den IV keinen cent.
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Someone

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Re: Darf der Insolvenzverwalter das?
« Antwort #28 am: 07. November 2009, 11:34:00 »

Zitat
Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass ein IV die Schuldner über zu erwartende Schätzungen informiert. Und die Schätzung ist eben nicht teuer, sie kostet den IV keinen cent.

Verstehe ich nicht ganz...welche Schätzung meinst du?
Die von der Gartenlaube?
1. die Gartenlaube zur Masse ziehen, schätzen lassen...(die Kosten wurden aus der Masse entnommen)............dann den Garten verwildern lassen und die geschätzen Kosten von 4000,- Euro mir aufs Auge drücken? In dem der Garten dann wieder frei gegeben wird?

Oder die dei Schätzung beim Finanzamt, deren Nachteile ich habe, obwohl er die Steuererklärung machen muß?

Gruß
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