"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Darf der Insolvenzverwalter den Vermieter anschreiben?  (Gelesen 2764 mal)

claudi1278

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Darf der Insolvenzverwalter den Vermieter anschreiben?
« am: 26. September 2013, 15:42:25 »

Ein Hallo in die Runde,

mein Verfahren ist am 17.09. eröffnet worden, nun teilte mir der Treuhänder mit, dass er meinen Vermieter anschreiben möchte und hierzu die Adresse benötigt.
Ich muss dazu sagen, dass ich nicht alleine im Mietvertrag stehe sondern mein Partner und ich die Wohnung gemeinsam gemietet haben. Nun meine Frage darf er das grundsätzlich und hat einer von Euch schon Erfahrungen mit der Reaktion des Vermieters?? :rougi:
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Darf der Insolvenzverwalter den Vermieter anschreiben?
« Antwort #1 am: 26. September 2013, 16:02:53 »

Nun meine Frage darf er das grundsätzlich

ja, § 109 InsO "Ist Gegenstand des Mietverhältnisses die Wohnung des Schuldners, so tritt an die Stelle der Kündigung das Recht des Insolvenzverwalters zu erklären, dass Ansprüche, die nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können".

und hat einer von Euch schon Erfahrungen mit der Reaktion des Vermieters??

§ 112 IndO, die "Kündigungssperre"

Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:

 1.  wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
 2.  wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

claudi1278

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 11
Re: Darf der Insolvenzverwalter den Vermieter anschreiben?
« Antwort #2 am: 26. September 2013, 18:17:58 »

Wenn ich das richtig verstehe...darf der Vermieter mich aus diesem Grund nicht kündigen??
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Darf der Insolvenzverwalter den Vermieter anschreiben?
« Antwort #3 am: 26. September 2013, 19:22:47 »

darf der Vermieter mich aus diesem Grund nicht kündigen??

- genau so ist es
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz