Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rschmitz am 16. September 2009, 11:41:41
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Hallo Zusammen,
ich arbeite bei der Stadt und bin u.a. für Kopierer zuständig die Firmen von uns geleast haben. Leider gehen immer mehr Firmen in die Insolvenz :neutral: ....jetzt meine Frage: Es kommt immer öfters vor, dass Insolvenzverwalter die geleasten Kopierer nicht rausrücken und diese verwerten wollen...Dürfen die das so einfach? Es sind KEINE finanzierten Kopierer...Meiner Meinung nach ist es ist unser Eigentum den wir zurückverlangen können...kann mir da einer helfen und mir die Quelle des Paragraphen nennen auf dem ich mich berufen kann??
Danke im vorraus :biggrin:
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Steht im Grundgesetzt.
Sei müssen sich einfach dagegen wehren und die Herausgabe verlangen. Grundsätzlich wird alles zur MAsse gezogen und die Eigentümer können dann von ihrem Absonderungsrecht gebraucht machen.
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Bei Leasing: Aussonderungsrecht § 47 InsO i.V.m. Herausgabeanspruch § 985 BGB
(Wenn die Stadt Eigentümer des Geräts ist und die Verträge nicht nur vermittelt)
Der IV wird regelmäßig den Nichteintritt in den Leasingvertrag erklären. Und wenn Sie mit ihm keine Nutzungsvereinbarung treffen, z.B. wenn das Gerät im insolventen Unternehmen noch gebraucht wird, können Sie es zurückverlangen.