Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: semmelbemmel am 27. September 2011, 17:34:07
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Hallo,
beim durchstöbern des Forums bin ich auf folgende Aussagegestoßen:
*ich habe mietschulden da mein TH damals (bei eröffnung) alle lastschriften der letzten 2 Monate zurück gebucht hat*
Darf der TH Lastschriften zurück buchen :shock: :shock: :shock:
Wenn ja, warum? Und vor allem warum auch die Miete?
VG semmelbemmel
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Der BGH hat vor einiger Zeit entschieden, dass der Treuhänder keine Lastschriften für Miete etc. zurückbuchen darf.