Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 19. Februar 2010, 15:06:35

Titel: darf der th mich zwingen vollzeit zu arbeiten?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 19. Februar 2010, 15:06:35
hallo leute,

ich fürchte, auf mich wartet bereits das nächste problem und der th wird mich bald deswegen anschreiben.

ich bin studentin, ordentlich immatrikuliert an der uni und arbeite parallel 16-20 std./woche, d.h. "fast teilzeit" in einem unternehmen.

hab irgendwo einen gesetzetext gefunden, in dem es heisst, dass sich ein insolventer, der teilzeit arbeitet um eine vollzeitbeschäftigung bemühen und das dem th nachwiesen muss.

weiss jemand mehr zu dem thema? hat jemand eigene erfahrungen?

wenn ich mein studium abbrechen muss, weil man mich in irgendeine vollzeitbeschäftigung drängt, in der ich vermutlich sogar noch weniger verdiene als in meinem jetzigen teilzeit job, werden die gläubiger die nächsten 6 jahre 100%ig leer ausgehen, da ich mangels qualifikation gar nicht die chance habe ein einkommen zu erzielen, das über der pfändungsgrenze liegt.

danke.


Titel: Re: darf der th mich zwingen vollzeit zu arbeiten?
Beitrag von: lucca_m am 19. Februar 2010, 17:16:22
Sie müssen nur das Bemühen nachweisen
Titel: Re: darf der th mich zwingen vollzeit zu arbeiten?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 19. Februar 2010, 17:25:24
d.h. nur bewerbungen zeigen, die ich geschrieben aber nie abgeschickt hab?  :whistle:
Titel: Re: darf der th mich zwingen vollzeit zu arbeiten?
Beitrag von: Insokalle am 19. Februar 2010, 18:32:08
So pauschal kann man die Frage nicht beantworten. Vor allem dann, wenn das Studium vor dem Verfahren begonnen wurde. Viele Entscheidungen dazu gibt es meines Wissens auch nicht. Wenn das Studium schon weit fortgeschritten ist, wird man wohl kaum einen Abbruch erzwingen können. Man kann argumentieren, dass nach einem Abschluss mittelfristig pfändbares Einkommen erzielt wird. Das ist z.B. der Fall, wenn man vorher nichts gelernt hat.
Warten Sie erstmal ab, was der TH sagt.
Und vergessen Sie ganz schnell Ihre Hintergedanken, bevor der TH bei den Unternehmen anruft, wo Sie sich angeblich beworben haben.
Titel: Re: darf der th mich zwingen vollzeit zu arbeiten?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 19. Februar 2010, 18:44:04
ja, das studium wurde der insolvenz begonnen und ich stehe kurz vor der beendigung. die berufschancen bei geisteswissenschaftlern sind ja leider grundsätzlich mies, aber mit einem abschluss habe ich wohl bessere chancen auf einen vollzeitjob.
Titel: Re: darf der th mich zwingen vollzeit zu arbeiten?
Beitrag von: paps am 19. Februar 2010, 18:46:33
Das wäre doch ein gutes Argument.
Im Übrigen wird der Th Sie nicht zwingen Vollzeit zu arbeiten, da diese Obliegenheit ja erst nach Aufhebung des Verfahrens gilt.
Titel: Re: darf der th mich zwingen vollzeit zu arbeiten?
Beitrag von: ThoFa am 19. Februar 2010, 23:21:25
Hallo,

und auch dann kann ein TH niemanden zwingen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: darf der th mich zwingen vollzeit zu arbeiten?
Beitrag von: paps am 20. Februar 2010, 11:05:17
grrrrr
Titel: Re: darf der th mich zwingen vollzeit zu arbeiten?
Beitrag von: Insokalle am 20. Februar 2010, 11:31:51
Dann sollte das Studium auch zügig abgeschlossen werden.

Außerdem: Stammen bei Ihnen nicht hohe Verbindlichkeiten aus den Studentendarlehen? Wäre das nicht ein Schlag ins Gesicht dieser Gläubiger, wenn diese erst das Studium finanzieren und dann der TH oder sonst wer für einen Abbruch sorgen will, RSB-Versagungsanträge gestellt werden oä?
Titel: Re: darf der th mich zwingen vollzeit zu arbeiten?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 21. Februar 2010, 14:18:29
ja, sind studentenkredite + bafög.
Titel: Re: darf der th mich zwingen vollzeit zu arbeiten?
Beitrag von: Gargelkarpf am 08. April 2010, 22:51:09
Hi!

Studienkredit darf kein normaler Konsumentenkredit mit dem Stempel "Studentenkredit" oder "Spafög" sein.
Nur weil die Auszahlphase gestundet ist, ist das noch lange kein adäquates Mittel für Studenten!
Ein Studium kann auch mal länger dauern und es kann etwas unvorhergesehenes passieren, so dass man mal ein halbes Jahr keinen klaren Kopf für das Studium hat und alles richtig schief läuft. Beim Bafög macht das wenig. .. Bei KfW ist das auch noch kein Drama.

Andere Banken hingegen können da schon ernsthaft die Existenz mit Vollstreckung etc. frühzeitig während des Studiums gefährden.
Dann kann man sich sicherlich garnicht mehr auf das Studium konzentrieren (Auch nicht auf BWL ;) ).
Ist das der Sinn von Kreditangeboten die speziell auf Studierende ausgerichtet sind?

Mitbekommen, dass in den USA 20% der Kredite (!) weggeknickt sind? Was passiert denn mit den armen Leuten dort?

Wer Umschuldungskredite unterschreibt und die nicht wirklich auch bedienen kann, macht sich strafbar.
Immer vorsichtig sein also!

Viele Grüße aus dem sonnigen Bremen.

(So liebe Dualstudenten der Banken, jetzt sagt mir doch mal was ich für ein böses Mädchen bin... hihi)


PS: Außerdem bin ich der Meinung, dass wir uns gegen bestimmte Folgen, die uns frühzeitig aus bestimmten Krediten heraus ereilen, auch mal zur Wehr setzen sollten. Danke.