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Autor Thema: darf der treuhänder kassieren  (Gelesen 1723 mal)

icemen

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darf der treuhänder kassieren
« am: 18. Dezember 2010, 20:01:05 »

hallo erstmal...

...folgendes problem,ich bin zur zeit algII empfänger und habe den antrag auf erstattung von zuzahlungen bei meiner gkv gestellt. da sie sich
über 2% meiner jährlichen bruttoeinahmen belaufen, werde ich mich von der gesetzlichen zuzahlung für das jahr 2010 rückwirkend befreien lassen. die
frage ist, darf mein treuhänder diese rückzahlung einbehalten oder nicht? für mein verständnis handelt es sich hier um vorausgezahlte beträge die vom sozialgeld bestritten wurden, somit zu den sozialleistung zählen und pfändungsfrei sein sollte. leider habe ich zu dieser problematik im internet nichts gefunden, daher hoffe ich auf eine verwertbare antwort, danke!
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horst69

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Re: darf der treuhänder kassieren
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2010, 12:33:00 »

In welcher Verfahrensphase bist du derzeit ?? Noch im laufenden Inso Verfahren oder schon WVP ??
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icemen

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Re: darf der treuhänder kassieren
« Antwort #2 am: 08. Februar 2011, 14:28:05 »

sorry, horst69 das ich erst jetzt antworten kann liegt daran das ich gesundheitlich verhindert war. als die erstattung von zuzahlungen wegen überschreiten der belastungsgrenze 2010 von der krankenkasse genehmigt wurde war ich noch im laufenden inso verfahren, erst danach begann die wohlverhaltensperiode.
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