Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kathi0688 am 06. November 2009, 12:25:26

Titel: Darf der Vermieter Kündigen?????
Beitrag von: Kathi0688 am 06. November 2009, 12:25:26
Hallo, unsere Vermieterin sprach mich Heute an, weil sie einen brief von dem Treuhänder meines lebensgefährten bekam das er sich in privatinsolvenz befindet...nun meine frage darf sie uns kündigen??? nur wegen der insolvenz?? Unsere Vermieterin würde momentan denke ich eh passen wenn sie uns kündigen könnten da sie das haus verkaufen wollen , aber mit meitern lässt es sich anscheind schlecht verkaufen und seit neusten funktioniert die heizung auch nicht richtig!...naja aber ich will halt nur wissen ab wann und aus welchen gründen sie uns kündigen dürften??


Liebe Grüße und danke für eure antworten..
Titel: Re: Darf der Vermieter Kündigen?????
Beitrag von: Scarlett am 06. November 2009, 12:34:34
Wird die Miete regelmäßig und pünktlich gezahlt?????
Titel: Re: Darf der Vermieter Kündigen?????
Beitrag von: Kathi0688 am 06. November 2009, 12:37:52
ja nur diesen monat haben wir ein kleines problem da mein freund sein arbeitgeber noch nicht gezahlt hat....da haben wir jetz schon nen anwalt eingeschaltet und ich habe das auch den vermietern gesagt das die miete diesen monat später kommen könnte also mal nicht zum 01.
Titel: Re: Darf der Vermieter Kündigen?????
Beitrag von: Feuerwald am 06. November 2009, 14:52:18
nun meine frage darf sie uns kündigen??? nur wegen der insolvenz??

§ 112 InsO Kündigungssperre

Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:

 1.  wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
 
2.  wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.
Titel: Re: Darf der Vermieter Kündigen?????
Beitrag von: Insokalle am 06. November 2009, 17:29:09
Das bedeutet andersherum: Wegen Mietrückstände für Zeiträume nach Eröffnung darf natürlich wieder gekündigt werden. Allerdings nicht bei nur einem Monat Verzug.
Titel: Re: Darf der Vermieter Kündigen?????
Beitrag von: Kathi0688 am 06. November 2009, 18:03:43
ja das weiß ich aber das ist alles geklärt soweit... mein freund bekommt ja nächsten monat erst das erste mal von der neuen firma geld und dann bekommen die ja sofort ihr geld...oder zumindest einen monat die hälfte und danach die andere hälfte ...denn dadurch das mein freund nur 8 tage a-los war bekommen wir ja nicht viel vom amt... da reicht das gerade mal die zeit bis zum 15.12. zu überbrücken....das ist immer alles so blöd... da kann man echt verzweifeln:(