Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: fluppe am 29. Oktober 2007, 11:12:56

Titel: Darf ich im insolvenzverfahren Gewerbe anmelden?
Beitrag von: fluppe am 29. Oktober 2007, 11:12:56
Hallo,


ich habe noch eine Frage. 


Und zwar beziehe ich im Augenblick Arbeitslosengeld, ich habe ein 2 Jähriges Kind und noch keinen KiGa Platz in aussicht.   

Jetzt habe ich ab nächstes Jahr die Möglichkeit so um die 600,- zu verdienen allerdings müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden.   
Darf ich das wenn ich im Insolvenzverfahren bin?

Und noch ne Frage:

Mein Mann verdient Monatlich ca 1300 Euro Netto und hat 2 Unterhaltspflichtige Kinder also er bekommt nichts gepfändet.   Wenn ich 600 Euro verdiene ist ja bei mir auch nix zu holen, oder wie wird das dann gerechnet?
Blick da nicht ganz durch. 

Danke schonmal
LG
Sandra
Titel: Re: Darf ich im insolvenzverfahren Gewerbe anmelden?
Beitrag von: paps am 29. Oktober 2007, 19:43:51
zum Ersten, ja sie können sich selbständig machen.

Aber dabei gibt es schon einiges zu beachten:
- Im laufenden Verfahren könnte die gesamte Abrechnung über den TH laufen und er gewährt ihnen Unterhalt aus der Masse.
- In der Wohlverhaltensphase schulden Sie das pfändbare Einkommen eines vergleichbaren Angestellten.(295(2) InsO)

Es gilt also in jedem Falle sich mit dem Th vorab zu verständigen.

Bei ihrem Mann ändert sich erst mal nichts, jedoch könnte auf Antrag eines Gläubigers /TH eine teilweise  Nichtberücksichtigung Ihrer Person erfolgen.
Dann aber nicht auf Grundlage der 600,- Provision sondern nach Abzug der anerkannten notwendigen Ausgaben.

Im Rahmen der Pfändung wird im übrigen jeder für sich betrachtet.
Eine direkte Zusammenrechnung der Einkünfte erfolgt nicht.