Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: VerzweifelteStudentin am 18. März 2010, 17:41:45

Titel: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 18. März 2010, 17:41:45
hallo,

bin etwas verwirrt und zwar in bezug darauf, was einem an einkommen zum leben in der insolvenz verbleibt.

mein kenntnisstand war, dass man 989,99 € netto behalten darf, wenn man keine unterhaltspflichtigen personen hat.

das trifft auf mich zu,

da mir die arbeitgeber ende diesen monats einen bonus zahlt, der ca. 400 € netto betragen wird, hab ich mal zum spaß

ein netto-einkommen von 1400 € in einen pfändungsrechner im netz eingegeben.

der spuckt dann aus, dass 290,40 € pfändbar sind. das würde aber ja bedeuten, dass mir der arbeitgeber noch 1109,60 €

überweist.

die pfändungsgrenze lag aber doch bei 989,99 €...?!?

kann mir das bitte jemand erklären? was mache ich falsch?

vielen dank.

Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: Insokalle am 18. März 2010, 18:45:39
Ein Blick in die Pfändungstabelle sollte die Frage beantworten.
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: paps am 18. März 2010, 21:00:25
Bis zu einem Betrag von 989,99 gibt es bei einem Alleinstehenden keine Pfändung.
Darüberhinaus steigt der Freibetrag immer in 10,- Nettoschritten

990,00 bis 999,99           3,40
1.000,00 bis 1.009,99    10,40    
1.010,00 bis 1.019,99    17,40    
1.020,00 bis 1.029,99    24,40
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 19. März 2010, 08:51:32
ahhhhhhh, mir geht ein licht auf!!!!  :rougi:

danke schön.

hatte echt gedacht, dass man egal wieviel man verdient hat, immer nur die 989,99 € ausgezahlt bekommt.  :rougi:

lg.
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: wollter001 am 19. März 2010, 10:30:55
Guten Morgen

bei mir ist auch so gelaufen,IV/TH wollte mir nur 989,99 € zu leben lassen,Rest von meinen Gehalt pfänden.Das laufende Einkommen des Schuldners fällt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem einer Pfändung gemäß § 850c ZPO unterliegenden Anteil in die Insolvenzmasse. D.h. falls Sie keiner Person gegenüber unterhaltspflichtig sind, werden Sie den Betrag über netto EUR 989,99 zur Insolvenzmasse abführen müssen.Ob Alleinsteheden,Verheiratenden ,Scheidung usw. spielt keine Rolle.
Die wichtigsten Eckwerte der Pfändungstabelle setzt ein bei:
Die aktuellen, seit dem 1. Juli 2005 gültigen und bis zum 30. Juni 2011
feststehenden monatlichen Pfändungsfreigrenzen betragen bei Unterhaltspflichten für
keine Person: 989,99 Euro
1 Person: 1.359,99 Euro
2 Personen: 1.569,99 Euro
3 Personen: 1.769,99 Euro
4 Personen: 1.979,99 Euro
5 und mehr Personen: 2.189,99 Euro
So wurde bei Ihnen am Tag Eröffnung Inso fest gelegt, Sie waren bestimmt nicht dabei ?
Von Pfändunstabelle § 850c ZPO wollte meinIV/TH nichts mehr hören( ich bin selber Schuld,SB haben kein Anhnung,usw.)Ich habe an IG persönlich ein Beschwerde Brief abgegeben,das der Pfändungbetrag nicht korrekt ist, und meine Lage nochmal prüfen. (Berücksichtigung zusätzlichen Kosten).Es hat wieder gedauert, bis endlich bei meinen AG Mitteilung von IV/TH gekommen ist, das Lohn Pfändung nach Pfändunstabelle § 850c ZPO durchzuführen ist.
Ich wünsche Ihnen Viel Erfolg !

mfg wollter 001
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 19. März 2010, 10:47:19
hallo,

hast du selbst an den th abgeführt oder hat der arbeitgeber das gemacht?

bei mir wird der arbeitgeber das machen. das kommende gehalt ist das erste bei dem gepfändet wird.

normalerweise liege ich mit meinem netto unterhalb der pfändungsgrenze, aber diesmal wird ein bonus gezahlt.... :angry:

ist auf der gehaltsabrechnung aufgeführt wieviel geld vom gehalt an den th gegangen ist?

wenn nicht, hat man gar keine möglichkeit dies nachzuprüfen, oder?

danke.

lg.
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: makro am 19. März 2010, 10:47:44
Es gibt natürlich Pfändungsfreigrenzen, aber die Beträge darüber werden ja nicht zu 100% gepfändet, das ist wichtig zu wissen.
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 19. März 2010, 10:54:35
mich würde mal interessieren, wieviel euch von eurem gehalt verbleibt nach dem an den th abgeführt würde und ob

ihr das auf der gehaltsabrechnung sehen könnt.

damit ich mal einen eindruck kriege....

möglichst bitte mit angabe der steuerklasse und event. unterhaltsberechtigter personen...

für mich ist das immer wichtig vorab zu wissen, mit wieviel gehalt ich zu rechnen habe, da ich haushaltsbuch führe

und hohe ausgaben für medikamente habe.

danke.
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: Hoffnung am 19. März 2010, 11:11:33
Hallo,

das auszuzahlende Einkommen richtet sich wie hier schon mehrfach geschrieben nach der Pfändungstabelle. Dort kann man den genauen Pfändungsbetrag ablesen. Du musst also nicht alles, was über dem Freibetrag liegt, abgeben, sondern nur einen Anteil.

Einfach vergleichen - wie Du das dachtest - kann man aber trotzdem nicht, da das Lohnzettel-Netto nicht unbedingt das Netto ist, was als Grundlage für die Berechnung des Pfändungebetrages dient, da es Lohnbestandteile gibt, die entweder nicht oder nur teilweise gepfändet werden dürfen (z.B. Winterbaugeld, Feiertagszuschläge, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.). Die Berechnung ist daher auch individuell und es läßt sich nicht einfach pauschal sagen, ich verdiene x € Netto und davon bleiben y €  Netto Auazhlungsbetrag  übrig.
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: doktor mabuse am 19. März 2010, 14:47:33
Hallo Studentin,

natürlich kann man auf der Lohnabrechnung sehen, wieviel gepfändet wird. Wenn man dann noch Sachbezüge hat, die voll pfändbar sind, rutsch man auch schonmal unter die Pfändungsgrenze, so wie ich.
Grob gerechnet, sieht es so aus:

Netto im Durchschnitt bei 1.900 Euro, steuerklasse 1, keine Kinder,
- 650 Euro an den TH, macht 1.250 Euro Rest, davon abgezogen der geldwerte Vorteil des Dienstwagens - 375 Euro = 875 Euro.
Davon nochmal ab ca. 50 Euro für Direktversicherung durch den Arbeitgeber = 825 Euro.
Jetzt wirds privat: davon werden Miete, Energiekosten, Versicherungen, Telefon/Handy bezahlt ca. 550 Euro monatlich Fixkosten.
Verbleibt ein Rest von ca. 250 Euro für Essen, Trinken, Kleidung und sonstiges. Noch Fragen?
Aus der Firmenwagenregelung komm ich nicht raus, Versicherungen kann ich nicht kündigen, da ich ab und zu krank bin und auf die Leistungen angewiesen bin.
Überlege, bei Gericht auf Basis meiner Fakten eine Erhöhung meiner Pfändungsfreigrenze zu beantragen, auch wenn es ziemlich aussichtslos erscheint. Aber wo bleibt da die Motivation, noch einen Job auszuüben?

Mich würde auch mal interessieren, was Euch so im Schnitt netto zum Leben bleibt.

Mit Gruß,
Doktor Mabuse

Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: Aragorn am 19. März 2010, 17:19:06
Mich würde auch mal interessieren, was Euch so im Schnitt netto zum Leben bleibt.

Hallo doktor mabuse

ca 10000 € mtl Einnahmen als selbstständiger Unternehmer. Durch Festlegung eines Fiktivem Einkommens (Bescheinigung macht jeder Steuerberater) 350 € mtl pfändbarer Betrag. Geht aber erst in der WVP, vorher nicht.

350 x 12 = 4200 € . Zahle ich immer Jährlich an meinen Treuhänder.  Ihr seht also, es geht immer weiter im Leben.

ergo   9650 € (vor Steuer) bleiben mir zum Leben   :biggrin:  Alles ganz legitim. Als selbstständiger habe ich mich (wie es im Gesetzt steht)  so gestellt, als wäre ich ein "ordentliches Dienstverhältnis" eingegangen.

PS. Mir geht es wirtschaftlich "wesentlich besser", als VOR der Inso  :juchu:
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: wollter001 am 19. März 2010, 20:31:56
hast du selbst an den th abgeführt oder hat der arbeitgeber das gemacht?
selber nicht AG hat gemacht Lohn-Büro

Mich würde auch mal interessieren, was Euch so im Schnitt netto zum Leben bleibt.
ca.1.150 € bis 1.250 €  Steuerklasse 3.0 + Rente meine Ehefrau, es geht gut

ihr das auf der gehaltsabrechnung sehen könnt.
ja, steht drauf

hat man gar keine möglichkeit dies nachzuprüfen, oder?
doch, Lohnnetto - Pfändunstabelle § 850c ZPO,Rest bleibt für Fixkosten und zu Leben


Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: Miau am 21. März 2010, 08:46:42
Hallo Studentin,

natürlich kann man auf der Lohnabrechnung sehen, wieviel gepfändet wird. Wenn man dann noch Sachbezüge hat, die voll pfändbar sind, rutsch man auch schonmal unter die Pfändungsgrenze, so wie ich.
Grob gerechnet, sieht es so aus:

Netto im Durchschnitt bei 1.900 Euro, steuerklasse 1, keine Kinder,
- 650 Euro an den TH, macht 1.250 Euro Rest, davon abgezogen der geldwerte Vorteil des Dienstwagens - 375 Euro = 875 Euro.
Davon nochmal ab ca. 50 Euro für Direktversicherung durch den Arbeitgeber = 825 Euro.
Jetzt wirds privat: davon werden Miete, Energiekosten, Versicherungen, Telefon/Handy bezahlt ca. 550 Euro monatlich Fixkosten.
Verbleibt ein Rest von ca. 250 Euro für Essen, Trinken, Kleidung und sonstiges. Noch Fragen?
Aus der Firmenwagenregelung komm ich nicht raus, Versicherungen kann ich nicht kündigen, da ich ab und zu krank bin und auf die Leistungen angewiesen bin.
Überlege, bei Gericht auf Basis meiner Fakten eine Erhöhung meiner Pfändungsfreigrenze zu beantragen, auch wenn es ziemlich aussichtslos erscheint. Aber wo bleibt da die Motivation, noch einen Job auszuüben?

Mich würde auch mal interessieren, was Euch so im Schnitt netto zum Leben bleibt.

Mit Gruß,
Doktor Mabuse



Bruttojahresgehalt 55.000 €, davon bleiben mir Netto pro Monat (hab kei Dienstwagen) ca 1.400 € und ein paar zerquetschte.
Daher versteh ich dich gut, wenn du schreibst, keine Motivation zu arbeiten.

Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: Insokalle am 21. März 2010, 10:43:05
Die Motivation Restschuldbefreiung sollte mehr als ausreichend sein.
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 21. März 2010, 14:00:30
bin mal gespannt auf meine erste gehaltszahlung seit inso-eröffnung...

bin aber schon jetzt überzeugt, dass ich wesentlich besser leben werde als mit den raten an die gläubiger.... :cheesy:
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: doktor mabuse am 22. März 2010, 08:24:54
Hallo Insokalle,

nicht falsch verstehen, aber was nützt einem der "heilige Gral" Restschuldbefreiung (gibts auch nicht unbedingt immer automatisch),
wenn man schon vorher am Stock geht und regelmäßig monatlich Was fehlt?
Die Restschuldbefreiung gibts übrigens auch ohne Job - und ohne dafür eine 45 Stunden-Woche zu haben.
Und mit ALG 1 sähe es auch nicht unbedingt schlechter aus.....

Womit wir wieder bei der Motivation wären...

und ich abschliessend Laotse zitieren möchte:

- "Manchmal ist es besser nichts zu tun, als mit viel Mühen nichts zu erreichen" -


Gruß
Doktor Mabuse
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 22. März 2010, 11:46:05
ich kann das insoweit nachvollziehen als dass ich in der insolvenz keinen job annehmen würde

bei dem ich mehr arbeiten muss für das selbe geld.

der fall besteht bei mir: hab keine qualifikation, da noch im erststudium....arbeite teilzeit, verdiene da knapp 1000 €.

ich würde keinen vollzeitjob finden bei dem ich deutlich mehr verdienen, d.h. pfändbares einkommen erzielen würde.

die ungelernten, die so einen job finden, sind wohl die ausnahme. daher bleibe ich wo ich bin.

lg.

Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: doktor mabuse am 22. März 2010, 14:03:10
Hallo Studentin,

Danke für Dein Statement, aus Deiner Sicht ist die Einstellung absolut verständlich und wirtschaftlich sinnvoll, da Du noch im Studium bist und es auf dem Arbeitsmarkt ohnehin kaum Chancen gibt (zumal, wenn man in Inso ist...)

Ich möchte hier nicht quengelig erscheinen, da es sicher noch schlimmere Fälle gibt, aber es ist schon erschreckend, wie sich unterschiedliche Job-Strukturen (oder Nicht-Job-Strukturen) und damit Verdienste letztendlich kaum auswirken, auf das, Was man dann noch real zum Leben hat.
Mir drängt sich die Vermutung auf, das es bei dem ganzen Inso-Spekakel letztendlich egal ist, ob viel, wenig oder gar nichts an die Gläubiger abgeführt wird, denn die RSB-Chance ist in allen Fällen gleich...wenn man sich redlich verhält.
Natürlich hat Jeder seine Inso zu verantworten und die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, da sie ja auch einen Hilfe sein kann, aber Manches erscheint mir halt nicht Zuende gedacht...

Gruß
Doktor Mabuse


Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: VerzweifelteStudentin am 22. März 2010, 18:58:10
hallo doktor mabuse,

was du sagt, das stimmt...

ich kenne leute, die haben in den gesamten 6 jahren nur ALG 2 bezogen und nicht eine einzige bewerbung geschrieben.  :gruebel:

den th hat es nicht interessiert und die restschuldbefreiung bekamen sie ohne probleme - nicht ein gläubiger hat wegen verletzung der erwerbsonliegenheit einen antrag auf versagung gestellt.

und ich hab angst, man könnte mich zwingen meinen - gemessen an der stundenzahl und eben meiner fehlenden qualifikation -gut bezahlten und vorallem UNBEFRISTETEN teilzeitjob aufzugeben und einen BEFRISTETEN vollzeitjob anzunehmen, bei dem ich netto kaum mehr verdiene als jetzt...

lg.
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: Miau am 22. März 2010, 20:16:41
Hallo Insokalle,

nicht falsch verstehen, aber was nützt einem der "heilige Gral" Restschuldbefreiung (gibts auch nicht unbedingt immer automatisch),
wenn man schon vorher am Stock geht und regelmäßig monatlich Was fehlt?
Die Restschuldbefreiung gibts übrigens auch ohne Job - und ohne dafür eine 45 Stunden-Woche zu haben.
Und mit ALG 1 sähe es auch nicht unbedingt schlechter aus.....

Womit wir wieder bei der Motivation wären...

und ich abschliessend Laotse zitieren möchte:

- "Manchmal ist es besser nichts zu tun, als mit viel Mühen nichts zu erreichen" -


Gruß
Doktor Mabuse

dr. mabuse: hast du meine privat message gelesen, die ich dir übers forum geschickt habe? bitte um eine kurze antwort, danke!
;-)
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: Miau am 22. März 2010, 20:19:17
hallo doktor mabuse,

was du sagt, das stimmt...

ich kenne leute, die haben in den gesamten 6 jahren nur ALG 2 bezogen und nicht eine einzige bewerbung geschrieben.  :gruebel:

den th hat es nicht interessiert und die restschuldbefreiung bekamen sie ohne probleme - nicht ein gläubiger hat wegen verletzung der erwerbsonliegenheit einen antrag auf versagung gestellt.

und ich hab angst, man könnte mich zwingen meinen - gemessen an der stundenzahl und eben meiner fehlenden qualifikation -gut bezahlten und vorallem UNBEFRISTETEN teilzeitjob aufzugeben und einen BEFRISTETEN vollzeitjob anzunehmen, bei dem ich netto kaum mehr verdiene als jetzt...

lg.

brauchst du keine Angst haben: einen guten Hausarzt finden, dich zu einem guten Psychologen überweisen lassen, der dir pro Forma Phobien, Depressionen etc. nachweist und schon kannst du jeden Vollzeitjob, den der TH oder das Arbeitsamt dir angeblich dir aufdrücken will, ablehnen.
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: doktor mabuse am 23. März 2010, 08:55:43
Hallo Miau,

habe keine Nachricht von Dir erhalten (oder ich bin irgendwie zu blöd die message zu lesen...)

Hallo Studentin,

ich denke auch, Du brauchst Dir keine allzu großen Sorgen zu machen, einen unbefristeten Vollzeitjob annehmen zu MÜSSEN, denn a) sind die Ausgangsvorausetztungen auf Grund der Inso sowieso nicht rosig und
b) tust Du ja nachweislich schon Einiges und versuchst, Dich über Wasser zu halten und
c) man soll ja keinen zum Nixtun motivieren, aber Miau drück es ganz gut aus...

Aber immer schön die Obliegenheiten erfüllen und nicht auffallen...

In diesem Sinne

Allen ein gutes Gelingen

Gruß
Doktor Mabuse
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: paps am 23. März 2010, 18:34:15
Meinen Sie, dass ein User mit 5 Antworten (davon 3 in diesem Tread), vertrauenswürdig ist?

Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: Miau am 23. März 2010, 19:01:19
Hallo Miau,

habe keine Nachricht von Dir erhalten (oder ich bin irgendwie zu blöd die message zu lesen...)


Hallo,

1. Klick auf meinen Nick Miau, dahinter verbirgt sich ja ein Hyperlink zu meinem Profil hier.
2. dann scroll auf meinem Profil nach unten bis zu:
"Zusätzliche Information:"
KLICK AUF "Diesem Mitglied eine Private Mitteilung senden."
3. dann siehst du viele Smilies und eine große Textbox, wo du mir was schreiben könntest. Aber du schreibst bitte nix an mich, sondern guckst 2 Finger weiter links von den Smilies in Kleinbuchsten geschrieben:
Mitteilungen
Neue Mitteilung
Posteingang
Postausgang

POSTEINGANG ist dein Stichwort, klicken und lesen, was ich dir privat geschrieben habe!
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: paps am 23. März 2010, 19:56:36
und ich hätte gerne eine Kopie von der PN.
Danke.
Titel: Re: darf man als alleinstehender schuldner mehr als 989,99 € netto behalten?
Beitrag von: rookie am 23. März 2010, 20:11:48
Ich will auch eine..... :smoke: