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Autor Thema: darf man umziehen nach EU?  (Gelesen 1600 mal)

kalamare51

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darf man umziehen nach EU?
« am: 25. August 2009, 18:16:55 »

hallo an alle, darf man umziehen nach ausland -EU  nach eröfinung insilvanzverfahren? ich danke euch voraus.lg klamare
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Feuerwald

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Re: darf man umziehen nach EU?
« Antwort #1 am: 25. August 2009, 19:49:58 »

Grundsätzlich ja. Zu beachten sind dabei die Mitwirkungs- und Auskunftspflicht sowie die Obliegenheiten im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren.

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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

dobberstein

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Re: darf man umziehen nach EU?
« Antwort #2 am: 26. August 2009, 09:54:35 »

D.h : Teile Deinen neuen Wohnsitz alsbald/unverzüglich dem Insolvenzverwalter/Treuhänder und dem Insolvenzgericht mit. § 295 Abs. 1 Nr.3 InsO
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pd
 
 

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