Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kalamare51 am 25. August 2009, 18:16:55
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hallo an alle, darf man umziehen nach ausland -EU nach eröfinung insilvanzverfahren? ich danke euch voraus.lg klamare
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Grundsätzlich ja. Zu beachten sind dabei die Mitwirkungs- und Auskunftspflicht sowie die Obliegenheiten im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren.
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D.h : Teile Deinen neuen Wohnsitz alsbald/unverzüglich dem Insolvenzverwalter/Treuhänder und dem Insolvenzgericht mit. § 295 Abs. 1 Nr.3 InsO