Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kalamare51 am 25. August 2009, 18:16:55

Titel: darf man umziehen nach EU?
Beitrag von: kalamare51 am 25. August 2009, 18:16:55
hallo an alle, darf man umziehen nach ausland -EU  nach eröfinung insilvanzverfahren? ich danke euch voraus.lg klamare
Titel: Re: darf man umziehen nach EU?
Beitrag von: Feuerwald am 25. August 2009, 19:49:58
Grundsätzlich ja. Zu beachten sind dabei die Mitwirkungs- und Auskunftspflicht sowie die Obliegenheiten im Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahren.

Titel: Re: darf man umziehen nach EU?
Beitrag von: dobberstein am 26. August 2009, 09:54:35
D.h : Teile Deinen neuen Wohnsitz alsbald/unverzüglich dem Insolvenzverwalter/Treuhänder und dem Insolvenzgericht mit. § 295 Abs. 1 Nr.3 InsO