Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Momo72 am 28. April 2012, 21:50:24

Titel: darf mein mann das überhaupt?
Beitrag von: Momo72 am 28. April 2012, 21:50:24
hallo

mein mann ist im eröffneten verfahren der PI.
er ist ganztags berufstätig. nun war er gestern bei einem vorstellungsgespräch und die chanchen das er in der anderen firma eingestellt wird stehen wohl ganz gut. die neue firma hätte für uns den vorteil das mein mann geregelte arbeitszeiten hat und nicht mehr so einen weiten weg zur arbeit (statt 36 km nur ein paar km). nun ist es aber so das er in der neuen firma weniger verdienen würde, also jeden monat weniger in die insolvenzmasse fließen würde.
meine frage nun: ist das meinem mann eigentlich erlaubt eine arbeitsstelle anzunehmen bei der er weniger verdienst als jetzt? wirkt sich ja neg. auf die inso aus weil dann nicht mehr soviel geld fließt.

lg
momo
Titel: Re: darf mein mann das überhaupt?
Beitrag von: Der_Alte am 28. April 2012, 23:03:05
Warum sollte er das nicht dürfen. Solange er in Vollzeit arbeitet (und wahrscheinlich in seinem erlernten Beruf) ist das grundsätzlich in Ordnung.
Titel: Re: darf mein mann das überhaupt?
Beitrag von: Momo72 am 29. April 2012, 13:52:58
ich dachte halt weil er ja dann weniger verdient
Titel: Re: darf mein mann das überhaupt?
Beitrag von: Insokalle am 29. April 2012, 18:49:54
genau das ist der Punkt
Grundsätzlich halte ich einen Jobwechsel für riskant, wenn der Verdienst und damit der pfändbare Betrag sinkt. Soweit ich das sehe, wird das vielfach kritisch betrachtet. Gerichtsentscheidungen dazu kenne ich allerdings nicht.
Wenn es gute Gründe für einen Wechsel geben sollte, dann kann der mE nicht beanstandet werden.
Oder man zahlt freiwillig die fehlende Differenz an den Verwalter.
Titel: Re: darf mein mann das überhaupt?
Beitrag von: communicator am 29. April 2012, 19:42:50
Hallo,

Was den Arbeitsplatzwechsel mit niedrigerem Einkommen angeht, wäre ich ganz vorsichtig.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Deinen TH oder Deine Gläubiger interessiert, ob Du durch den Arbeitsplatzwechsel weniger Fahrtstrecke oder bessere Arbeitszeiten hast - die interessiert nur die Höhe des pfändbaren Betrags, den Du monatlich abgibst.

Ich kannn mir vorstellen, dass ein Wechsel in Verbindung mit nierdrigerem Einkommen nur aus wirklich wichtigen Gründen akzeptiert wird, wie z.B. gesundheitliche Einschränkungen.

Ich würde vor einem Wechsel ein Gespräch mit dem TH führen, und um ganz sicher zu gehen das ganze von ihm schriftlich Absegnen lassen.
Titel: Re: darf mein mann das überhaupt?
Beitrag von: Der_Alte am 29. April 2012, 20:33:57
Im Insolvenzverfahren gibt es weder die Pflicht zu arbeiten noch besteht die Obliegenheit, seinen Arbeitgeber danach auszusuchen, dass für die Gläubiger das meiste abfällt.
Solange in einer Vollzeitstelle gearbeitet wird, ist auch kein Grund vorhanden, die Stundung der Verfahrenskosten in Frage zu stellen.

Meiner Ansicht nach kann der MAnn die Arbeitsstelle wechseln.