"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Altersvorsorge  (Gelesen 1756 mal)

wackeldackel

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Altersvorsorge
« am: 29. April 2012, 13:07:36 »

Hallo Leute,

als ich noch vor meiner Insolvenz selbstständig war,schloss ich eine BU- Versicherung ab mit einer Kapitalansparung. In den darauf folgenden nächsten Jahren wuchs diese Kapitalanlage stetig. Für einen Modernisierungsmaßnahme in meiner damaligen Firma benötigte ich ein Darlehen. Für dieses wurde diese Kapitalanlage an die Bank abgetreten.

Dann trat bei mir der BU- Fall ein, ich war arbeitsunfähig und musste meine Firma aufgeben. Dies ging nur durch ein Insolvenzverfahren.

Jetzt habe ich allerdings etwas gehört von einem §851. Der enthält u.a., dass eine Altersvorsorge nur bedingt pfändbar ist. Da es ja keinen Sinn macht, wenn man später dadurch zum Sozialfall wird.

Nun meine Frage: Wirkt so eine Abtretung noch bei Erföffnung eines IV oder werden dann die Karten neu gemischt? Muss man den §851 durch einen Antrag beim Insolvenzgericht ins Spiel bringen,um die Altersvorsorge zu schützen?

Vielen Dank
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Altersvorsorge
« Antwort #1 am: 29. April 2012, 19:10:00 »

Ich vermute, Sie meinen Verträge i.S.d. § 851c bzw. 851d ZPO und §§ 79 ff EStG.

Das scheint bei Ihnen nicht der Fall gewesen sein, denn sonst hätten Sie es meines Wissens nicht abtreten können. Abtretungen müssen im Verfahren berücksichtigt werden, dazu gibt es Regelungen in der InsO.

Verträge können Sie nach Eröffnung nicht mehr umstellen, um das angesparte Guthaben zu sichern, da Sie die Verfügungsmacht über Ihr Vermögen mit Eröffnung verloren haben.
Eine Umstellung vor Eröffnung wäre bedenklich, da dadurch den Gläubigern Vermögen entzogen werden könnte. Nach einer Abtretung ist mE eine Umstellung ohnehin nicht möglich.


Gespeichert
 

wackeldackel

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 104
Re: Altersvorsorge
« Antwort #2 am: 29. April 2012, 22:12:42 »

Ich dachte, dass nach Eröffnung des Verfahrens die Karten neu gemischt werden.

Das Problem ist nunmehr, dass ich wieder berufstätig bin und die BU- Versicherung die alten Beiträge wieder verlangt. Ich wollte es auf die reine BU reduzieren, wurde aber darauf hingewiesen, dass diese nur mit einer weiteren Kapitalansparung funktionieren würde. Spare ich jedoch Kapital an, ist dieses dann später weg. Woanders bekomme ich keine BU- Versicherung mehr. Nun weiss ich nicht, was ich tun soll?

Grüsse
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz