Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Momo72 am 30. März 2011, 20:10:04

Titel: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: Momo72 am 30. März 2011, 20:10:04
bei uns ist es ja nun so das mein mann jetzt bald in die PI geht. der antrag ist abgegeben wir warten jetzt noch auf die antwort. wenn ich das richtig verstanden hab (demnach was ich hier gelesen hab) wird uns bei eröffnung des verfahrens ein TH zur seite gestellt..bzw meinem mann.
nun nutzt mein mann aber für sein gehalt mein konto mit, er hat kein eigenes. meine frage ist nun darf der TH dann auf meinem konto "rumschnüffeln"
das wäre mir überhaupt nicht recht um ehrlich zu sein. nicht weil ich da irgendwelche reichtümer verstecke (schön wär´s) sondern einfach aus prinzip.
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: Fallera am 31. März 2011, 07:48:46
Wenn Ihr Mann kein eigenes Konto besitzt, hat der TH das Recht sich die Kontoauszüge geben zu lassen.

Im Falle der PI ist es anzuraten, dass er sich ein eigenes Konto zulegt, um hier eine klare Abgrenzung zwischen den Geldeingängen zu schaffen.
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: Momo72 am 31. März 2011, 12:32:50
ok danke schön.. dann müssen wir mal sehen ob wir das hinbekommen. ich denke das wird nur schwer werden wegen seinen schufa-einträgen  :gruebel:
die banken die konten anbieten ohne schufaeinsicht haben ja immer gebühren für ihre konten die an wucher grenzen. ob unsere hausbank ein guthabenkonto einrichtet? verpflichtet sind sie dazu ja glaub ich nicht oder?
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: Fallera am 31. März 2011, 15:23:19
Die Sparkassen in einigen Bundesländern sind verpflichtet Konten auf Guthabenbasis anzulegen.
Ansonsten haben Forenmitglieder hier mit der Deutschen Bank und der Norisbank gute Erfahrungen gemacht.
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: Momo72 am 01. April 2011, 11:52:13
unsere hausbank ist eine sparkasse, da sind wir eigentlich auch sehr zufrieden mit. wo kann ich nachlesen in welchen bundesländern diese verpflichtung besteht? wir wohnen in NRW
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: Fallera am 01. April 2011, 11:54:38
 In Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie in allen ostdeutschen Bundesländern (außer Berlin) bestehen durch die Sparkassengesetze und -verordnungen ein Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis.

Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: horst69 am 01. April 2011, 12:09:23
@Fallera

Wo steht es, das der TH Einsicht in ein fremdes Konto nehmen darf, wenn ein Ehegatte seinen Lohn darauf überweist ??

Wenn der Th die Gehaltsabrechnungen immer pünktlich bekommt, kommt man seiner Mitwirkungspflicht nach!

Ich habe den Passus in der InsO nicht gefunden!?
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: Fallera am 01. April 2011, 12:33:31
Es geht hier um die Eröffnung der Insolvenz und da ist es Standard, dass der TH die Kontoauszüge anschaut bzgl. Vermögenswerte etc.! Und da der Schuldner kein eigenes Konto hat, woher sollte der TH seine Informationen bekommen?

§ 35 InsO
Begriff der Insolvenzmasse
.(1) Das Insolvenzverfahren erfaßt das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse).
Und im laufenden Verfahren geht es eben nicht nur um den abtretungspflichtigen Lohn!

§ 97 InsO
Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners.
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, dem Insolvenzgericht, dem Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuß und auf Anordnung des Gerichts der Gläubigerversammlung über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse Auskunft zu geben.
(2) Der Schuldner hat den Verwalter bei der Erfüllung von dessen Aufgaben zu unterstützen.
Eine der Aufgaben des IV/TH ist es Vermögenswerte für die Insolvenzmasse zu beschaffen.

BGH, 08.01.2009 - IX ZB 73/08
Die Versagung der Restschuldbefreiung wegen Verletzung von Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners setzt eine konkrete Beeinträchtigung der Befriedigungsaussichten der Gläubiger nicht voraus.




Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: horst69 am 01. April 2011, 12:44:34
OK, bei der Eröffnung sehe ich das ein.

Bei mir ist es so, das ich kurz davor stehe in die WVP zu kommen.
Ich habe aktuell auch kein eigenes Konto und lasse mein Gehalt auf das Konto meiner Frau überweisen.
Natürlich lasse ich dem IV immer pünktlich meine Abrechnung zukommen.

Laut Aussage meines Fachanwalts bin ich in der jetzigen Lage nicht verpflichtet die Auszüge meiner Frau herauszugeben. Man kann nicht alles mit §97 begründen.
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: Fallera am 01. April 2011, 12:58:18
Man kann nicht alles mit §97 begründen.

Stimmt, jedoch zählt im Fall der Fälle einzig,ob das Gericht dies genauso sieht!
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: tomwr am 01. April 2011, 20:59:15
Laut Aussage meines Fachanwalts bin ich in der jetzigen Lage nicht verpflichtet die Auszüge meiner Frau herauszugeben. Man kann nicht alles mit §97 begründen.

Also wenn bekannt ist, dass Zahlungen für den Schuldner auf das Konto der Frau eingehen, ist sie m.A. nach schon rechenschaftspflichtig. Durch die Entgegennahme der Zahlungen entsteht ja im Grunde sowas wie ein Treuhandverhältnis. Wobei man sich prinzipiell auch dem Risiko aussetzt, dass der IV ggf. geleistete Zahlungen an den Schuldner vom Gläubiger (in diesem Fall die Frau) zurückzuverlangen kann wenn sie zur Insolvenzmasse gehören (§82 InsO). Denn durch die Entgegennahme der Zahlungen auf einem dritten Konto entsteht ja ein Gläubiger/Schuldverhältnis zwischen dem Dritten und dem Schuldner.

Und wie gesagt fällt nicht nur Arbeitslohn in die Insolvenzmasse. Auch jede Menge anderer Zahlungen und Erstattungen können dazugehören.

Und ansonsten ergibt sich der generelle Einblick in die Konten durch §36 Abs.2 InsO. Zu den Geschäftsbüchern gehören auch Kontoauszüge des Schuldners. Und da §35 InsO festlegt, dass alles Vermögen was der Schuldner im Verfahren erwirbt (und nicht pfändungsfrei ist) zur Insolvenzmasse gehört gilt das natürlich auch für Kontoauszüge die im laufenden Verfahren "erstellt" werden.
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: Momo72 am 01. April 2011, 23:05:38
ohoh das ist ein wirrwarr..aber danke für eure zahlreichen antworten! wir werden schnell sehen das mein mann ein eigenes konto bekommt. leider möchte er das nicht! warum weiß ich nicht so recht. allerdings bin ich nicht einverstanden das ein fremder auf meinem konto rumguckt, also wird mein mann sich wohl fügen müssen..wohl oder übel
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: Karldergrosse am 01. April 2011, 23:08:24
Würde alle anderen Buchungen auf den Kontoauszügen Deiner Frau schwärzen und dem
Verwalter lediglich die Gehalteingänge so nachweisen.
Ich denke der Rest geht ihm nichts an.
Und ansonsten ab zur Norisbank und ein eigenes Konto machen.
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: tomwr am 02. April 2011, 21:01:09
Würde alle anderen Buchungen auf den Kontoauszügen Deiner Frau schwärzen und dem
Verwalter lediglich die Gehalteingänge so nachweisen.
Ich denke der Rest geht ihm nichts an.

Sehe ich jetzt nicht so. Wichtig sind für die Insolvenzmasse alle Zahlungen die für den Schuldner auf dem betreffenden Konto eingehen. Und natürlich kann er sich bei jeder Zahlung die Frage stellen, war die jetzt für den ursprünglichen Kontoinhaber oder für den Schuldner ?

Was hätte es für einen Sinn, wenn die Buchungen, die ihn angeblich nichts angehen, geschwärzt sind ? Da könnte der Schuldner ja auch seine eigenen Auszüge teilweise schwärzen oder der IV auf die Vorlage von Kontoauszügen verzichten. Es gibt ja auch Rückerstattungen aller Art die nichts mit Gehaltseingängen zu tun haben. §35 Abs.1 InsO umfaßt das gesamte Vermögen, dass dem Schuldner (ggf. über die Benutzung von Konten Dritter) zufließt, nicht nur das Gehalt.

Warum jemand nicht ein eigenes Konto führen will ist mir sowieso unklar. An den 5 EUR Gebühren im Monat kanns ja wohl kaum liegen. Klar ist eine Insolvenz kein Zuckerschlecken aber man kriecht auch nicht unbedingt auf dem Zahnfleisch.
Titel: Re: darf TH einsicht in mein konto nehmen?
Beitrag von: Momo72 am 04. April 2011, 11:32:52
warum mein mann das nicht möchte hat er mir nicht gesagt, vielleicht hat er einfach zu viele jahre in angst vor einer kontopfändung gelebt und lehnt deswegen ein konto ab??? die schulden sind ja schon einige einige jährchen alt. aber nach dem was ich hier gelesen hab werd ich mich weigern die inso über mein konto laufen zu lassen. damit muß er halt leben dann