Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kahara am 12. März 2008, 13:05:49

Titel: Darlegung der Einkünfte
Beitrag von: Kahara am 12. März 2008, 13:05:49
Hallo, hatte am Montag meinen ersten Termin bei meinem Treuhänder oder besser gesagt seiner zuständigen Sachbearbeiterin. Der lief soweit ganz gut. Jetzt habe ich heute ein Schreiben dieser Dame erhalten, dass ich ihr meine Einkünfte von Januar 2005 bis März 2007 darlegen soll. Ich frage mich nur, was dass mit meiner jetztigen Insolvenz zu tun haben soll und darf sie diese verlangen. Was will sie damit?

Gruß Kahara

Titel: Re: Darlegung der Einkünfte
Beitrag von: paps am 12. März 2008, 19:31:26
Sie können keine Kontoauszüge vorlegen?
Sie beschweren sich über den TH ihres Mannes (ich hoffe, es ist nicht der selbe)?
Sie wollen sich über die rechtspfleger beim Amtsgericht beschweren?

-das waren doch ihre bisherigen Anfragen?- (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/155.gif)

Meinen Sie nicht, dass die Rechtspfleger und ev. auch IV/TH mal zusammen einen Kaffee trinken?

Dann kann der neue Th auch alle Register ziehen; im wesentlichen geht es nur darum festzustellen, wie ihre Einkommensverhältnisse sind und ob sich neben dem regelmäßigen Einkommen noch andere Einnahmequellen verbergen.
Bei Nichtvorlage wird sicherlich gleich die Mitwirkungspflicht heranzitiert werden.
-IRONIE aus-

Eine richtige Begründung gibt es leider nicht, es sei denn es wäre ein Gutachter vorgeschaltet, was selten auch bei einer Verbraucherinsolvenz vorkommt.