Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: vampir13 am 01. Juli 2011, 18:17:19

Titel: Darlehen bei Planinsolvenz
Beitrag von: vampir13 am 01. Juli 2011, 18:17:19
Hallo zusammen,

ich habe letztes Jahr von meinem Arbeitgeber ein zinsloses Darlehen bekommen, welches ich abzahle, indem mein Arbeitgeber 50,-€ monatlich von meinem Nettogehalt einbehält.

Jetzt hat mein Arbeitgeber aber die sogenannte Planinsolvenz angemeldet. Heute haben wir unser Gehalt also vom Insolvenzverwalter überwiesen bekommen. Und ich habe gesehen, dass ich 50,- € mehr netto habe - d.h., die 50,- € Abzahlung für das Darlehen wurden nicht einbehalten.

Muss ich die nun trotzdem überweisen oder hat das irgendwas mit der Insolvenz zu tun und es "verfällt" damit irgendwie?

Ich bin in diesem Fall ja kein Gläubiger, sondern ein "Schuldner" gegenüber meinem Arbeitgeber. Es sind noch ca. 1.000,- € offen, die eigentlich jeweils in 50-€-Schritten hätten einbehalten werden müssen - solange bis es eben auf "0" ist.

Aber wie verhält sich das jetzt während dieser Planinsolvenz??

Hat da vielleicht irgendjemand eine Ahnung oder evtl. ähnliches erlebt

Wäre dankbar für eine Antwort :-)

Gruß
vampir13




Titel: Re: Darlehen bei Planinsolvenz
Beitrag von: Insokalle am 01. Juli 2011, 19:39:07
Was soll das sein Planinsolvenz?
Falls Insolvenzplan: Ist der Plan angenommen und rechtskrägtig bestätigt? Was steht drin?
Normalerweise müssen Sie das Darlehen an den IV zurückzahlen.
Titel: Re: Darlehen bei Planinsolvenz
Beitrag von: vampir13 am 01. Juli 2011, 21:37:55

So wird eine Planinsolvenz erklärt:

"Bei einer Planinsolvenz handelt es sich umgangssprachlich um eine "geplante Insolvenz". Dabei wird der Antrag auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht direkt mit einem Vorschlag für ein Insolvenzplanverfahren und einem bereits erstellten Insolvenzplan verbunden. Diese Planinsolvenz wird dabei meistens von einem Sanierer begleitet, der den Insolvenzplan vor der Antragsstellung zusammen mit der Unternehmensführung erstellt. Die Gläubiger entscheiden über den ausgearbeiteten Insolvenzplan. Der bestellte Insolvenzverwalter tritt nur noch beratend auf. Die alte Geschäftsführung bleibt bei der Planinsolvenz im Amt.
Im Zuge eines Insolvenzplanverfahrens wird dem Insolvenzgericht ein Insolvenzplan vorgelegt, der nach der Genehmigung durch die Gläubiger vom Gericht bestätigt wird. Ist die Rechtswirksamkeit bestätigt, folgt die Aufhebung des Insolvenzverfahrens."

Das Ziel ist es also, die Firma weiter zu führen und zu sanieren mit einem entsprechenden Plan, und damit die Regelinsolvenz abzuwenden.