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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Darlehen vom Job Center....  (Gelesen 4884 mal)

Tanja

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Darlehen vom Job Center....
« am: 15. Oktober 2007, 16:38:48 »

Hallo!
Ich hatte grad ein Gespräch mit meiner Beraterin vom Job Center.
Das sie mir schon seit geraumer zeit 40€ für ein Darlehen abzieht,was ich wegen einer Überzahlung mache.
Also so gesehen ist es kein richtiges Darlehen,denn ich habe keinen Darlehensvertrag unterschrieben.
Meine SB meinte aber,das ich dieses nicht zahlen dürfte.Ich dürfe nur welche zahlen,die direkt mit meiner Wohnung oder Strom zu tun haben.Da ich sonst aus der Wohnung fliege.
Was stimmt denn nun?
Oder soll ich auf meinen Treuhänder warten und den mal fragen?

VLG
Tanja
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Feuerwald

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Re: Darlehen vom Job Center....
« Antwort #1 am: 15. Oktober 2007, 19:02:09 »

"Also so gesehen ist es kein richtiges Darlehen,denn ich habe keinen Darlehensvertrag unterschrieben."

- haben Sie diese Forderung im Gläubiger-/Forderungsverzeichnis angebeben (Verbraucherinsolvenz) ?


"Meine SB meinte aber,das ich dieses nicht zahlen dürfte."

Das tun Sie ja nicht zahlen, das Amt behält ein und verrechnet mit einer Überzahlungen, oder leisten Sie freiwillig Zahlungen?

Gruss
Feuerwald
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Tanja

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Re: Darlehen vom Job Center....
« Antwort #2 am: 15. Oktober 2007, 21:35:41 »

Komisch...hatte eben schon mal geantwortet..aber nun steht doch nix da..naja,dann halt einfach noch einmal!

Also die Froderung weiß meine SB...sie hat sie auch schriftlich..aber sie hat wohl auch das Job Center angeschrieben,und denen gesagt,das ich da nix zahlen dürfe,worauf das Job Center ihr schriftlich gesagt hat,das das nicht geht,weil es staatliche Schulden sind...
Ob die nun mit beim antrag da daruf standen,weiß ich nicht so genau!
Ich rufe morgen mal meine SB an,die müßte das ja wissen!
Meinen Treuhänder,wenn ich endlich weiß wer das ist,sage ich das auch nochmal!
Oder wäre das falsch?
Ich denke mal nicht oder?

Und in gewisser Weise zahle ich ja freiwillig...denn ich habe ja vorher zugestimmt...bevor das mit der Inso so alles richtig ins laufen kam!
Aber es wird von meinem Geld,was ich zum Leben bekomme einbehalten!Das ist doch so,als ob ich das zahle!?Oder sehe ich das falsch?

VLG
Tanja
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Insolvnzi

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Re: Darlehen vom Job Center....
« Antwort #3 am: 21. Oktober 2007, 12:45:05 »

Hallo Tanja

Das Darlehen bei deinem Job Center sind Schulden und werden automatisch vom ALGII einbehalten.  Das ist usus bei den Job Centern.  Der TH müsste sich die Zahlungen der letzten drei Monate eigentlich dann wieder holen und es geht in die Masse mit rein.  Du musst, wenn ich es richtig verstanden habe, eine zu viel geleistete Zahlung zurück bezahlen.  Wenn es so ist, dass müsstest du auch eine Zahlungsaufforderung von einer Regionaldirektion (Nord oder Süd) erhalten haben und diese bei der SB mit angeben.  Dann bist du raus und es fällt in die Gläubigermasse rein.  Allerdings erhälst du dann von deinem JC keine Art von Darlehen mehr für Kaution, Erstausstattung oder bei Mittellosigkeit.  Und ein Insolvenzverfahren eines Kunden beim JC wird grundsätzlich auf die erste Seite der Bearbeitungsmaske deiner Person als Sperrvermerk geschrieben.  Das ist auch Pflicht für den Arbeitsvermittler / Leistungssachbearbeiter, damit eben kein Darlehen mehr gewährt wird.
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Tanja

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Re: Darlehen vom Job Center....
« Antwort #4 am: 21. Oktober 2007, 21:44:58 »

Hallo!
Aber wieso würde das denn in die Masse mit reinfallen...es ist doch von dem unpfändbaren einkommen!?
Ich habe keine aufforderung bekommen...ich bekomme halt seit Sep.05 ALG2...seit mitte Feb.07 bekomme ich ALG1 und anteilmäßig ALG2.
und weil ALG1 halt rückwirkend gezahlt wird und ALG2 im vorraus,hatte ich im März eine Überzahlung.Meine Berater im Job Center meiten dann halt,das sie die Rate dafür hintendran hängen,wenn das Darlehen für die Meitkaution abgelaufen ist.
Mir ist nur nix großes aufgefallen,weil es halt der gleiche Betrag war wie vorher...
Komisch..die wissen das ich eine Inso angemeldet habe...und ich würde trotzdem noch eins bekommen.Wir haben es aber anderst geregelt...aber er hätte mir eins gegeben...wegen nebenkostenabrechnung!

Ich habe nun gestern im Internet gelesen,wer mein TH ist..und da soll ich morgen früh gleich anrufen (laut meiner SB),und mir dort nen Termin holen,und dem das erklären.Meine SB meinte dann,der TH würde dann schon entscheiden,was damit gemacht wird!
Nun muß ich mal schauen,wann mein Konto gesperrt wird...

VLG
Tanja
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paps

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Re: Darlehen vom Job Center....
« Antwort #5 am: 22. Oktober 2007, 21:53:13 »

zur Verrechnung hier mal ein paar interessante Ausführungen, die aber nicht von mir stammen.
Zitat
§ Hartz IV Rückzahlung


      Rückforderung von Leistungen

      Es kommt immer wieder vor, dass die Behörde zu viel gezahlt hat. Im Amtsdeutsch heißt das “überzahlt”. Die überzahlten Beträge werden manchmal einfach bei der nächsten Gelegenheit von der laufenden Hilfe abgezogen. Das ist häufig rechtswidrig.


      Wer hat die “Überzahlung” verursacht?

      Vor jeder Rückforderung muss geprüft werden, w e r die Überzahlung verursacht hat. Wenn die Behörde

      • sich zu Ihren Ungunsten verrechnet hat oder

      • Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht berücksichtigt, die Sie nachweislich mitgeteilt haben oder

      • Das Recht zu Ihren Gunsten falsch angewendet wurde,

      darf es die an Sie zu viel gezahlten Beträge n i c h t wieder zurückfordern und erst recht nicht einfach in monatlichen Raten von Ihrer Sozialhilfe abziehen. Denn:

      “Ein rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht [...] hat.” (§ 45 Abs. 2 SGB X)

      Und wer spart schon ALG II an? Sie müssen sich nicht besser auskennen als Ihre SachbearbeiterIn.


      Haben Sie allerdings selbst die “Überzahlung” verursacht, kann ALG II zurückgefordert werden. Das gilt nur in drei Fällen:

      • Wenn die LeistungsbezieherIn “den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat” (§ 45 Abs. 2 Nr. 1 SGB X)

      • Wenn “der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat” (§ 45 Abs. 2 Nr. 2 SGB X)

      • Wenn “er die Rechtwidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.” (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB X)


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Tanja

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Re: Darlehen vom Job Center....
« Antwort #6 am: 24. Oktober 2007, 15:23:59 »

Hallo paps!

Na das ist ja dann ganz merkwürdig!
Denn die Überzahlung ist bei mir dadurch entstanden:
ich bin seit Sep.05 ALG2 Empfänger...und seit dem 18.02.07 arbeitslos!
Davor war ich in Elternzeit!
Und seit dem 18.02.07 bekomme ich ja nun ALG1,und weil das natürlich zuwenig ist..noch anteilmäßig ALG2!
Und weil ALG1 Rückwirkend gezahlt wird,also am 31.03. für den Monat 03...und ALG2 wird im vorraus gezahlt,nämlich am 31.03. für den Monat 04...
Hätte ich im Monat 03 ohne Geld dagestanden!
Weil ich ja für Monat 02 nur knapp 182€ ALG1 bekommen habe!

Und weil es eh zu spät war,wegen der Neuberechnung,kam es halt zu einer Überzahlung...die nun jeden Monat von meinem ALG2 abezogen wird!

Es ist ja nicht grob fahrlässig von mir gewesen,oder?
Die Dame am Empfang meiner TH meinte auch,das das Job center selber entscheiden dürfe,ob sie das einbehält oder nicht!


Aber es ist ja noch passiert,was aber erst ein paar Tage her ist...

Ich habe vom 03.09.-05.10. ne Trainingsmaßnahme vom Job Center mitgemacht!Aber anstatt 5w habe ich nur 3w mitgemacht,weil ich das Praktikum nicht machen brauchte!
Nun war es so,das das Job Center für meine beiden Kids die mtl. 130€ Betreuungskosten gleich an die Stadt überweisen wollte,wegen den Kiga-Gebühren!
Nun ist es so gewesen,das das Job center nun das Geld mir aufs Konto überwiesen hat!!!!
Und zwar 520€....
Ich habe auch gleich beim meinem Berater angerufen,der meinte,das er gesagt habe,das sie das gleich zur Stadt schicken sollen.Was sie wohl verpeilt haben.Nun sollte ich mich mit der Frau von der Stadt in Verbindung setzten,und die fragen,was sie denn bekommt!
Das habe ich dann gleich getan!
Sie meinte dann zu mir,das das ja eigendlich zuviel Geld ist,und sie ruft nochmal beim Job Center an,und fragt da nach!
Wenn sie sich nciht mehr meldet,dann bekommt sie von mir nix mehr!
Tja,das war letzte Woche Donnerstag!
Bis heute hat sich keiner gemeldet!

Würde das dann auch darunter fallen?
Kannst du mir ne Stelle nennen,worauf man sich berufen kann?Oder ist das nur so gewesen!

VLG
Tanja
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paps

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Re: Darlehen vom Job Center....
« Antwort #7 am: 24. Oktober 2007, 16:10:39 »

Wenn mich nicht alles täuscht, sind das Ausführungen von Feuerwald gewesen.

Wenn er sich dann verdientermaßen ausgeruht hat, wird er sicherlich auch antworten.

 § 34 SGB II: Kostenersatzanspruch bei schuldhaftem Verhalten



Hilfebedüftige, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten ihre Hilfebedürftigkeit oder die Hilfebedürftigkeit von Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, herbeigeführt haben, können zu einer Erstattung der gezahlten Leistungen verpflichtet.

Gleiches gilt, wenn sie die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes so herbeigeführt haben.

Wenn die Ersatzpflichtigen allerdings im Falle eines Ersatzes von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder von Leistungen nach dem SGB X II abhängig werden würden, ist von einer Geltendmachung des Ersatzanspruchs abzusehen.

Die Kostenerstattungsverpflichtung geht auf die Erben über. Sie erlischt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht worden ist

Vorsätzliches oder grobfahrlassiges Verhalten können z.B.sein:

eigene Kündigung des Arbeitsplatzes

Herbeiführen der Gründe für eine Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber
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Re: Darlehen vom Job Center....
« Antwort #8 am: 24. Oktober 2007, 20:49:45 »

Danke nochmal für die Antwort!

Mal schauen was man da noch machen kann....

Dann werde ich mal warten,bis Feuerwald sich ausgeruht hat! :biggrin:

VLG
Tanja
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