Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Selene-Luna am 22. Oktober 2007, 21:47:45

Titel: Darlehen zur Anschaffung einer Kamera für Gewerbe
Beitrag von: Selene-Luna am 22. Oktober 2007, 21:47:45
Hallo an alle,

ich habe ein Gewerbe angemeldet, das Gewerbe wurde aus der Masse herausgenommen.

Nun brauche ich dringend für mein Gewerbe eine neue Digital-Spiegel-Reflexkamera, da meine alte defekt gegangen ist.
Da sich die Investition um ca.  2. 000,-- Euro handelt, benötige ich einen Kredit.

Meine Frage: Darf ich überhaupt eine solch wertvolle Spiegelreflexkamera besitzen?
Darf ich einer Ratenzahlungsvereinbarung eingehen?
Kann ich ein Darlehen aufnehmen?

Bitte dringend um Info, da mir sonst einige Aufträge verloren gehen.

Besten Dank im Voraus
Selene-Luna


Titel: Re: Darlehen zur Anschaffung einer Kamera für Gewerbe
Beitrag von: paps am 22. Oktober 2007, 22:00:00
Wenn Sie noch im Verfahren sind sollten Sie dies mit dem TH besprechen.

Darlehen und Ratenzahlungsvereinbarungen könnten Sie aufnehmen, wenn da nicht die Negativeinträge wären.
Es handelt sich ja dann um Neuschulden.

Sie könnten es eventuell über Versandhäuser oder über deren  Sammelbesteller versuchen
Titel: Re: Darlehen zur Anschaffung einer Kamera für Gewerbe
Beitrag von: ThoFa am 24. Oktober 2007, 00:11:38
Hallo,

natürlich dürfen Sie sowas besitzen, sofern Sie es tatsächlich und notwendig zur Ausübung Ihres Gewerbe benötigt.

Sie sollten kein Darlehen aufnehmen (mal davon abgesehen, dass Sie i.d.R. kein Darlehen bekommen werden).

Warum kein Darlehen ? Ein ganz fieser Insolvenzverwalter nimmt dies als Neuerwerb zur Masse und wird Sie wie eine Zitrone auspressen, dass Sie dieses Darlehen an ihn auszuzahlen haben.
 
Daher besser einen Ratenkauf, sofern Ihnen jemand etwas auf Raten verkauft. Die Rate sollte der Höhe (der auf den Monat heruntergerechneten) Abschreibung entsprechen, da der IV/TH nicht mehr anerkennen wird.

Wie berechnet sich Ihr pfändbarer Betrag ?
Verfahrungseröffnung vor oder nach dem 01.07.2007 ?

MfG

ThoFa 
Titel: Re: Darlehen zur Anschaffung einer Kamera für Gewerbe
Beitrag von: Selene-Luna am 24. Oktober 2007, 20:35:51
Hallo,

Wie berechnet sich Ihr pfändbarer Betrag ?

Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, zu pfänden ist nichts.


Verfahrungseröffnung vor oder nach dem 01. 07. 2007 ?

Am 05. 04. 2007 wurde die Insolvenz eröffnet, jedoch liegt noch kein Beschluss vor.
Für was ist der Stichtag 01. 07. 2007 maßgebend?

Mfg
Selene-Luna
Titel: Re: Darlehen zur Anschaffung einer Kamera für Gewerbe
Beitrag von: paps am 25. Oktober 2007, 19:45:36
Der 01.07. deshalb, weil dort Änderungen in der InsO bezüglich der Selbständigkeit vorgenommen wurden.

Welche Position vertritt denn der IV zum Thema Freiberuflicher Tätigkeit?
Titel: Re: Darlehen zur Anschaffung einer Kamera für Gewerbe
Beitrag von: Selene-Luna am 30. Oktober 2007, 21:09:24
Hallo,

welche Änderungen bzgl.  Selbständigkeit in der Inso wurden vorgenommen?

Der IV hat mein Gewerbe aus der Masse freigegeben!